Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

Mit Anschreiben vom 24. August 2014 beantragen die Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Birgelen, Flur 12, Flurstück 173, die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.

 

Antrag, Verpflichtung der Vorhabenträger und Lageplan sind aus den beigefügten Anlagen 1 – 3 ersichtlich.

 

Wie dem Antrag zu entnehmen ist, beabsichtigen die Vorhabenträger die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage. Unter ausführlicher Erörterung wurden die Grundstückseigentümer darüber unterrichtet, dass nach Schaffung des Planungsrechtes durch das jetzt beantragte Verfahren auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes auch die späteren Erschließungsaufwendungen komplett zu übernehmen sind.

 

Da für die beantragte Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes kein öffentliches Interesse vorliegt, die Antragsteller jedoch am 28.01.2015 eine umfassende Kostenübernahmeerklärung abgegeben haben, besteht zumindest der Anspruch auf entsprechende Ausschussberatung.

 

 

Stadtverordneter Lengersdorf erkundigt sich, ob der Weg zwischen „Auf dem Kamp“ und „Dämmerweg“ erhalten bleibt.

 

Stadtkämmerer Darius führt aus, dass durch die Abgabe von Flächen aus der Parzelle 173 der Weg in diesem Bereich verbreitert werden müßte, ansonsten bleibe der Weg so erhalten.

 

Sachkundiger Bürger Jans stellt den Antrag, mit den angrenzenden Grundstückseigentümern Kontakt auf zu nehmen, um eine Ausdehnung auf den gesamten dortigen unbeplanten Innenbereich zu erzielen. Dies müsse natürlich einschließlich der Erschließung (Kanal- und Straßenausbau) für die Stadt kostenneutral geschehen.

 

Stadtkämmerer Darius führt aus, dass der Antragsteller einen Anspruch darauf hat, dass sein Antrag im Fachausschuss behandelt wird.

Natürlich habe aber auch die Verwaltung die Möglichkeit gesehen, das Plangebiet auf den gesamten Bereich entlang des Wirtschaftsweges auszudehnen und für diesen unbeplanten  Innenbereich ein Bauleitplanverfahren nach § 13a BauGB  durchzuführen. Die Verwaltung wollte aber nicht bereits im Vorgriff auf die Ausschussberatung mit den Grundstückseigentümern Kontakt aufnehmen.

 

Die Verwaltung sagt die Gespräche zu. In diesem Zusammenhang weist Darius darauf hin, dass im Fall einer durchgängigen Erschließung auch die Öffnung der Straße zum „Dämmerweg“ notwendig erscheint und dies sicherlich von den Grundstückseigentümern in den anstehenden Gesprächen hinterfragt werde.

 

Ausschussvorsitzender Dohmen erklärt, dass die Erschließung erst zu einem späteren Zeitpunkt festzulegen sei.

 

Nun läßt Ausschussvorsitzender Dohmen über den Antrag abstimmen.

 


Beschluss des Ausschusses:               (19 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung)

 

Der Tagesordnungspunkt wird vorerst zurückgestellt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Grundstückseigentümern entlang des Wirtschaftsweges Kontakt aufzunehmen, um das Plangebiet evtl. auf den gesamten unbeplanten Innenbereich auszudehnen. Das gesamte Verfahren sowie die notwendige Erschließung müssen für die Stadt kostenneutral sein.