Der Rat nimmt die Mitteilungsvorlage der Verwaltung vom 08.09.2015 zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:

 

Sachverhalt:

 

Im Rahmen des Berichtswesens wird nunmehr wird der zweite Quartalsbericht für das Haushaltsjahr 2015 zum Stichtag 30.06.2015 vorgelegt.

Der Quartalsbericht soll zu diesem Zeitpunkt einen Überblick über die voraussichtliche Gesamtentwicklung des Haushaltsjahres geben.

 

Die Haushaltsplanung des Jahres 2015 weist einen geplanten Jahresfehlbetrag in Höhe von rd. 0,639 Mio. € aus.

Gemäß der bisherigen lfd. Entwicklung im Jahr 2015 erscheint eine erhebliche Ergebnisverbesserung um rd. 1,110 Mio. € möglich. Statt eines Jahresfehlbetrages würde das Haushaltsjahr 2015 somit einen Jahresüberschuss in Höhe von rd. 0,471 Mio. € ausweisen.

 

Die wesentlichen Gründe für diese Ergebnisverbesserung werden im Bericht ausführlich erläutert.

Hervorzuheben sind hier aber die gestiegenen Erträge insbesondere aus der Gewerbesteuer, aber auch weitere Erlöse aus dem Verkauf von Grundstücken des Umlaufvermögens.

Hierdurch können auch Mehraufwendungen in einzelnen Bereichen ausgeglichen werden. Näher betrachtet werden hierzu im Bericht insbesondere die Leistungen im Asylbereich.

 

Der Quartalsbericht zum 30.06.2015 ist als Anlage beigefügt.

 

Der Rat bedankt sich für den informativen Quartalsbericht.

 

Stadtverordneter Seidl fragt an, wie viel Kosten für die Sozialarbeit im Übergangswohnheim aufgewendet werden.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Aktuell ist eine Kraft im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses für die soziale Betreuung im Übergangswohnheim eingesetzt. Die Personalkosten belaufen sich auf rund € 8.000,00 jährlich. Darüber hinaus ist eine zusätzliche Vollzeitstelle zur Ergänzung des Hausmeisters (0,5 Stelle) im Übergangswohnheim eingerichtet worden. Diese Stelle enthält ebenfalls Anteile für die soziale Betreuung. Die Personalkosten belaufen sich hier auf rund € 36.000,00 jährlich.