Nachtrag: 22.10.2014

Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Ausschuss nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung vom 06.10.2014 zur Kenntnis.

Darin wird Folgendes mitgeteilt:

 

Sachverhalt:

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 64 „Erkelenzer Straße / Alte Bahn“ ist seit dem Jahre 2003 rechtsverbindlich und wurde bereits im selben Jahr durch ein  1. vereinfachtes Änderungsverfahren und im Jahre 2005 durch ein 2. vereinfachtes Änderungsverfahren geändert.

 

Mit Schreiben vom 06.05.2014 (Anlage 1) beantragt ein Eigentümer der Eigentumswohnungen auf dem Grundstück Gemarkung Wassenberg, Flur 2, Flurstück 1629, die Änderung des Bebauungsplanes, mit dem Ziel, die derzeit ungenehmigte Überschreitung der festgesetzten Baugrenze durch einen Heizungs- und Hausanschlussraum sowie einer Garage, durch eine Verschiebung des Baufensters zu legalisieren.

 

Die geringfügige Änderung ist nach Prüfung aller Möglichkeiten und in Abstimmung mit dem Amt für Bauen und Wohnen des Kreises Heinsberg der einzige Weg, eine Genehmigungsfähigkeit zu erreichen. Es soll lediglich eine Anpassung an die tatsächliche Bebauung erfolgen.

 

Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt, so dass die Bebauungsplanänderung gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren möglich ist.

 

Da ein öffentliches Interesse zur Änderung des Bebauungsplanes nicht vorliegt, werden die entstehenden Kosten von den Antragstellern getragen. Eine Kostenübernahmeerklärung des Antragstellers liegt vor.

 

Ein Übersichtsplan sowie ein Entwurf der Bebauungsplanänderung sind als Anlagen 2 und 3 beigefügt.

 

 

Vor Beratung dieses Punktes teilt Ausschussmitglied Norbert Schiefke mit, dass er befangen sei. Er nimmt nicht an der Beratung teil und verlässt für diesen Tagesordnungspunkt den Ratssaal.

 

Anschließend werden Verständnisfragen geklärt.

 

Es ergeht folgender

 


Beschluss:          (einstimmig bei 1 Enthaltung)

 

 


Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 64 „Erkelenzer Straße / Alte Bahn“ in der Ortschaft Wassenberg wird in einem 3. vereinfachten Änderungsverfahren mit dem Ziel geändert, das Baufenster auf dem Grundstück Gemarkung Wassenberg, Flur 2, Flurstück 1629, der tatsächlichen Bebauung anzupassen.

 

Es sind die erforderlichen Verfahrensschritte gemäß § 13 Abs. 2 BauGB durchzuführen.