Sitzung: 22.04.2015 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 1
Vorlage: BV/FB6/028/2015
Sachverhalt:
Auf
der Grundlage des Ausschussbeschlusses vom 25. Februar 2015 erfolgt derzeit
noch bis zum 20. April 2015 die Durchführung der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2
BauGB (Baugesetzbuch).
Anregungen
und Bedenken wurden bisher nicht vorgebracht; sollte sich dies noch unter
Fristwahrung bis zum 20. April 2015 ergeben, würde ein entsprechender Nachtrag
vorgelegt.
Der
beigefügte Übersichtsplan (Anlage 1) grenzt das Bebauungsplangebiet Nr. 16
„Stadtzentrum“ ab. Ergänzend wird auf den geänderten textlichen Inhalt der
Festsetzung des Bebauungsplanes (Anlage 2) sowie auf den Entwurf der Begründung
(Anlage 3) verwiesen.
Beschlussvorschlag an den Rat: (20 Ja-Stimmen, 1
Nein-Stimme)
Die 7. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Stadtzentrum“
wird als Satzung gemäß § 10 BauGB (Baugesetzbuch) beschlossen.