Nachtrag: 22.10.2014
Sitzung: 22.10.2014 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB6/071/2014
Der Ausschuss nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung vom 06.10.2014 zur
Kenntnis.
Darin wird Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Der
vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 64 „Erkelenzer Straße / Alte Bahn“ ist seit
dem Jahre 2003 rechtsverbindlich und wurde bereits im selben Jahr durch
ein 1. vereinfachtes Änderungsverfahren
und im Jahre 2005 durch ein 2. vereinfachtes Änderungsverfahren geändert.
Mit
Schreiben vom 06.05.2014 (Anlage 1) beantragt ein Eigentümer der
Eigentumswohnungen auf dem Grundstück Gemarkung Wassenberg, Flur 2, Flurstück
1629, die Änderung des Bebauungsplanes, mit dem Ziel, die derzeit ungenehmigte
Überschreitung der festgesetzten Baugrenze durch einen Heizungs- und
Hausanschlussraum sowie einer Garage, durch eine Verschiebung des Baufensters
zu legalisieren.
Die
geringfügige Änderung ist nach Prüfung aller Möglichkeiten und in Abstimmung
mit dem Amt für Bauen und Wohnen des Kreises Heinsberg der einzige Weg, eine
Genehmigungsfähigkeit zu erreichen. Es soll lediglich eine Anpassung an die
tatsächliche Bebauung erfolgen.
Die
Grundzüge der Planung werden nicht berührt, so dass die Bebauungsplanänderung
gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren möglich ist.
Da
ein öffentliches Interesse zur Änderung des Bebauungsplanes nicht vorliegt,
werden die entstehenden Kosten von den Antragstellern getragen. Eine
Kostenübernahmeerklärung des Antragstellers liegt vor.
Ein
Übersichtsplan sowie ein Entwurf der Bebauungsplanänderung sind als Anlagen 2
und 3 beigefügt.
Vor Beratung dieses Punktes teilt Ausschussmitglied
Norbert Schiefke mit, dass er befangen sei. Er nimmt nicht an der Beratung teil
und verlässt für diesen Tagesordnungspunkt den Ratssaal.
Anschließend werden Verständnisfragen geklärt.
Es ergeht folgender
Beschluss: (einstimmig bei 1 Enthaltung)
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 64 „Erkelenzer
Straße / Alte Bahn“ in der Ortschaft Wassenberg wird in einem 3. vereinfachten
Änderungsverfahren mit dem Ziel geändert, das Baufenster auf dem Grundstück
Gemarkung Wassenberg, Flur 2, Flurstück 1629, der tatsächlichen Bebauung
anzupassen.
Es sind die erforderlichen Verfahrensschritte gemäß § 13
Abs. 2 BauGB durchzuführen.