Sitzung: 21.10.2014 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB5/061/2014
Der Ausschuss nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung vom 29.08.2014
zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Das Gesamtvolumen der
kostenrechnenden Einrichtung ‚Abwasserbeseitigung‘ kann mit einem umlagefähigen
Aufwand von 4.899.700,00 € beziffert werden (Vorjahr 4.984.200,00 €).
Bei der Gebührenkalkulation
für das Jahr 2014 war aufgrund der positiven Entwicklung im laufenden Jahr 2013
die Bildung eines Sonderpostens für den Gebührenausgleich zum Jahresende sowohl
bei der Schmutz- als auch bei der Niederschlagswassergebühr unterstellt worden.
Die in 2014 erfolgte Abrechnung des Gebührenhaushaltes 2013 führte dann aus den
nachfolgend beschriebenen Gründen zu einem gegenläufigen Ergebnis. Statt des
erwarteten Überschusses ergab sich im Ergebnis in beiden Gebührenarten ein
Fehlbetrag. Ursächlich hierfür war auf der Aufwandseite ein Mehrbedarf durch
die vom Land NRW für Vorjahre abgerechneten Abwasserabgaben mit einem
zusätzlichen Volumen von rd. 40.700,00 € und die notwendigen Abhilfemaßnahmen
für den Schadenfall „Fehleinleitung Regenwasserkanal Ortslage Myhl“ von
zusätzlich rd. 69.500,00 €.
a) Niederschlagswassergebühr
Der
Fehlbetrag in der Niederschlagswassergebühr betrug zu Beginn des Jahres 2014
14.371,14 €.
Bei
der Kalkulation der Niederschlagswassergebühr 2013 waren 718.400 m² befestigte
Flächen zugrunde gelegt worden. Tatsächlich veranlagt wurden 736.900 m². Durch
diese Steigerung der Maßstabseinheiten wurden Mehreinnahmen erzielt, mit denen
ein Teilausgleich der o.a. Mehraufwendungen, die anteilmäßig in die Abrechnung
der Niederschlagswassergebühr einflossen, erfolgte, so dass im Ergebnis die
Jahresabrechnung 2013 mit einem Fehlbetrag von „nur“ 14.371,14 Euro endet.
Für
die Kalkulation der Gebühr 2014 war die Verwaltung von einer Luftbildauswertung
der befestigten und versiegelten Flächen ausgegangen und hatte daher mit 760.000
m² eine höhere Gesamtfläche zugrunde gelegt. Da der Rat der Stadt Wassenberg
diese Überprüfung nicht beauftragt hat, muss nach derzeitiger Prognose davon
ausgegangen werden, dass das Flächenvolumen gegenüber 2013 nur geringfügig
zunimmt und dass somit nach Abrechnung des Jahres 2013 ausgewiesene Fehlbetrag sich
auf insgesamt 87.000,00 € erhöht. Dieser Fehlbetrag ist gem. § 6 Abs. 2 KAG NW
in den kommenden Jahren auszugleichen, so dass bei der Kalkulation des
Gebührensatzes 2015 der Ausgleich von rd. 1/3 eingerechnet wurde.
b) Schmutzwassergebühr
Beim Schmutzwasser
ergab die Abrechnung des Gebührenhaushaltes 2013 entgegen der ursprünglichen
Prognose einen Fehlbetrag von 44.912,86 Euro. Ursächlich hierfür waren die o.a.
Mehraufwendungen, die anteilmäßig in die Gebührenabrechnung eingeflossen sind.
Die im Januar 2014
durchgeführte Abrechnung der Schmutzwassergebühren 2013 führte im Ergebnis zu der
Erstattung von zu viel gezahlten Vorauszahlungen in Höhe von rd. 67.100,00 €
sowie der Anpassung von Vorauszahlungen für 2014 in fast gleicher Höhe. Die
Gründe waren zum einen die deutlich geringeren Verbräuche einiger Großabnehmer
und zum anderen bedingt durch den Wegfall der Bagatellgrenze (OVG-Entscheidung).
Neben dem abzurechnenden niedrigeren Verbrauchswert 2013 (Erstattung für ca.
21.000 m³) war in gleicher Höhe die Vorausleistung 2014 anzupassen mit der
Folge, dass allein aus diesem Effekt die kalkulierte Gebühreneinnahme um rd.
144.000,00 Euro unterschritten und somit zum Jahresende 2014 ein Fehlbetrag von
insgesamt rd. 170.000,00 € erwartet wird.
Dieser Fehlbetrag ist
gem. § 6 Abs. 2 KAG NW in den kommenden Jahren auszugleichen. Aus diesem Grund
berücksichtigt die Gebührenkalkulation 2015 zum einen die niedrigere
Bemessungseinheit auf der Grundlage der Abrechnung 2013 und zum anderen ein
Drittel des Fehlbetrags als auszugleichende Summe.
Frau Stadtverordnete Simons vermisst wie bei den anderen Vorlagen die Vergleichszahlen aus dem Vorjahr.
Kämmerer Darius sagt zu, dass dies in der Niederschrift nachgeholt werde.
Die Vergleichszahlen ergeben sich aud folgender Tabelle:
Berechnungsjahr |
Schmutzwasser |
Niederschlagswasser |
2013 |
3,20 € |
1,75 € |
2014 |
3,35 € |
1,85 € |
Sodann ergeht folgender
Beschluss: (einstimmig)
Die
beiliegende Gebührenbedarfsberechnung zur Abwasserbeseitigung (Anlage 1) wird zur
Kenntnis genommen. Die 7. Änderungssatzung (Anlage 2) wird beschlossen und mit
Wirkung vom 01.01.2015 in Kraft gesetzt.