Sitzung: 22.04.2015 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB6/031/2015
Sachverhalt:
Vorgenannter
Betreff war bereits Beratungsgegenstand der Planungs- und
Umweltaus-schusssitzung am 25. Februar 2015 (TOP 9.).
Im
Ergebnis wurde nachfolgender Beschluss gefasst:
Der Tagesordnungspunkt wird zunächst
zurückgestellt.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit den
Grundstückseigentümern entlang des Wirtschafts-weges Kontakt aufzunehmen, um
das Plangebiet evtl. auf den gesamten unbeplanten Nebenbereich auszudehnen. Das
gesamte Vorhaben sowie die notwendige Erschließung müssen für die Stadt
kostenneutral sein.
Mit
diesem Auftrag hat die Verwaltung ergänzende Gespräche mit den maßgeblichen
Eigentümern der Flurstücke 182, 685 und 684 geführt. Unter Hinweis auf das
beigefügte Antwortschreiben der betroffenen Eigentümer vom 22.03.2015 (Anlage
1) wird von dort dargelegt, dass derzeit kein Interesse an einer Erschließung
der Grundstücke besteht.
Somit
kommen die angestellten Überlegungen, das Plangebiet evtl. auf den gesamten
unbeplanten Innenbereich auszudehnen, nicht zum Tragen.
Da
sich somit an der Ausgangssituation der Antragsteller zur Aufstellung eines
vorhabenenbezogenen Bebauungsplanes auf dem Grundstück Gemarkung Birgelen, Flur
12, Flurstück 173 nichts verändert hat, verbleibt die Verwaltung beim damaligen
Beschlussvorschlag vom 09.02.2015.
Die
Abgrenzung des Geltungsbereiches ist aus der beigefügten Anlage 2 ersichtlich.
Beschluss des Ausschusses: (einstimmig)
Dem vorliegenden Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes für das Grundstück Gemarkung Birgelen, Flur 12, Flurstück 173,
wird entsprochen und die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensschritte gemäß Baugesetzbuch
sind durchzuführen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan erhält die Nr. 82 „Auf dem Kamp“.