Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Nachdem die Entwurfsplanung zum Endausbau der „Hermann-Löns-Straße“ am 16.09.2010 dem Bauausschuss vorgestellt wurde, fand am 28.10.2010 eine Bürgerinformationsveranstaltung im Rathaus Wassenberg statt.

 

Über die Informationsveranstaltung wurde eine Niederschrift gefertigt, die anliegend beigefügt ist.

 

Im Ergebnis entschieden sich die Anwesenden mehrheitlich für eine niveaugleich gepflasterte Fahrbahn ohne Gehweg mit Verkehrsberuhigungselementen in Form von Aufpflasterungen und Pflanzbeeten.

 

Ausschussmitglied Bienen erkundigt sich, ob die Stadt zum Ausbau der Hermann-Löns-Straße tatsächlich bereits zum jetzigen Zeitpunkt verpflichtet sei.

 

Stadtkämmerer Darius erklärt, die Stadt habe bereits vor Jahren mit einem Grundstückseigentümer, der an der Hermann-Löns-Straße über eine Vielzahl von Baugrundstücken verfüge, eine Ablösevereinbarung über die Erschließungsbeiträge geschlossen. Derartige Ablösevereinbarungen seien insbesondere für Grundstückseigentümer mit einer Vielzahl vermarktbarer Grundstücke beim Abschluss nachfolgender Kaufverträge hilfreich, da in diesen notariellen Verträgen dann das Problem der Erschließungskosten umfassend gelöst sei. Mit dem Abschluss derartiger Ablöseverträge bzw. auch mit der Erhebung von Vorausleistungen auf die später endgültig festzusetzenden Erschließungsbeiträge gehe die Stadt allerdings gleichzeitig auch nach § 133 des Baugesetzbuches eine zeitliche Verpflichtung zur endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen ein.

Da der Ablösebetrag zum 01.12.2006 fällig gewesen sei, muss die Stadt mit der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen auf der Hermann-Löns-Straße noch vor Jahresende 2010 beginnen, um die Voraussetzungen des § 133 BauGB zu erfüllen. Würde die Stadt dieser Verpflichtung nicht nachkommen, bestehe die Verpflichtung zur verzinsten Erstattung von Ausbau- und Erschließungsbeiträgen in Höhe von rd. 145.000,00 Euro, darin enthalten rd. 24.000,00 Euro Zinsen auf den Rückzahlungsanspruch. Bei dieser Betrachtung könne der weitere Aspekt, dass die Stadt auch gegenüber den Erwerbern von Grundstücken in dieser zeitlichen Erschließungsverpflichtung steht, vernachlässigt werden.

 

Die Frage von Ausschussmitglied Dohmen nach der Höhe der Ausbaukosten für die Hermann-Löns-Straße beziffert Stadtkämmerer Darius unter Bezug auf ein benachbartes Ausbaugebiet mit rd. 185.000,00 Euro. Auf entsprechende Nachfrage sagt er zu, zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe durch die AöR den konkreten Ausbaubetrag für die Hermann-Löns-Straße den Stadtverordneten schriftlich mitzuteilen. 


Beschluss:                          (einstimmig)

 

 


Die „Hermann-Löns-Straße“ im Bebauungsplangebiet Nr. 52 „Herrschaftliche Heide“ wird wie folgt ausgebaut:

 

Fahrbahn niveaugleich gepflastert ohne Gehweg

2 Aufpflasterungen in den einmündenden Stichstraßen

Anlegung einer noch mit den Eigentümern vor Ort abzustimmenden Anzahl von Pflanzbeeten zur Verkehrsberuhigung.