Zur  Mitunterzeichnung   der    Sitzungsniederschrift   wird  gemäß   § 26 Abs. 4 i. V. m. § 29 (11) der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wassenberg der stellvertretende Ausschussvorsitzende Willibert Roggen benannt, der hierzu sein Einverständnis erklärt.