Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Auf der Grundlage des Ausschussbeschlusses vom 22.04.2015 wurde im Zeitraum vom 22.05. bis 22.06.2015 die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) durchgeführt.

 

Innerhalb der vorgenannten Frist wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.

 

Die Abgrenzung des Änderungsbereiches der 1. vereinfachten Bebauungsplanes Nr. 4 „Oberer Weg/Mittlerer Weg“ ist aus der beigefügten Anlage 1 ersichtlich; ergänzend wird auf den Entwurf der Begründung (Anlage 2) verwiesen.

 

Hinweis:

Die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Oberer Weg / Mittlerer Weg“ ist im Ratsinformationssystem als Anlage zu dieser Vorlage abrufbar.

 

Stadtverordneter Thissen weist darauf hin, dass der Rat festgelegt habe, die Spielgeräte auf dem privaten Grundstück im Bereich der Straße „An der Vogelstange“ nach der Demontage auf die im Bebauungsplan ausgewiesene Spielplatzfläche im Bereich der Mehrfamilienhäuser zu versetzten. Nunmehr habe er festgestellt, dass die Spielgeräte entfernt wurden, jedoch auf dem Spielplatzgrundstück kein Spielgerät aufgestellt wurde. Dies wiederspreche dem Ratsbeschluss und er bittet die Verwaltung um Stellungnahme.

 

Stadtkämmerer Darius erwidert, dass der Ratsbeschluss natürlich umgesetzt werde. Die Geräte an der bisherigen Stelle waren wegen Beschädigung bzw. Verschleiß nicht mehr verkehrssicher und mussten deshalb demontiert werden. Gleichzeitig werden derzeit Überlegungen angestellt, welche Spielgeräte auf der im Bebauungsplan ausgewiesenen Spielplatzfläche, die z.Z. umfassend gepflastert ist, aufgestellt werden können. Davon hänge letztendlich auch Art und Umfang des Fallschutzes ab. Da sicherlich das ein oder andere Gerät noch erworben werden muss, sei diese Maßnahme für Frühjahr 2016 angedacht.

 

Stadtverordneter Thissen bezweifelt die Aussagen hinsichtlich des Zustands der Spielgeräte und lässt dazu Fotos von den Spielgeräten durch den Ausschuss “laufen“. Des Weiteren erkundigt er sich, ob diese Spielgeräte umfassend entsorgt seien oder noch beim Bauhof liegen würden. Falls die Spielgeräte noch vorhanden sind, bestehe er als Stadtverordneter darauf, diese beim Baubetriebshof besichtigen zu können, um den tatsächlichen Zustand und die Verkehrssicherheit der Spielgeräte beurteilen zu können.

 

Stadtkämmerer Darius führt aus, dass er vermute, dass die Spielgeräte noch beim Baubetriebshof lagern, da u.U. noch Teile davon verwendbar sind. Sicherlich bestehe auch die Möglichkeit, sich die Spielgeräte beim Baubetriebshof anzuschauen, sofern diese noch da lagern. Er sagt eine Prüfung zu.

Des Weiteren stellt er ausdrücklich heraus, dass unter haftungsrechtlichen Gesichtspunkten die Entscheidung ob ein Spielgerät noch verkehrssicher ist oder nicht, ausschließlich beim Stadtbetrieb liege.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Nach Rückfrage bei der Unternehmensleitung des Baubetriebshofes wird berichtet, dass die im Bereich der Straße „An der Vogelstange“ auf einem privaten Grundstück wegen einer nicht mehr vorhandenen Verkehrssicherheit und wirtschaftlich nicht vertretbaren Reparaturen demontierten alten Spielgeräte bereits ordnungsgemäß entsorgt wurden. Bevor Spielgeräte, deren Erhalt wirtschaftlich nicht mehr vertretbar ist, entsorgt werden, werden diese im Rahmen der Kontrollmaßnahmen dokumentiert. Aus diesem Grund liegen auch zu den auf diesem Grundstück zuletzt verbliebenen Spielgeräten Fotos vor. Dieser Niederschrift werden lediglich vier Fotos beigefügt, die zum einen Schäden an der Rutsche und zum anderen den Fäulnisgrad an der Holzspielgerätekombination belegen, beigefügt.  Gerade die Holzspielgerätekombination musste in den letzten Jahren aufgrund des Alters mehrfach und teils arbeitsintensiv repariert werden. Aufgrund des Alters und des Schadensbildes konnte dieses Gerät nicht mehr verkehrssicher vorgehalten werden und zwar unabhängig von der Frage, ob das Gerät unter Berücksichtigung der Sicherheitsabstände überhaupt auf der Alternativfläche hätte errichtet werden können.. Bei Bedarf können zu den Spielgeräten nach Terminabsprache beim Baubetriebshof (Herren Schellartz und/oder Sanders) weitere Fotos eingesehen werden.

 


Beschlussvorschlag an den Rat:                               (einstimmig)

Die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Oberer Weg/Mittlerer Weg“ in der Ortschaft Birgelen wird gemäß § 10 BauGB als Satzung (Baugesetzbuch) beschlossen.