Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 20

Sachverhalt:

 

Mit beigefügten Schreiben vom 14.06.2010 (Anlage 1) richtet Herr Ralph Müller, Kirchenbusch 24, 41849 Wassenberg, eine Beschwerde an den Rat der Stadt Wassenberg gem. § 24 GO NW bezüglich eines fehlenden Ballfanges entlang seines Wohngrundstücks, das unmittelbar an den dort gelegenen Spielplatz der Stadt Wassenberg angrenzt.

 

Dieser Schriftsatz wurde dem Rat bereits in der Sitzung am 01.07.2010 unter „Mitteilungen des Bürgermeisters“ bekannt gegeben.

Über Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NW entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss gem. § 4 Abs. 5 der Zuständigkeitsordnung vom 01.07.2010.

 

Zum Inhalt der Beschwerde wird mitgeteilt, dass die Stadt auf dem im Bebauungsplangebiet Monesfeld liegenden Spielplatzgrundstück keine Basketballanlage gem. Sportstättenverordnung eingerichtet hat. Auf der Spielplatzfläche (Wiese) wurden lediglich parallel zum Grundstück des Beschwerdeführers zwei Basketballkörbe aufgestellt, die – wenn auch nicht Sportstätten gemäß – ein Bespielen dieser beiden Basketballkörbe ermöglichen. Die beiden Basketballkörbe stehen in einem seitlichen Abstand von ca. 7,50 m zum Grundstück des Beschwerdeführers.

Da das Grundstück des Beschwerdeführers nicht eingefriedigt ist und die im Grenzbereich errichtete Hecke sich noch nicht in einem geschlossenen Zustand befindet, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Spielbälle auf dem Grundstück des Beschwerdeführers landen. Schäden an dieser noch nicht geschlossenen Hecke sind augenscheinlich nicht erkennbar, zumal der Beschwerdeführer einen offenen Zugang von seinem Grundstück zum Spielplatzgrundstück vorhält.

Da sich die beiden Basketballkörbe nur im Bereich des Grundstücks des Beschwerdeführers befinden wird der Stadtbetrieb als Abhilfemaßnahme  bis zum 15.11.2010 entlang der Grenze des Flurstücks 995 einen Wildschutz- bzw. Knotengitterzaun, max. 2,50 m hoch, errichten.

 

Beschlussvorschlag:

Entlang des Flurstückes 995 errichtet der Stadtbetrieb bis Mitte November 2010 einen max.  2,50 m hohen Wildschutzzaun bzw. Knotengitterzaun.

 

Stadtverordneter Dohmen führt an, dass seitens der CDU-Fraktion noch Klärungsbedarf bestehe. Er bittet darum, eine Ortsbesichtigung durchzuführen, um vor Ort die Situation zu begutachten, um damit auch auszuschließen, dass ein Präzedenzfall geschaffen werde.

 

Stadtkämmerer Darius berichtet im Folgenden, warum der Verwaltungsvorschlag in der vorgelegten Form erfolgt ist. Er teilt mit, dass der Haupt- und Finanzausschuss aufgrund der Geschäftsordnung entscheidungsbefugt sei. Sofern der Haupt- und Finanzausschuss der Meinung sei, die Entscheidung dem Rat zu übertragen, müsse hierzu ein entsprechender Beschluss gefasst werden.

 

Stadtverordnete Frau Dr. Beckers stellt fest, dass Rasenflächen für Basketballspiel nicht geeignet seien.

 

Bürgermeister Winkens lässt sodann über die Verschiebung der Entscheidung in den Rat beschließen mit der Maßgabe, dass die interessierten Stadtverordneten bis zur Ratssitzung sich vor Ort über die Situation informieren können.


Beschluss:                          (einstimmig)

 

 


Die Entscheidung wird dem Rat der Stadt Wassenberg übertragen.