Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Ausschuss nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung vom 27.08.2014 zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:

 

Sachverhalt:

 

Die Gebührenabrechnung ‚Abfallwirtschaft‘ 2013 endet im Ergebnis mit einer Zuführung an die Gebührenausgleichsrücklage in Höhe von 15.305,92 €. Der Bestand des Sonderpostens für den Gebührenausgleich Abfall steigt damit auf insgesamt 65.645,73 €. Dieser Sonderposten wird nun zeitnah aufgelöst. Für das Jahr 2015 werden 33.000,00 € als Entnahme aus dem Sonderposten vorgesehen. Bei nahezu gleichbleibenden Aufwendungen können dadurch die Abfallgebühren wiederum gesenkt werden:

 

Die Jahresgebühr 2015 beträgt

 

bei wöchentlicher Entsorgung

(bisher)

Differenz

in %

für ein 35 l-Gefäß

148,00 €

(152,00 €)

./. 4,00 €

2,63

für ein 50 l-Gefäß

198,00 €

(204,00 €)

./. 6,00 €

2,94

bei zweiwöchentlicher Entsorgung

 

 

 

für ein 35 l-Gefäß

74,00 €

(76,00 €)

./. 2,00 €

2,63

für ein 50 l-Gefäß

99,00 €

(102,00 €)

./. 3,00 €

2,94

für ein 1.100 l-Gefäß

2.178,00 €

(2.238,00 €)

./. 60,00 €

2,68

 

Auf die Frage aus dem Ausschuss bezüglich der Einführung einer Biotonne erklärt Kämmerer Darius, die bei der Stadt Wassenberg angebotene Anlieferungsmöglichkeit beim Baubetriebshof sei nach den gesetzlichen Vorgaben völlig ausreichend. Weiter gibt Kämmerer Darius bekannt, die Verwaltung habe den Entsorger gebeten ein Angebot zu erarbeiten. Daraus sollen die für interessierte Bürger anfallenden Kosten ersichtlich sein, die entstehen, wenn zwischen Bürger und Entsorger ein privatrechtlicher Vertrag zur Bereitstellung und Entleerung einer Biotonne angeschlossen wird.

 

Nach Vorlage und Prüfung des Angebotes werde die Verwaltung den Rat und die Bürger informieren. Jeder Interessierte Bürger habe dann die Möglichkeit einen privatrechtlichen Vertrag mit dem Entsorger abzuschließen. Die Stadt werde dabei lediglich als Vermittler auftreten.

 

Anschließend ergeht folgender


Beschluss:       (einstimmig)

 

Die beiliegende Gebührenbedarfs­berechnung zur Abfallentsorgung (Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen. Die 8. Änderungssatzung (Anlage 2) wird beschlossen und mit Wirkung vom 01.01.2015 in Kraft gesetzt.