Sitzung: 21.04.2015 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: AN/FB5/005/2015/1
Der Ausschuss nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung vom 31.03.2015
zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Da der Schriftsatz mit dem Absender „Anwohner der
Straßen An der Kreuzkirche und Birkenweg“ vom 30.01.2015 (als Anlage der Beschlussvorlage
beiliegend) mit der Bezeichnung „Bürgerantrag“
eingereicht wurde, ist dieser lediglich rein formal zur Tagesordnung zu
stellen.
Da jedoch für die Beratung und eine ggf. vorzunehmende
Änderung der Straßenreinigungssatzung der Verwaltungsrat des Stadtbetriebes
zuständig ist, ist dieser Antrag wegen der fehlenden sachlichen Zuständigkeit
des Rates auch wieder formal an den Stadtbetrieb Wassenberg zu verweisen, der
den Antrag dann auf die Tagesordnung einer Sitzung des Verwaltungsrates zu setzen
hat. Wäre der Schriftsatz lediglich als bloßer Antrag formuliert worden, hätte
das Schreiben unmittelbar dem Stadtbetrieb zugeleitet werden können.
Da eine Satzungsänderung ohnehin erst mit Wirkung vom
01.01.2016 erfolgen kann, besteht im vorliegenden Fall keine Dringlichkeit und
die Angelegenheit kann somit rechtzeitig im Verwaltungsrat des Stadtbetriebes
beraten und entschieden werden.
Beschlussvorschlag: (einstimmig)
Der Bürgerantrag ist an den Stadtbetrieb weiterzuleiten, da für die
Beratung und Entscheidung über Anträge zur Änderung der
Straßenreinigungssatzung der Verwaltungsrat des Stadtbetriebes zuständig ist.