Nachtrag: 22.10.2014
Sitzung: 22.10.2014 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB6/070/2014
Der Ausschuss nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung vom 06.10.2014 zur
Kenntnis.
Darin wird Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Der
Bebauungsplan Nr. 4 „Mittlerer Weg/Oberer Weg“ ist seit dem Jahre 1984
rechtsverbindlich.
Zwischenzeitlich
wurden fast alle Grundstücke in diesem Bebauungsplangebiet bebaut bzw. beplant.
Auch das seit fast 20 Jahren brachliegende Bebauungspotential im Bereich
„Kieselweg/An der Vogelstange“ wird in Kürze ansprechend abgeschlossen sein. Um
nun ein vernünftiges abschließendes Gesamtpaket zu erreichen, ist die Änderung
des Bebauungsplanes in diesem Teilbereich notwendig.
Die
Rücknahme der Dreigeschossigkeit in Teilbereichen ist sinnvoll und
städtebaulich erwünscht, um eine weitere ungewollte verdichtete Bebauung und
die Bildung eines baulichen „Brennpunktes“ zu verhindern. Da alle betroffenen
Grundstücke zwischenzeitlich mit einer maximalen zweigeschossigen Bebauung
bebaut oder zumindest beplant sind, entstehen auch keine negativen Auswirkungen
für die Grundstückseigentümer, so dass diese Festsetzung problemlos rücknehmbar
ist.
Die
Herausnahme der fußläufigen Verbindungen ist sinnvoll, da ein Ausbau der
Flächen nicht notwendig war und somit auch nicht stattgefunden hat. Aus
heutiger Sicht sind die fußläufigen Verbindungen absolut entbehrlich und würden
zu Problemen mit den Anwohnern führen, da die Herstellung der Wegeverbindungen
Einblicke in die rückwärtigen Grundstücke ermöglicht.
Die
nicht ausgebauten Wegeflächen werden den zwischenzeitlich bebauten und durch
Veräußerung erworbenen Grundstücken zugeschlagen. Eine entsprechende rein
vorsorgliche Zuordnung wurde im Zuge der Vermarktung und Bebauung der
Grundstücke bereits einvernehmlich vorgenommen, so dass nach Durchführung der
Bebauungsplanänderung lediglich noch die Abwicklung erfolgt.
Die
Rücknahme der kleinen Spielfläche im Bereich Steinstraße/An der Vogelstange und
die Ausweisung eines Baufensters für diesen Bereich ist ebenfalls sinnvoll, da
die Fläche lediglich im Bebauungsplan als Spielfläche ausgewiesen ist, aber nie
als solche genutzt wurde und auch für eine Nutzung wegen der geringen Größe und
der unmittelbaren Garagenangrenzung nicht geeignet wäre. Des Weiteren ist
dieser Bereich durch den Wegfall der fußläufigen Verbindungen ohnehin nicht
erschlossen.
Es
ist beabsichtigt, diese Fläche dem angrenzenden zur Bebauung anstehenden
Grundstück zuzuschlagen.
Die
Herausnahme der zwingenden Zweigeschossigkeit ist aus städtebaulicher Sicht
sinnvoll und eine Anpassung an die tatsächlich bereits vorhandene Bebauung. Vor
allem entlang der Straße „Kieselweg“ ist eine zwingende Zweigeschossigkeit aus
heutiger Sicht nicht mehr vertretbar. Um eine aufgelockerte Bebauung zu
erreichen, wurde bereits einer Bebauung mit eingeschossigen Gebäuden Seitens
der Stadt zugestimmt. Somit dient diese Änderung lediglich der formalen
Korrektur.
Durch
die vorgesehenen Änderungen ergeben sich noch weitere formale Anpassungen, da
einige Abgrenzungen unterschiedlicher Nutzungen sinnvollerweise entfallen bzw.
verschoben werden müssen.
Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, ist die Bebauungsplanänderung gemäß § 13 BauGB
im vereinfachten Verfahren möglich.
Ein
Übersichtsplan, eine Übersicht des Änderungsbereiches sowie ein Vorentwurf der
Bebauungsplanänderung sind als Anlagen 1 und 2 beigefügt.
Seitens der
SPD-Fraktion besteht Unverständnis darüber, warum der Spielplatz auf der
Parzelle 443 (neu 1241) aufgegeben werden soll, obwohl ein Bedarf im Bereich
der dortigen Mehrfamilienhäuser vorhanden sei.
Durch die
Verwaltung wird geklärt, dass dieser Bereich im Bebauungsplan nie als solcher
festgesetzt war und ist. Damals habe der Eigentümer der Mehrfamilienhäuser dort
Spielgeräte errichtet, die seit dem im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht vom
Baubetriebshof der Stadt Wassenberg gewartet werden bzw. im Einzelfall auch
ersetzt wurden. Der Bereich sei Bauland und für den Fall, dass der Eigentümer
dort bauen möchte, müssen die Spielgeräte abgebaut werden.
Stadtverordneter
Thissen bittet um Bestätigung, dass die im Bebauungsplan im Bereich der
Mehrfamilienhäuser festgesetzten Spielplatzfläche von der Bebauungsplanänderung
unberührt bleibt und deshalb eine Umsetzung der vorhandenen Spielgeräte auf
dieses ausgewiesene Grundstück erfolgen kann; die Verwaltung bestätigt dies.
Anschließend wird die Verwaltung gebeten, die Realisierung dieses Vorschlags zu
ermöglichen.
Auch Ortsvorsteher
Cappel bestätigt, dass der jetzige Spielplatz eigentlich nie einer gewesen sei.
Verständnisfragen
zu den Stichwegen werden durch die Verwaltung geklärt.
Sodann ergeht
folgender
Beschluss: (einstimmig)
Der Bebauungsplan
Nr. 4 „Oberer Weg/Mittlerer Weg“ in der Ortschaft Birgelen wird in einem 1.
vereinfachten Änderungsverfahren wie folgt geändert:
1. Rücknahme der Dreigeschossigkeit in
Teilbereichen,
2. Herausnahme von fußläufigen Verbindungen,
3. Rücknahme einer kleinen Spielfläche im Bereich
Steinstraße/An der Vogelstange und
Ausweisung eines Baufensters für diesen Bereich,
4. Herausnahme der zwingenden Zweigeschossigkeit.
Es sind die
erforderlichen Verfahrensschritte gemäß § 13 Abs. 2 BauGB durchzuführen.