Der Rat nimmt die Mitteilungsvorlage der Verwaltung vom 05.03.2015 zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:

 

Sachverhalt:

 

Der vorläufige Jahresabschluss der Stadt Wassenberg für das Haushaltsjahr 2014 wird gemäß § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW hiermit dem Rat der Stadt zugeleitet.

 

Das vorläufige Jahresergebnis 2014 der Stadt Wassenberg schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von rd. 280.000 €.

 

Gegenüber dem in der Haushaltsplanung 2014 vorgesehenen Fehlbetrag in Höhe von rd. 0,932 Mio. € bedeutet dies eine erhebliche Ergebnisverbesserung um rd. 1,212 Mio. €.

 

Neben der vorläufigen Ergebnisrechnung, Finanzrechnung und Schlussbilanz ist dem vorläufigen Jahresabschluss der Quartalsbericht im Rahmen des Finanzcontrollings zum 31.12.2014 beigefügt, in dem die Entwicklung des Jahresergebnisses 2014 ausführlich erläutert wird.

 

Die Verbesserung des Jahresergebnisses ist jedoch im Wesentlichen auf erhöhte Erträge aus Grundstücksverkäufen und aus der Auflösung von Rückstellungen zurückzuführen, wodurch auch Mehraufwendungen u. a. auf Grund erhöhter Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen ausgeglichen werden konnten.

 

Zeitgleich mit der Zuleitung an den Rat der Stadt wird der vorläufige Jahresabschluss dem vom Rechnungsprüfungsausschuss beauftragten Wirtschaftsprüfer zur örtlichen Prüfung vorgelegt.

 

Stadtverordneter Gansweidt fragt nach, was auf Seite 10 mit Kostenerstattungen und Kostenumlagen gemeint sei.

 

Fachbereichsleiter Winkens sagt zu, die Erklärung nachzureichen.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Bei den zusätzlichen Kostenerstattungen im Asylbereich handelt es sich um Nachzahlungen für den Zeitraum November 2003 bis Mai 2005. Diese Kostenerstattungen waren Gegenstand eines Klageverfahrens der Gemeinden gegen das Land NRW, dem sich die Stadt Wassenberg im Jahr 2005 angeschlossen hat. Die unterschiedlichen Rechtsauffassungen gründeten sich in der Frage nach den Übergangsregelungen nach der Änderung des AsylbLG im Jahr 2005. Nach dem erfolgreichen Abschluss des Rechtsstreites nunmehr im Jahr 2014 sind insgesamt rd. 27 TEUR an die Stadt Wassenberg erstattet worden. Hierbei handelt es sich um einen Einmaleffekt. Weitere Erstattungen werden nicht erfolgen, da die Ansprüche für spätere Zeiträume gesetzlich abschließend geregelt sind.