Sitzung: 21.10.2014 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB5/055/2014
Der Ausschuss nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung vom 27.08.2014
zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Die
Gebührenabrechnung ‚Abfallwirtschaft‘ 2013 endet im Ergebnis mit einer
Zuführung an die Gebührenausgleichsrücklage in Höhe von 15.305,92 €. Der
Bestand des Sonderpostens für den Gebührenausgleich Abfall steigt damit auf
insgesamt 65.645,73 €. Dieser Sonderposten wird nun zeitnah aufgelöst. Für das
Jahr 2015 werden 33.000,00 € als Entnahme aus dem Sonderposten vorgesehen. Bei
nahezu gleichbleibenden Aufwendungen können dadurch die Abfallgebühren wiederum
gesenkt werden:
Die Jahresgebühr 2015 beträgt
bei wöchentlicher Entsorgung |
(bisher) |
Differenz |
in % |
|
für
ein 35 l-Gefäß |
148,00 € |
(152,00 €) |
./. 4,00 € |
2,63 |
für
ein 50 l-Gefäß |
198,00 € |
(204,00 €) |
./. 6,00 € |
2,94 |
bei zweiwöchentlicher Entsorgung |
|
|
|
|
für
ein 35 l-Gefäß |
74,00 € |
(76,00 €) |
./. 2,00 € |
2,63 |
für
ein 50 l-Gefäß |
99,00 € |
(102,00 €) |
./. 3,00 € |
2,94 |
für
ein 1.100 l-Gefäß |
2.178,00 € |
(2.238,00 €) |
./. 60,00 € |
2,68 |
Auf die Frage aus dem Ausschuss bezüglich der Einführung einer Biotonne erklärt Kämmerer Darius, die bei der Stadt Wassenberg angebotene Anlieferungsmöglichkeit beim Baubetriebshof sei nach den gesetzlichen Vorgaben völlig ausreichend. Weiter gibt Kämmerer Darius bekannt, die Verwaltung habe den Entsorger gebeten ein Angebot zu erarbeiten. Daraus sollen die für interessierte Bürger anfallenden Kosten ersichtlich sein, die entstehen, wenn zwischen Bürger und Entsorger ein privatrechtlicher Vertrag zur Bereitstellung und Entleerung einer Biotonne angeschlossen wird.
Nach Vorlage und Prüfung des Angebotes werde die Verwaltung den Rat und die Bürger informieren. Jeder Interessierte Bürger habe dann die Möglichkeit einen privatrechtlichen Vertrag mit dem Entsorger abzuschließen. Die Stadt werde dabei lediglich als Vermittler auftreten.
Anschließend ergeht folgender
Beschluss: (einstimmig)
Die
beiliegende Gebührenbedarfsberechnung zur Abfallentsorgung (Anlage 1) wird zur
Kenntnis genommen. Die 8. Änderungssatzung (Anlage 2) wird beschlossen und mit
Wirkung vom 01.01.2015 in Kraft gesetzt.