Der Ausschuss nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung vom 27.08.2014 zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:

 

Sachverhalt:

Auf die beiliegenden Gebührenkalkulationen wird verwiesen.

 

a)            Straßenreinigung

Da mit Ablauf des Jahres 2014 der Sonderposten für den Gebührenausgleich aufgezehrt sein wird, steigt der Gebührensatz bei unveränderten Rahmenbedingungen von 0,77 €/m auf nunmehr 0,87 €/m.

 

b)            Winterdienst

Aufgrund der Überprüfung des gesamten Winterdienstes und der daraus resultierenden Änderung der Straßenreinigungssatzung zum 01.01.2014 ergibt sich zum einen ein neuer Verteilungsschlüssel, wonach der Anteil der freien Strecken 26,14 % beträgt (bisher 20,47 %), und zum anderen geänderte Bemessungseinheiten. Da nun weniger Kosten auf mehr Einheiten umgelegt werden, sinkt zwangsläufig der Gebührensatz auf nunmehr 0,61 €/m (bisher 0,95 €/m).

 

Die kombinierte Gebühr von Straßenreinigung und Winterdienst sinkt von 1,72 €/m auf 1,48 €/m.

 

Nach einer kurzen Aussprache ergeht folgender


Beschluss:       (einstimmig)

 

Die beiliegenden Gebührenbedarfsberechnungen zur Straßenreinigung (Anlage 1) und zum Winterdienst (Anlage 2) werden zur Kenntnis genommen. Die 8. Änderungssatzung (Anlage 3) wird beschlossen und mit Wirkung vom 01.01.2015 in Kraft gesetzt.