Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Ausschuss nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung vom 12.05.2015 zur Kenntnis. Darin wird folgendes mitgeteilt:

 

Sachverhalt:

 

Im November 2015 läuft die Amtszeit der Schiedsfrau, Frau Judith Killat, für den Schiedsamtsbezirk Wassenberg, ab.

Frau Killat hat sich mit Schreiben vom 12.01.2015 für die Fortführung des Amtes der 1. Schiedsfrau für weitere 5 Jahre beworben.

Mit Schreiben vom 27.01.2015 sowie 18.03.2015 wurden die im Rat vertretenen Parteien hierüber informiert und in diesem Zusammenhang um Vorschläge weiterer geeigneter Personen für das Amt des Schiedsmannes/der Schiedsfrau gebeten.

Weitere Vorschläge gingen jedoch nicht ein.

 

Gem. § 2 Abs. 1 SchAG NRW muss die Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.

 

Gem. § 3 Abs. 1 u. 3 SchAG NRW wählt der Rat die Schiedsperson für 5 Jahre.

 

Frau Killat ist bereits seit 10 Jahren als Schiedsfrau für den Schiedsamtsbezirk Wassenberg tätig.

 

Gegen die Fortführung des Schiedsamtes durch Frau Killat bestehen seitens der Verwaltung keine Bedenken.

 

Gem. § 5 SchAG NRW wird die Schiedsperson vom Direktor des Amtsgerichtes Heinsberg auf die Erfüllung ihrer Pflichten vereidigt.

 

Herr Hans-Ulrich Killat erklärte vor Abstimmung über den Vorschlag der Verwaltung seine Befangenheit bezüglich der vorgenannten Abstimmung und verließ daher für die Dauer der Abstimmung den Sitzungssaal.

 

Es erfolgte keine weitere Wortmeldung.


Beschlussvorschlag:          (einstimmig)

 


Frau Judith Killat, wohnhaft in 41849 Wassenberg, Graf-Gerhard-Str. 13, wird gem. § 3 des Schiedsamtsgesetzes NRW - SchAG NRW - für die Dauer von 5 Jahren als Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Wassenberg gewählt.