Sitzung: 19.03.2015 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1, Enthaltungen: 7
Vorlage: BV/FB3/012/2015
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage der Verwaltung vom 02.03.2015 zur Kenntnis. Darin wird
Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Die bisherige Bestellung des Wehrleiters, Stadtbrandinspektor
Holger Röthling, endete mit Ablauf des 28.November 2014.
Nach § 11 Gesetz über den Feuerschutz und die
Hilfeleistung (FSHG) werden der Leiter der Freiwilligen Feuerwehr (Wehrführer) und
bis zu zwei Stellvertreter (stellvertretende Wehrführer) auf Vorschlag des
Kreisbrandmeisters für die Dauer von sechs Jahren bestellt. Soweit sie nicht
hauptamtlich tätig sind, sind sie zu Ehrenbeamten auf Zeit zu ernennen. Vor der
Ernennung des Wehrführers und seiner Stellvertreter hat der Kreisbrandmeister
die aktive Wehr anzuhören. Der Wehrführer und seine Stellvertreter müssen für
ihr Amt persönlich und fachlich geeignet sein. Sie haben ihr Amt, sofern eine
Vertretung nicht möglich ist, so lange weiterzuführen, bis ein Nachfolger
bestellt ist.
Gemäß beigefügten Schreiben des Kreisbrandmeisters
Klaus Bodden vom 06.03.2015 wird dem Rat der Stadt Wassenberg vorgeschlagen,
auf Grund des Ergebnisses der Anhörung vom 05.03.2015 den Stadtbrandinspektor
Holger Röthling für die Dauer von sechs Jahren zum Leiter der Freiwilligen Feuerwehr (Wehrführer) zu bestellen.
Stadtverordneten Thissen teilt mit, dass er gegen die Bestellung stimmen werde. Als Erklärung möchte er, eine Stellungnahme vorlesen.
Stadtverordneter Dohmen bittet um Überprüfung, ob dies zulässig sei.
Nach einer kurzen Diskussion über die Zulässigkeit der Stellungnahme im öffentlichen Teil der Ratssitzung überreicht Stadtverordneter Thissen seine Stellungnahme für das Protokoll.
Bürgermeister Winkens teilt mit, dass zunächst geprüft werde, ob diese Stellungnahme den Anlagen zum öffentlichen Teil beigefügt werden könne.
Anmerkung
der Verwaltung:
Die
Stellungnahme des Herrn Thissen ist den nichtöffentlichen Anlagen mit der Nr. 10 beigefügt.
Stadtverordneter Feix fragt an, ob Probleme in der Feuerwehr bekannt seien.
Bürgermeister Winkens erklärt, dass dies nicht der Fall sei. Es sei allen Stadtverordneten freigestellt, sich durch Akteneinsicht zu informieren.
Stadtverordneter Feix teilt mit, dass er davon Gebrauch machen werde.
Stadtverordneter Minkenberg stellt den Antrag auf geheime Wahl.
Stadtverordneter Weyermanns erklärt, dass die CDU-Fraktion einstimmig für Herrn Röthling stimmen werde.
Als Stimmenzähler werden die Stadtverordneten Ruhrberg und Gehr benannt.
Beschluss: (26 Ja-Stimmen, 1 Nein Stimme, 7
Enthaltungen)
Auf Vorschlag
des Kreisbrandmeisters Bodden wird gem. § 17 der Verordnung über die Laufbahn
der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr, Herr
Stadtbrandinspektor Holger Röthling für die Dauer von sechs Jahren gem. § 11
des Gesetzes über den Feuerschutz und
die Hilfeleistung (FSHG) zum Leiter der Freiwilligen Feuerwehr
(Wehrführer) bestellt. Der Funktionsträger ist zum Ehrenbeamten auf Zeit zu
ernennen, da er nicht hauptamtlich tätig ist.