Sitzung: 25.02.2015 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Beschluss: zurückgestellt
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: BV/FB6/010/2015
Sachverhalt:
Mit
Anschreiben vom 24. August 2014 beantragen die Eigentümer des Grundstückes
Gemarkung Birgelen, Flur 12, Flurstück 173, die Aufstellung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.
Antrag,
Verpflichtung der Vorhabenträger und Lageplan sind aus den beigefügten Anlagen
1 – 3 ersichtlich.
Wie
dem Antrag zu entnehmen ist, beabsichtigen die Vorhabenträger die Errichtung
eines Einfamilienhauses mit Garage. Unter ausführlicher Erörterung wurden die
Grundstückseigentümer darüber unterrichtet, dass nach Schaffung des
Planungsrechtes durch das jetzt beantragte Verfahren auf Einleitung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes auch die späteren Erschließungsaufwendungen
komplett zu übernehmen sind.
Da für die beantragte
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes kein öffentliches Interesse
vorliegt, die Antragsteller jedoch am 28.01.2015 eine umfassende
Kostenübernahmeerklärung abgegeben haben, besteht zumindest der Anspruch auf
entsprechende Ausschussberatung.
Stadtverordneter
Lengersdorf erkundigt sich, ob der Weg zwischen „Auf dem Kamp“ und „Dämmerweg“
erhalten bleibt.
Stadtkämmerer
Darius führt aus, dass durch die Abgabe von Flächen aus der Parzelle 173 der
Weg in diesem Bereich verbreitert werden müßte, ansonsten bleibe der Weg so
erhalten.
Sachkundiger
Bürger Jans stellt den Antrag, mit den angrenzenden Grundstückseigentümern Kontakt
auf zu nehmen, um eine Ausdehnung auf den gesamten dortigen unbeplanten
Innenbereich zu erzielen. Dies müsse natürlich einschließlich der Erschließung
(Kanal- und Straßenausbau) für die Stadt kostenneutral geschehen.
Stadtkämmerer
Darius führt aus, dass der Antragsteller einen Anspruch darauf hat, dass sein Antrag
im Fachausschuss behandelt wird.
Natürlich
habe aber auch die Verwaltung die Möglichkeit gesehen, das Plangebiet auf den
gesamten Bereich entlang des Wirtschaftsweges auszudehnen und für diesen
unbeplanten Innenbereich ein
Bauleitplanverfahren nach § 13a BauGB
durchzuführen. Die Verwaltung wollte aber nicht bereits im Vorgriff auf
die Ausschussberatung mit den Grundstückseigentümern Kontakt aufnehmen.
Die
Verwaltung sagt die Gespräche zu. In diesem Zusammenhang weist Darius darauf
hin, dass im Fall einer durchgängigen Erschließung auch die Öffnung der Straße
zum „Dämmerweg“ notwendig erscheint und dies sicherlich von den
Grundstückseigentümern in den anstehenden Gesprächen hinterfragt werde.
Ausschussvorsitzender
Dohmen erklärt, dass die Erschließung erst zu einem späteren Zeitpunkt festzulegen
sei.
Nun
läßt Ausschussvorsitzender Dohmen über den Antrag abstimmen.
Beschluss des Ausschusses: (19 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung)
Der Tagesordnungspunkt wird vorerst zurückgestellt.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit den
Grundstückseigentümern entlang des Wirtschaftsweges Kontakt aufzunehmen, um das
Plangebiet evtl. auf den gesamten unbeplanten Innenbereich auszudehnen. Das
gesamte Verfahren sowie die notwendige Erschließung müssen für die Stadt
kostenneutral sein.