Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Auf die beiliegenden Gebührenkalkulationen wird verwiesen.

 

a) Straßenreinigung

Die Unternehmerentschädigung bleibt im kommenden Jahr konstant, so dass mit einer Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage die Gebühr für die Straßenreinigung konstant mit 0,85 €/m festgesetzt werden kann.

 

b) Winterdienst

Bereits im Jahr 2009 schloss die Gebührenabrechnung Winterdienst mit einem Defizit von rd. 19.000 € ab. Ein Teil des Defizits wurde durch die Gebührenausgleichs­rücklage „Winterdienst“ bereits ausgeglichen. Es verblieb letztlich ein Fehlbetrag von 5.871,24 €. Für das Jahr 2010 muss mit einem ähnlich hohen Fehlbetrag gerechnet werden, wobei zudem die kalkulierte Rücklagenentnahme nicht erfolgen kann, da diese mit der Abrechnung 2009 aufgezehrt wurde. Das Defizit im Gebührenhaushalt „Winterdienst“ wird Ende 2010 voraussichtlich 25.800,00 € betragen. Dieser erhebliche Fehlbetrag wird gleichmäßig auf die Jahre 2011 bis 2013 aufgeteilt und entsprechend § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG NW veranschlagt.

Darüber hinaus wurde bei der Kalkulation ein höherer Aufwand für den Winterdienst angenommen.

Die Kostensteigerung ist am Beispiel der auf den beiden umlagefähigen Strecken, auf denen der Stadt der Winterdienst obliegt, nachvollziehbar. In den „milden Wintern“ der Jahre 2003/2004 bis einschl. 2007/2008 fielen durchschnittlich lediglich rd. 280 Betriebsstunden und in den vergangenen „kalten Wintern“ 2008/2009 insgesamt 748,75 Betriebsstunden und 2009/2010 insgesamt 1.292,75 Betriebsstunden zzgl. einer benötigten deutlich höheren Streugutmenge an. Zudem war Streugut aufgrund der hohen Nachfrage zeitweise nur zu deutlich höheren Preisen zu erwerben.

 

Eine Erhöhung des Gebührensatzes für den Winterdienst von bisher 0,62 €/m auf neu 1,85 €/m ist daher unumgänglich.

 

Während einer kurzen Aussprache, erklärt Kämmerer Darius, dass eventuell entstehende Überschüsse durch eventuell mildere Winter in den kommenden Jahren durch Gebührensenkungen wieder an die Bürger zurückgegeben werden. Weiter führt Kämmerer aus, dass es in der Zeit von 2003 bis 2010 2 Gebührensenkungen gegeben habe.

 

Nachdem Stadtverordneter Kluth dem Baubetriebshof für die gute Durchführung des Winterdienstes im letzten strengen Winter gedankt hat, ergeht folgender 


Beschlussvorschlag:                   (einstimmig)

 

Die beiliegenden Gebührenbedarfsberechnungen zur Straßenreinigung (Anlage 1) und zum Winterdienst (Anlage 2) werden zur Kenntnis genommen. Die im Entwurf vorgelegte 4. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Straßenreinigungs­satzung (Anlage 3) wird beschlossen und mit Wirkung vom 01.01.2011 in Kraft gesetzt.