Sitzung: 24.11.2010 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: FB4/112/2010
Sachverhalt:
Aufgrund
der vorgelegten Antragsunterlagen ergaben sich aus Sicht der Stadt noch
folgende Fragen bzw. klärungsbedürftige Punkte:
1.
Der
Antragssteller ist nicht identisch mit dem Eigentümer des Grundstückes
Gemarkung Birgelen, Flur 15, Flurstück 59. Wie ist das begründet bzw. künftig
verbindlich geregelt ?
2.
Ist
eine Versickerung des sicherlich belasteten Niederschlagswassers auf dem
Grundstück möglich und genehmigungsfähig ?
3.
Warum
wird bei einer Anlage dieser Größenordnung und Lage keine UVP durchgeführt ?
4.
Die
Erschließung ist nach Ansicht der Stadt unzureichend, da der vorhandene Weg
nicht die nötige Breite aufweist und außerhalb der Parzellengrenzen liegt.
5.
Die
geplante Erschließung (Wirtschaftsweg) führt direkt auf die L 117 in einem
sehr schwer einzusehenden Bereich,
der künftig sicherlich einen Unfallschwerpunkt darstellen wird. Wurde der
Landesbetrieb Straßenbau und das Straßenverkehrsamt um Stellungnahme gebeten
und welche Sicherungsmaßnahmen werden vorgeschlagen ?
6.
Die
geplante Eingrünung der Anlage ist nach Ansicht der Stadt völlig unzureichend.
Statt der geplanten Schnitthecke sollte zumindest ein ca. 5 m breiter
Gehölzstreifen mit Bäumen und Sträuchern gepflanzt werden.
7.
Die
einseitige Baumallee entlang der Zollstraße war bereits Auflage der
Baugenehmigung zur Errichtung eines Altenteilerwohnhauses vom 15.07.2004 und
kann somit nicht erneut als Kompensationsmaßnahme aufgeführt werden. Hierfür
sind weitere Maßnahmen vorzusehen.
8.
Ist
eine Gefährdung bzw. Belastung der Legehennen durch die Gasaustritte der
benachbarten Deponie sowie durch Sickerwasser völlig auszuschließen ?
9.
Die
Betriebsbeschreibung ist unvollständig, da neben dem geplanten Legehennenstall
bereits umfangreiche Nutzungen auf dem Landwirtschaftsbetrieb Zollstraße 50
bestehen.
10.
Dies
sind m.E. neben dem Spargelanbau eine Pensionspferdehaltung, eine ausgedehnte
Großviehhaltung (u.a. hohe Zahl von Milchkühen)
sowie verschiedene Gewerbe, wie Verkauf von landwirtschaftlichen
Geräten, Großhandel mit Baumaterialien aller Art und Einzelhandel mit
Baumaterialien aller Art.
11.
Sind
die in der Beschreibung angegebenen Flächen vor dem Hintergrund der v.g.
Nutzungen ausreichend, um auf einer eigenen Futtergrundlage eine privilegierte
Nutzung zu betreiben ? Wer ist Eigentümer dieser Flächen ? Wie werden
Flächenabgänge, die den Bedarf unterschreiten, verhindert oder durch Auflagen
bis zum Erlöschen der Genehmigungen reglementiert.
12.
Der
angegebene Abstand der Wohngebäude sollte nochmals überprüft werden, um
Gefährdungen der Einwohner Rosenthals zweifelsfrei auszuschließen.
13.
Weiterhin
sind alle Nutzungen im Einzugsgebiet (alle Pferdehaltungen im Umfeld, der
Großviehbetrieb Schloß Elsum / Gut Cromland u.a.) zu berücksichtigen.
Es wurde um ausführliche Beantwortung der noch offenen
Fragen durch die Genehmigungsbehörde gebeten (Anlage 1).
Da das Vorhaben erheblichen Einfluss
auf das städtische Gesamtbild, insbesondere der touristischen und
landschaftlichen Entwicklung Wassenbergs hat, wurde das Einvernehmen gemäß § 36
BauGB vorsorglich nicht erteilt.
Am 27.10.2010 fand auf Wunsch des
Antragstellers ein Gespräch mit dessen Anwalt statt, in dem die Dringlichkeit
des Vorhabens nochmals verdeutlicht wurde. Ein entsprechendes Schreiben des
Anwalts ist als Anlage 2 beigefügt. Im Anschluss daran wurden die offenen
Fragen mit dem Kreis Heinsberg erörtert; es konnte jedoch auf die meisten
Fragen noch nicht abschließend geantwortet werden, da z.T. auch die
Stellungnahmen der Fachbehörden noch nicht vorlagen.
In einem weiteren Schreiben vom
08.11.2010 (Anlage 3) hat die Stadt die Versagung des Einvernehmens bekräftigt,
hauptsächlich auf Grund der fehlenden Erschließung. Des Weiteren wurde der
Kreis gebeten, die vorgebrachten Anregungen, Bedenken und Fragen zu
beantworten. Falls eine Klärung zwischenzeitlich erfolgen sollte, wird in der
Sitzung ergänzend darüber berichtet.
Ein Übersichtsplan über die Lage des
geplanten Vorhabens ist als Anlage 4 beigefügt.
Stadtplaner Beeck führt aus, dass die an den Kreis
Heinsberg gestellten Fragen zwischenzeitlich zum Teil beantwortet wurden
(Anlage 1). Das Einvernehmen der Stadt kann aber derzeit nicht erteilt werden,
da die Erschließung nicht ausreichend gesichert ist.
Stadtkämmerer Darius ergänzt, dass eine Versagung des
Einvernehmens nur in einem sehr begrenzten Rahmen möglich sei. Ein wichtiger
Punkt sei die Erschließung, die derzeit über eine private Zuwegung des Kreises
erfolgt. Somit ist eine ausreichende verkehrstechnische Erschließung nicht
gegeben. Auch das Straßenverkehrsamt hat zwischenzeitlich Forderungen an die
Erschließung gestellt. Bevor die Fragen zur Erschließung nicht abschließend
geklärt sind (hierzu zählt auch die Wiederherstellung des städtischen Weges),
kann das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden.
Stadtverordneter Seidl stellt den Antrag, die
Verwaltung möge prüfen, ob die Grundlagen der Küstengemeinde Wangerland, die in
einem ähnlich gelagerten Fall ein erfolgreiches Steuerungsmodell entwickelt
hat, auf unsere Gemeinde übertragbar ist.
Er weißt darauf hin, dass dieses Steuerungsmodell vom
Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde. Das Planungsziel der Gemeinde
Wangerland bestand in der Förderung des fremdenverkehrsbezogenen Entwicklung,
also auf das, worauf auch unsere Stadtentwicklung setzt. Dafür wurde die
„privilegierte“ Fläche als Erholungs-, Kur- und Freizeitfläche im
Flächennutzungsplan ausgewiesen.
Ausschussvorsitzender Dohmen erklärt, dass dieses
Vorhaben ausschließlich nach § 35 BauGB zu beurteilen sei.
Er lässt nun über den gestellten Antrag abstimmen:
Beschluss des Ausschusses: (9
Ja-Stimmen, 10 Enthaltungen)
Die Verwaltung möge
prüfen, ob die Grundlagen der Küstengemeinde Wangerland, die in einem ähnlich
gelagerten Fall ein erfolgreiches Steuerungsmodell entwickelt hat, auf die
Stadt Wassenberg übertragbar ist.