Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Aufgrund der vorgelegten Antragsunterlagen ergaben sich aus Sicht der Stadt noch folgende Fragen bzw. klärungsbedürftige Punkte:

 

1.                   Der Antragssteller ist nicht identisch mit dem Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Birgelen, Flur 15, Flurstück 59. Wie ist das begründet bzw. künftig verbindlich geregelt ?

 

2.                   Ist eine Versickerung des sicherlich belasteten Niederschlagswassers auf dem Grundstück möglich und genehmigungsfähig ?

 

3.                   Warum wird bei einer Anlage dieser Größenordnung und Lage keine UVP durchgeführt ?

 

4.                   Die Erschließung ist nach Ansicht der Stadt unzureichend, da der vorhandene Weg nicht die nötige Breite aufweist und außerhalb der Parzellengrenzen liegt.

 

5.                   Die geplante Erschließung (Wirtschaftsweg) führt direkt auf die L 117 in einem

sehr schwer einzusehenden Bereich, der künftig sicherlich einen Unfallschwerpunkt darstellen wird. Wurde der Landesbetrieb Straßenbau und das Straßenverkehrsamt um Stellungnahme gebeten und welche Sicherungsmaßnahmen werden vorgeschlagen ?

 

6.                   Die geplante Eingrünung der Anlage ist nach Ansicht der Stadt völlig unzureichend. Statt der geplanten Schnitthecke sollte zumindest ein ca. 5 m breiter Gehölzstreifen mit Bäumen und Sträuchern gepflanzt werden.

 

7.                   Die einseitige Baumallee entlang der Zollstraße war bereits Auflage der Baugenehmigung zur Errichtung eines Altenteilerwohnhauses vom 15.07.2004 und kann somit nicht erneut als Kompensationsmaßnahme aufgeführt werden. Hierfür sind weitere Maßnahmen vorzusehen.

 

8.                   Ist eine Gefährdung bzw. Belastung der Legehennen durch die Gasaustritte der benachbarten Deponie sowie durch Sickerwasser völlig auszuschließen ?

 

9.                   Die Betriebsbeschreibung ist unvollständig, da neben dem geplanten Legehennenstall bereits umfangreiche Nutzungen auf dem Landwirtschaftsbetrieb Zollstraße 50 bestehen.

 

10.               Dies sind m.E. neben dem Spargelanbau eine Pensionspferdehaltung, eine ausgedehnte Großviehhaltung (u.a. hohe Zahl von Milchkühen)  sowie verschiedene Gewerbe, wie Verkauf von landwirtschaftlichen Geräten, Großhandel mit Baumaterialien aller Art und Einzelhandel mit Baumaterialien aller Art.

 

11.               Sind die in der Beschreibung angegebenen Flächen vor dem Hintergrund der v.g. Nutzungen ausreichend, um auf einer eigenen Futtergrundlage eine privilegierte Nutzung zu betreiben ? Wer ist Eigentümer dieser Flächen ? Wie werden Flächenabgänge, die den Bedarf unterschreiten, verhindert oder durch Auflagen bis zum Erlöschen der Genehmigungen reglementiert.

 

12.               Der angegebene Abstand der Wohngebäude sollte nochmals überprüft werden, um Gefährdungen der Einwohner Rosenthals zweifelsfrei auszuschließen.

 

13.               Weiterhin sind alle Nutzungen im Einzugsgebiet (alle Pferdehaltungen im Umfeld, der Großviehbetrieb Schloß Elsum / Gut Cromland u.a.) zu berücksichtigen.

 

Es wurde um ausführliche Beantwortung der noch offenen Fragen durch die Genehmigungsbehörde gebeten (Anlage 1).

 

Da das Vorhaben erheblichen Einfluss auf das städtische Gesamtbild, insbesondere der touristischen und landschaftlichen Entwicklung Wassenbergs hat, wurde das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB vorsorglich nicht erteilt.

 

Am 27.10.2010 fand auf Wunsch des Antragstellers ein Gespräch mit dessen Anwalt statt, in dem die Dringlichkeit des Vorhabens nochmals verdeutlicht wurde. Ein entsprechendes Schreiben des Anwalts ist als Anlage 2 beigefügt. Im Anschluss daran wurden die offenen Fragen mit dem Kreis Heinsberg erörtert; es konnte jedoch auf die meisten Fragen noch nicht abschließend geantwortet werden, da z.T. auch die Stellungnahmen der Fachbehörden noch nicht vorlagen.

 

In einem weiteren Schreiben vom 08.11.2010 (Anlage 3) hat die Stadt die Versagung des Einvernehmens bekräftigt, hauptsächlich auf Grund der fehlenden Erschließung. Des Weiteren wurde der Kreis gebeten, die vorgebrachten Anregungen, Bedenken und Fragen zu beantworten. Falls eine Klärung zwischenzeitlich erfolgen sollte, wird in der Sitzung ergänzend darüber berichtet.

 

Ein Übersichtsplan über die Lage des geplanten Vorhabens ist als Anlage 4 beigefügt.

 

Stadtplaner Beeck führt aus, dass die an den Kreis Heinsberg gestellten Fragen zwischenzeitlich zum Teil beantwortet wurden (Anlage 1). Das Einvernehmen der Stadt kann aber derzeit nicht erteilt werden, da die Erschließung nicht ausreichend gesichert ist.

 

Stadtkämmerer Darius ergänzt, dass eine Versagung des Einvernehmens nur in einem sehr begrenzten Rahmen möglich sei. Ein wichtiger Punkt sei die Erschließung, die derzeit über eine private Zuwegung des Kreises erfolgt. Somit ist eine ausreichende verkehrstechnische Erschließung nicht gegeben. Auch das Straßenverkehrsamt hat zwischenzeitlich Forderungen an die Erschließung gestellt. Bevor die Fragen zur Erschließung nicht abschließend geklärt sind (hierzu zählt auch die Wiederherstellung des städtischen Weges), kann das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden.

 

Stadtverordneter Seidl stellt den Antrag, die Verwaltung möge prüfen, ob die Grundlagen der Küstengemeinde Wangerland, die in einem ähnlich gelagerten Fall ein erfolgreiches Steuerungsmodell entwickelt hat, auf unsere Gemeinde übertragbar ist.

Er weißt darauf hin, dass dieses Steuerungsmodell vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde. Das Planungsziel der Gemeinde Wangerland bestand in der Förderung des fremdenverkehrsbezogenen Entwicklung, also auf das, worauf auch unsere Stadtentwicklung setzt. Dafür wurde die „privilegierte“ Fläche als Erholungs-, Kur- und Freizeitfläche im Flächennutzungsplan ausgewiesen.

 

Ausschussvorsitzender Dohmen erklärt, dass dieses Vorhaben ausschließlich nach § 35 BauGB zu beurteilen sei.

 

Er lässt nun über den gestellten Antrag abstimmen:

 

 

 


Beschluss des Ausschusses:               (9 Ja-Stimmen, 10 Enthaltungen)

 

Die Verwaltung möge prüfen, ob die Grundlagen der Küstengemeinde Wangerland, die in einem ähnlich gelagerten Fall ein erfolgreiches Steuerungsmodell entwickelt hat, auf die Stadt Wassenberg übertragbar ist.