Der Rat nimmt die Mitteilungsvorlage der Verwaltung vom 07.05.2015 nebst Anlagen zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:

 

Sachverhalt:

 

Im Rahmen des Berichtswesens wird nunmehr wird der erste Quartalsbericht für das Haushaltsjahr 2015 zum Stichtag 31.03.2015 vorgelegt.

Der Quartalsbericht soll zu diesem Zeitpunkt einen Überblick über die voraussichtliche Gesamtentwicklung des Haushaltsjahres geben.

 

Die Haushaltsplanung des Jahres 2015 weist einen geplanten Jahresfehlbetrag in Höhe von rd. 0,639 Mio. € aus.

Gemäß der bisherigen lfd. Entwicklung im Jahr 2015 erscheint eine Ergebnisverbesserung um rd. 0,437 Mio. € und eine Reduzierung des Jahresfehlbetrages auf rd. 0,202 Mio. € möglich.

 

Die wesentlichen Gründe für diese Ergebnisverbesserung werden im Bericht ausführlich erläutert.

Hervorzuheben sind hier aber die gestiegenen ordentlichen Erträge insbesondere aus Zuweisungen, aber auch weitere Erlöse aus dem Verkauf von Grundstücken des Umlaufvermögens.

Hierdurch können auch Mehraufwendungen in einzelnen Bereichen ausgeglichen werden. Näher betrachtet werden hierzu im Bericht insbesondere die Leistungen im Asylbereich.

 

Der Quartalsbericht zum 31.03.2015 ist als Anlage beigefügt.

 

Der Rat bedankt sich bei Fachbereichsleiter Winkens für die übersichtliche Erstellung des Quartalsberichtes.

 

Stadtverordneter Dohmen fragt an, ob bei den in der letzten Wochen stattgefundenen  Begehungen in z. B. Schulen Maßnahmen mit finanziellen Auswirkungen bekannt wurden, die umzusetzen sind.

 

Fachbereichsleiter Sieg bejaht dies und sagt zu, die Unterlagen der Niederschrift beizufügen und entsprechend zu berichten.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Die Prüfberichte betreffend wiederkehrende Prüfungen der Grundschulen und der Versammlungsstätten des Amtes für Bauen und Wohnen des Kreises Heinsberg sind als Anlage dem nichtöffentlichen Teil beigefügt (TOP 16)