Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Vorgenannter Betreff war bereits Beratungsgegenstand der Planungs- und Umweltaus-schusssitzung am 25. Februar 2015 (TOP 9.).

 

Im Ergebnis wurde nachfolgender Beschluss gefasst:

 

Der Tagesordnungspunkt wird zunächst zurückgestellt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Grundstückseigentümern entlang des Wirtschafts-weges Kontakt aufzunehmen, um das Plangebiet evtl. auf den gesamten unbeplanten Nebenbereich auszudehnen. Das gesamte Vorhaben sowie die notwendige Erschließung müssen für die Stadt kostenneutral sein.

 

Mit diesem Auftrag hat die Verwaltung ergänzende Gespräche mit den maßgeblichen Eigentümern der Flurstücke 182, 685 und 684 geführt. Unter Hinweis auf das beigefügte Antwortschreiben der betroffenen Eigentümer vom 22.03.2015 (Anlage 1) wird von dort dargelegt, dass derzeit kein Interesse an einer Erschließung der Grundstücke besteht.

 

Somit kommen die angestellten Überlegungen, das Plangebiet evtl. auf den gesamten unbeplanten Innenbereich auszudehnen, nicht zum Tragen.

 

Da sich somit an der Ausgangssituation der Antragsteller zur Aufstellung eines vorhabenenbezogenen Bebauungsplanes auf dem Grundstück Gemarkung Birgelen, Flur 12, Flurstück 173 nichts verändert hat, verbleibt die Verwaltung beim damaligen Beschlussvorschlag vom 09.02.2015.

 

Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist aus der beigefügten Anlage 2 ersichtlich.

 


Beschluss des Ausschusses:               (einstimmig)

Dem vorliegenden Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Grundstück Gemarkung Birgelen, Flur 12, Flurstück 173, wird entsprochen und die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensschritte gemäß Baugesetzbuch  sind durchzuführen.

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan erhält die Nr. 82 „Auf dem Kamp“.