Beschluss: zurückgestellt

Sachverhalt:

 

Der Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Birgelen, Flur 10, Flurstück 5, beabsichtigt ein Einfamilienhaus nordwestlich des Hauses Krafelder Straße 34 zu errichten. Eine Bebauung ist jedoch aufgrund der Lage im Außenbereich und Landschaftsschutz derzeit nicht möglich.

 

Es wird daher vorgeschlagen, für den Bereich eine Ergänzungssatzung aufzustellen, die des Weiteren Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung und die überbaubare Grundstücksfläche sowie Ausgleichsmaßnahmen enthalten soll. Weitere vertragliche Regelungen mit der Stadt können getroffen werden.

 

Die Satzung wird vom Grundstückseigentümer auf eigene Kosten erstellt.

 

Ein Übersichtsplan mit dem künftigen Geltungsbereich der Ergängzungssatzung ist als Anlage beigefügt.

 

 

Stadtverordneter Jennissen stellt den Antrag, den Tagesordnungspunkt bis zur nächsten Ratssitzung zurückzustellen. Bis dahin solle die Verwaltung prüfen, ob der Antrag Aussicht auf Erfolg habe und ob evtl. ein Präzedenzfall geschaffen werde.

 

Stadtverordneter Kluth erklärt, dass dieser Antrag bereits in der Vergangenheit schon einmal abgelehnt wurde und stellt den Antrag über den Tagesordnungspunkt heute zu entscheiden.

 

Stadtkämmerer Darius stellt klar, dass er als zuständiger Dezernent die Beschlussvorlage nicht unterzeichnet habe, da im vorliegenden Fall auch nicht ansatzweise ein öffentliches Interesse daran bestehen kann, dass mit dem öffentlich-rechtlichen Instrument der Bauleitplanung einem einzelnen Grundstückseigentümer ein im Außenbereich liegendes Grundstück mit einem Wert von 2,70 €/qm zu einem Baugrundstück mit einem Wert von 85,00 €/qm aufgewertet werde, zumal auf dem Immobilienmarkt in der Stadt ausreichend Grundstücke in unterschiedlichen Preisklassen zum Erwerb zur Verfügung stehen.

 

Bürgermeister Winkens erklärt, dass solche Anträge generell vom Ausschuss bzw. Rat zu entscheiden sind und nicht von der Verwaltung.

 

Ausschussvorsitzender Dohmen bittet die Verwaltung zu prüfen, wo sich im Stadtgebiet ähnliche Fälle befinden.

 

Stadtverordneter Kluth erklärt, dass der alte Vorgang mit aufgenommen werden müsse.

 

Ausschussvorsitzender Dohmen fasst nun die Anträge wie folgt zusammen:
Der Tagesordnungspunkt wird bis zur nächsten Ratssitzung zurückgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob der Antrag Aussicht auf Erfolg hat. Des Weiteren sollen alle ähnlich gelagerten Fälle ermittelt sowie der alte Vorgang beigefügt werden.

 


Beschlussvorschlag des Ausschusses:                    (einstimmig)

 

 


Der Tagesordnungspunkt wird bis zur nächsten Ratssitzung zurückgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob der Antrag Aussicht auf Erfolg hat. Des Weiteren sollen Beispiele von Ergänzungssatzungen, ähnliche Fälle von Bebauungswünschen sowie der Vorgang der seinerzeitigen Bauvoranfrage vorgelegt werden.