Der Ausschuss nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung vom 11.11.2014
zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Nach Zustimmung der im Bauausschuss am
19.04.2012 vorgestellten Entwurfsplanung fand am 17.09.2012 eine entsprechende
Bürgerinformationsveranstaltung statt, über deren Ergebnis (Niederschrift v.
17.09.2012, siehe Anlage 1) der Bauausschuss am 04.10.2012 beraten hat (siehe
Anlage 2) , was auch anschließend Beratungsgegenstand im Stadtrat am 25.10.2012
war (siehe Anlage 3).
Zwischenzeitlich haben
die Eigentümer des Flurstücks 193 im Rahmen der Prüfung eines beantragten
Vorbescheids mit dem Bauordnungsamt des Kreises Heinsberg auf der Grundlage
eines Immissionsgutachtens einvernehmlich abgestimmt, dass der überwiegende
Teil des Flurstücks 193 bauordnungsrechtlich bebaubar ist, sobald die dann
parallel zur Ausbaumaßnahme notwendige Anpassung der Klarstellungs-,
Abrundungs- und erweiterte Abrundungssatzung für den Stadtteil Birgelen (vor
dem Hintergrund der erfolgten immissionsschutzrechtlichen Abstimmung mit dem
Kreis Heinsberg nur noch eine Formsache) nach Abwicklung der formalen
Beteiligungen genehmigt ist.
Vor dem Hintergrund
dieser Abstimmungsergebnisse werden die Grundstückseigentümer aus dem Flurstück
193 die notwendige Grundfläche für den Straßenausbau bereitstellen, so dass
dieser Straßenausbau durchgängig vom Elsumer Weg bis zur Lambertusstraße mit
einer ausreichenden Fahrbahnbreite mit einseitigem Gehweg hergestellt werden
kann.
Die höheren
Ausbaukosten für die verbreiterte Verkehrsfläche nach Einbeziehung einer Teilfläche
aus dem Flurstück 193 führen allerdings nicht zu einem höheren Beitragssatz/qm.
Nach der
überarbeiteten Kalkulation wird sich der in der Bürgerinformationsveranstaltung
am 17.09.2012 genannte Beitragssatz von ca. 12,70 € beitragspflichtiger Fläche
trotz zwischenzeitlich gestiegener Baukosten auf ca. 12,00 € mindern.
Da nunmehr die
Voraussetzungen für einen durchgängigen Straßenausbau mit ausreichender
Verkehrsfläche nach Übertragung der aus dem Flurstück 193 benötigten Teilfläche
vorliegen, soll auf der Grundlage des im Beschlussvorschlag enthaltenen
Bauprogramms der Ausbau der Ringstraße (Abschnitte I und II) im Frühjahr 2015
erfolgen.
Der Beschluss zur
Durchführung eines Satzungsverfahrens für den v. g. Bereich gemäß § 34 Abs. 4
Ziffer 3 BauGB (Baugesetzbuch) zur Änderung der Klarstellungs-, Abrundungs- und
erweiterten Abrundungssatzung für die Ortschaft Birgelen soll in der
Ratssitzung am 11.12.2014 beschlossen werden.
Anmerkung:
Das Bauprogramm des Abschnittes I, Ausbau
der „Ringstraße“ von der Lambertusstraße bis zur Straße „Mittlerer Weg“ ist
bereits am 04.10.2012 beschlossen worden. Eine Ausführung ist bisher noch nicht
erfolgt, da aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten die Abschnitte I und II gemeinsam
ausgeführt werden sollen.
Herr Weyermanns
fragt nach der Straßenbreite des Abschnittes I, Ausbau der Ringstraße, von der
Lambertusstraße bis zur Straße „Mittlerer Weg“.
Die Verwaltung
teilt mit, dass das Bauprogramm des Abschnittes I bereits am 04.10.2012
beschossen worden ist und heute nicht zur Tagesordnung stehe.
Informationen zu
diesem Ausbauprogramm werden der Niederschrift beigefügt.
Anmerkung: Es wird
auf Anlage 2 verwiesen.
Sodann ergeht
folgender
Beschlussvorschlag: (einstimmig)
Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat
folgende Beschlüsse zu fassen:
1.
Zur Herstellung der Straßenbeleuchtungsanlage im Teilbereich 2 des
Ausbauabschnittes II der Ringstraße (vom Wirtschaftsweg bis zur
Lambertusstraße) wird ein Abschnitt zur Abrechnung der Erschließungsbeiträge im
Wege der Kostenspaltung für die Straßenbeleuchtungsanlage gebildet.
2.
Der Ratsbeschluss vom 28.04.1988 über die seinerzeitige
Abschnittsbildung wird aufgehoben mit der Folge, dass für den Ausbau der
Fahrbahn gemäß Bauprogramm nunmehr ohne weitergehende Abschnittsbildung für
alle angrenzenden beitragspflichtigen Grundstücke Erschließungsbeiträge
festgesetzt werden können
3.
Beschluss des Bauprogramms:
Der Straßenausbau erfolgt in
bituminöser Bauweise, Fahrbahnbreite ca. 4,80 m.
Vom Elsumer Weg kommend rechtsseitig
wird durchgängig ein 1,25 m breiter Gehweg mit Flachbord von der Fahrbahn
abgesetzt angelegt.
Es werden Pflanzbeete zur
Verkehrsberuhigung angelegt. Die Lage der Pflanzbeete wird während der Bauphase
noch mit den Eigentümern vor Ort einvernehmlich festgelegt.