Sitzung: 23.11.2010 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: FB5/091/2010
Sachverhalt:
Auf
die beiliegenden Gebührenkalkulationen wird verwiesen.
a)
Straßenreinigung
Die
Unternehmerentschädigung bleibt im kommenden Jahr konstant, so dass mit einer
Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage die Gebühr für die Straßenreinigung
konstant mit 0,85 €/m festgesetzt werden kann.
b)
Winterdienst
Bereits
im Jahr 2009 schloss die Gebührenabrechnung Winterdienst mit einem Defizit von
rd. 19.000 € ab. Ein Teil des Defizits wurde durch die Gebührenausgleichsrücklage
„Winterdienst“ bereits ausgeglichen. Es verblieb letztlich ein Fehlbetrag von
5.871,24 €. Für das Jahr 2010 muss mit einem ähnlich hohen Fehlbetrag gerechnet
werden, wobei zudem die kalkulierte Rücklagenentnahme nicht erfolgen kann, da
diese mit der Abrechnung 2009 aufgezehrt wurde. Das Defizit im Gebührenhaushalt
„Winterdienst“ wird Ende 2010 voraussichtlich 25.800,00 € betragen. Dieser
erhebliche Fehlbetrag wird gleichmäßig auf die Jahre 2011 bis 2013 aufgeteilt
und entsprechend § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG NW veranschlagt.
Darüber
hinaus wurde bei der Kalkulation ein höherer Aufwand für den Winterdienst
angenommen.
Die
Kostensteigerung ist am Beispiel der auf den beiden umlagefähigen Strecken, auf
denen der Stadt der Winterdienst obliegt, nachvollziehbar. In den „milden
Wintern“ der Jahre 2003/2004 bis einschl. 2007/2008 fielen durchschnittlich
lediglich rd. 280 Betriebsstunden und in den vergangenen „kalten Wintern“
2008/2009 insgesamt 748,75 Betriebsstunden und 2009/2010 insgesamt 1.292,75
Betriebsstunden zzgl. einer benötigten deutlich höheren Streugutmenge an. Zudem
war Streugut aufgrund der hohen Nachfrage zeitweise nur zu deutlich höheren
Preisen zu erwerben.
Eine
Erhöhung des Gebührensatzes für den Winterdienst von bisher 0,62 €/m auf neu
1,85 €/m ist daher unumgänglich.
Während einer kurzen Aussprache, erklärt Kämmerer Darius, dass eventuell entstehende Überschüsse durch eventuell mildere Winter in den kommenden Jahren durch Gebührensenkungen wieder an die Bürger zurückgegeben werden. Weiter führt Kämmerer aus, dass es in der Zeit von 2003 bis 2010 2 Gebührensenkungen gegeben habe.
Nachdem Stadtverordneter Kluth dem Baubetriebshof für die gute Durchführung des Winterdienstes im letzten strengen Winter gedankt hat, ergeht folgender
Beschlussvorschlag: (einstimmig)
Die beiliegenden Gebührenbedarfsberechnungen zur Straßenreinigung (Anlage 1) und zum Winterdienst (Anlage 2) werden zur Kenntnis genommen. Die im Entwurf vorgelegte 4. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung (Anlage 3) wird beschlossen und mit Wirkung vom 01.01.2011 in Kraft gesetzt.