Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1, Enthaltungen: 7

Der Rat nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung vom 02.03.2015 zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:

 

Sachverhalt:

 

Die bisherige Bestellung des Wehrleiters, Stadtbrandinspektor Holger Röthling, endete mit Ablauf des 28.November 2014.

 

Nach § 11 Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) werden der Leiter der Freiwilligen Feuerwehr (Wehrführer) und bis zu zwei Stellvertreter (stellvertretende Wehrführer) auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters für die Dauer von sechs Jahren bestellt. Soweit sie nicht hauptamtlich tätig sind, sind sie zu Ehrenbeamten auf Zeit zu ernennen. Vor der Ernennung des Wehrführers und seiner Stellvertreter hat der Kreisbrandmeister die aktive Wehr anzuhören. Der Wehrführer und seine Stellvertreter müssen für ihr Amt persönlich und fachlich geeignet sein. Sie haben ihr Amt, sofern eine Vertretung nicht möglich ist, so lange weiterzuführen, bis ein Nachfolger bestellt ist.

 

Gemäß beigefügten Schreiben des Kreisbrandmeisters Klaus Bodden vom 06.03.2015 wird dem Rat der Stadt Wassenberg vorgeschlagen, auf Grund des Ergebnisses der Anhörung vom 05.03.2015 den Stadtbrandinspektor Holger Röthling für die Dauer von sechs Jahren zum Leiter der Freiwilligen Feuerwehr (Wehrführer) zu bestellen.

 

Stadtverordneten Thissen teilt mit, dass er gegen die Bestellung stimmen werde. Als Erklärung möchte er, eine Stellungnahme vorlesen.

 

Stadtverordneter Dohmen bittet um Überprüfung, ob dies zulässig sei.

 

Nach einer kurzen Diskussion über die Zulässigkeit der Stellungnahme im öffentlichen Teil der Ratssitzung überreicht Stadtverordneter Thissen seine Stellungnahme für das Protokoll.

 

Bürgermeister Winkens teilt mit, dass zunächst geprüft werde, ob diese Stellungnahme den Anlagen zum öffentlichen Teil beigefügt werden könne.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Die Stellungnahme des Herrn Thissen ist den nichtöffentlichen Anlagen mit der Nr. 10 beigefügt.

 

Stadtverordneter Feix fragt an, ob Probleme in der Feuerwehr bekannt seien.

 

Bürgermeister Winkens erklärt, dass dies nicht der Fall sei. Es sei allen Stadtverordneten freigestellt, sich durch Akteneinsicht zu informieren.

 

Stadtverordneter Feix teilt mit, dass er davon Gebrauch machen werde.

 

Stadtverordneter Minkenberg stellt den Antrag auf geheime Wahl.

 

Stadtverordneter Weyermanns erklärt, dass die CDU-Fraktion einstimmig für Herrn Röthling stimmen werde.

 

Als Stimmenzähler werden die Stadtverordneten Ruhrberg und Gehr benannt.


Beschluss:          (26 Ja-Stimmen, 1 Nein Stimme, 7 Enthaltungen)


Auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters Bodden wird gem. § 17 der Verordnung über die Laufbahn der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr, Herr Stadtbrandinspektor Holger Röthling für die Dauer von sechs Jahren gem. § 11 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) zum Leiter der Freiwilligen Feuerwehr (Wehrführer) bestellt. Der Funktionsträger ist zum Ehrenbeamten auf Zeit zu ernennen, da er nicht hauptamtlich tätig ist.