Sitzung: 24.11.2010 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Enthaltungen: 1
Vorlage: FB4/095/2010
Sachverhalt:
Der Planungs- und
Umweltausschuss hat am 10.06.2010 (TOP 6) die Einleitung des 1.
Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 48 „Am Stadtrain“ im beschleunigten
Verfahren gemäß § 13 a Abst. 2 BauGB beschlossen. Die Grundstücke im
Bebauungsplan wurden zwischenzeitlich veräußert und vom neuen
Grundstücks-eigentümer wurde der in der Sitzung am 10.06.2010 vorgestellte
Entwurf des Bebauungsplanes modifiziert.
Die Modifizierung
sieht u.a. den Wegfall der Grünfläche (Spielplatz) und der privaten Flächen für
Stellplätze an der Straße Alter Kirchturm vor, sowie die Änderung der
zulässigen Vollgeschosse. Die Fußwegeverbindung der Straßen Alter Kirchpfad /
Am Stadtrain ist in abgewandelter Form weiterhin Bestandteil der Planung.
Mit dem Entwurf der 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Am Stadtrain“ wurde die
Behördenbeteiligung und die öffentliche Auslegung durchgeführt. Da diese
Fristen die Zustellungsfrist für den Planungs- und Umweltausschuss
überschreiten, werden evtl. danach eingehende Anregungen für die Ratssitzung am
16.12.2010 nachgereicht.
Bisher sind keine
Anregungen vorgebracht worden.
Des Weiteren wurde ein
Erschließungsvertrag gefertigt, der die Errichtung der im Bebauungsplan
festgesetzten Erschließungsanlagen und die Übertragung von Grundstücksflächen
regelt. Der Entwurf des Erschließungsvertrages ist als Anlage 1, ein Lageplan
und eine Verkleinerung des Bebauungsplanentwurfes sind als Anlagen 2 und 3 beigefügt.
Sachkundiger Bürger Cremer erklärt im Namen der CDU-Fraktion, dass bei einer Überbauung der Abrisskante, die Stadt sowie Rat und Ausschuss nicht für evtl. auftretende Schäden haftbar gemacht werden kann.
Stadtkämmerer Darius führt aus, dass die Forderung der EBV GmbH als textliche Festsetzung in die Änderung mit aufgenommen werde.
Beschlussvorschlag an den Rat: (18 Ja-Stimmen, 1
Enhaltung)
1. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Am Stadtrain“ wird als Satzung beschlossen.
2. Dem Entwurf des Erschließungsvertrages zum Bebauungsplan Nr. 48 „Am Stadtrain“ wird zugestimmt.