Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

Der Planungs- und Umweltausschuss hat am 10.06.2010 (TOP 6) die Einleitung des 1. Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 48 „Am Stadtrain“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Abst. 2 BauGB beschlossen. Die Grundstücke im Bebauungsplan wurden zwischenzeitlich veräußert und vom neuen Grundstücks-eigentümer wurde der in der Sitzung am 10.06.2010 vorgestellte Entwurf des Bebauungsplanes modifiziert.

Die Modifizierung sieht u.a. den Wegfall der Grünfläche (Spielplatz) und der privaten Flächen für Stellplätze an der Straße Alter Kirchturm vor, sowie die Änderung der zulässigen Vollgeschosse. Die Fußwegeverbindung der Straßen Alter Kirchpfad / Am Stadtrain ist in abgewandelter Form weiterhin Bestandteil der Planung.

 

Mit dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Am Stadtrain“ wurde die Behördenbeteiligung und die öffentliche Auslegung durchgeführt. Da diese Fristen die Zustellungsfrist für den Planungs- und Umweltausschuss überschreiten, werden evtl. danach eingehende Anregungen für die Ratssitzung am 16.12.2010 nachgereicht.

 

Bisher sind keine Anregungen vorgebracht worden.

 

Des Weiteren wurde ein Erschließungsvertrag gefertigt, der die Errichtung der im Bebauungsplan festgesetzten Erschließungsanlagen und die Übertragung von Grundstücksflächen regelt. Der Entwurf des Erschließungsvertrages ist als Anlage 1, ein Lageplan und eine Verkleinerung des Bebauungsplanentwurfes sind als Anlagen 2 und 3 beigefügt.

 

Sachkundiger Bürger Cremer erklärt im Namen der CDU-Fraktion, dass bei einer Überbauung der Abrisskante, die Stadt sowie Rat und Ausschuss nicht für evtl. auftretende Schäden haftbar gemacht werden kann.

 

Stadtkämmerer Darius führt aus, dass die Forderung der EBV GmbH als textliche Festsetzung in die Änderung mit aufgenommen werde.

 


 

 

 


Beschlussvorschlag an den Rat:                      (18 Ja-Stimmen, 1 Enhaltung)

 

1.                  Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Am Stadtrain“ wird als Satzung beschlossen.

2.                  Dem Entwurf des Erschließungsvertrages zum Bebauungsplan Nr. 48 „Am Stadtrain“ wird zugestimmt.