Sitzung: 14.09.2010 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 20
Vorlage: FB5/087/2010
Sachverhalt:
Mit
beigefügten Schreiben vom 14.06.2010 (Anlage 1) richtet Herr Ralph Müller,
Kirchenbusch 24, 41849 Wassenberg, eine Beschwerde an den Rat der Stadt
Wassenberg gem. § 24 GO NW bezüglich eines fehlenden Ballfanges entlang seines
Wohngrundstücks, das unmittelbar an den dort gelegenen Spielplatz der Stadt
Wassenberg angrenzt.
Dieser
Schriftsatz wurde dem Rat bereits in der Sitzung am 01.07.2010 unter
„Mitteilungen des Bürgermeisters“ bekannt gegeben.
Über
Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NW entscheidet der Haupt- und
Finanzausschuss gem. § 4 Abs. 5 der Zuständigkeitsordnung vom 01.07.2010.
Zum
Inhalt der Beschwerde wird mitgeteilt, dass die Stadt auf dem im
Bebauungsplangebiet Monesfeld liegenden Spielplatzgrundstück keine
Basketballanlage gem. Sportstättenverordnung eingerichtet hat. Auf der
Spielplatzfläche (Wiese) wurden lediglich parallel zum Grundstück des
Beschwerdeführers zwei Basketballkörbe aufgestellt, die – wenn auch nicht
Sportstätten gemäß – ein Bespielen dieser beiden Basketballkörbe ermöglichen.
Die beiden Basketballkörbe stehen in einem seitlichen Abstand von ca. 7,50 m
zum Grundstück des Beschwerdeführers.
Da
das Grundstück des Beschwerdeführers nicht eingefriedigt ist und die im
Grenzbereich errichtete Hecke sich noch nicht in einem geschlossenen Zustand
befindet, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Spielbälle auf dem Grundstück
des Beschwerdeführers landen. Schäden an dieser noch nicht geschlossenen Hecke
sind augenscheinlich nicht erkennbar, zumal der Beschwerdeführer einen offenen
Zugang von seinem Grundstück zum Spielplatzgrundstück vorhält.
Da
sich die beiden Basketballkörbe nur im Bereich des Grundstücks des
Beschwerdeführers befinden wird der Stadtbetrieb als Abhilfemaßnahme bis zum 15.11.2010 entlang der Grenze des
Flurstücks 995 einen Wildschutz- bzw. Knotengitterzaun, max. 2,50 m hoch,
errichten.
Beschlussvorschlag:
Entlang des Flurstückes 995 errichtet der Stadtbetrieb bis Mitte
November 2010 einen max. 2,50 m hohen
Wildschutzzaun bzw. Knotengitterzaun.
Stadtverordneter Dohmen führt an, dass seitens der CDU-Fraktion noch
Klärungsbedarf bestehe. Er bittet darum, eine Ortsbesichtigung durchzuführen,
um vor Ort die Situation zu begutachten, um damit auch auszuschließen, dass ein
Präzedenzfall geschaffen werde.
Stadtkämmerer Darius berichtet im Folgenden, warum der
Verwaltungsvorschlag in der vorgelegten Form erfolgt ist. Er teilt mit, dass
der Haupt- und Finanzausschuss aufgrund der Geschäftsordnung entscheidungsbefugt
sei. Sofern der Haupt- und Finanzausschuss der Meinung sei, die Entscheidung
dem Rat zu übertragen, müsse hierzu ein entsprechender Beschluss gefasst
werden.
Stadtverordnete Frau Dr. Beckers stellt fest, dass Rasenflächen für
Basketballspiel nicht geeignet seien.
Bürgermeister Winkens lässt sodann über die Verschiebung der
Entscheidung in den Rat beschließen mit der Maßgabe, dass die interessierten
Stadtverordneten bis zur Ratssitzung sich vor Ort über die Situation
informieren können.
Beschluss: (einstimmig)
Die Entscheidung
wird dem Rat der Stadt Wassenberg übertragen.