Sitzung: 15.05.2014 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 30
Vorlage: BV/FB1/024/2014
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage der Verwaltung vom 29.04.2014 zur Kenntnis. Darin wird
Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Entsprechend den Bestimmungen des
Kinderbildungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Anlage zu § 19 KiBiz)
ist der Personalbedarf in einer Kindertageseinrichtung jeweils für das
Kindergartenjahr, entsprechend der Betreuungswünsche der Eltern, neu zu
bemessen. Das Kindergartenjahr beginnt jeweils zum 01.08. eines Jahres.
Aufgrund der Betreuungswünsche der Eltern für das Kindergartenjahr 2014/2015
ergibt sich für die Kindertagesstätte Steinkirchen ein personeller Mehrbedarf
von rund zwei Vollzeitstellen gegenüber dem Kindergartenjahr 2013/2014. Unter
Berücksichtigung einer Verschiebung von Fachkraftstunden zu Ergänzungskraftstunden
verteilen sich die benötigten Personalmehrstunden auf Fachkraftstunden in einem
Umfang von 1,51 Stellen (ausgewiesen in der Entgeltgruppe S 6) und Ergänzungskraftstunden
von 0,49 Stellen (ausgewiesen in der Entgeltgruppe S 3). Der Stellenplan wurde
entsprechend angepasst und ist in der Anlage beigefügt.
Der hierdurch entstehende personelle
Mehraufwand (≈ € 57.000,00 jährlich) wird teilweise durch die ebenfalls
erhöhten Kindpauschalen des Landes refinanziert (+ ≈ 43.000,00 € jährlich,
die aber nicht ausschließlich auf den Personalbedarf entfallen, sondern auch
Betriebs- und Sachkosten beinhalten). Die Finanzierung des Nettomehraufwandes
ist im Rahmen des Personaletats gesichert (langfristige krankheitsbedingte
Ausfälle, die nicht vollständig vertretungsmäßig besetzt werden konnten (KoSt.
90620300 – Kindergarten Steinkirchen) sowie Stellenvakanzen in verschiedenen
Bereichen (KoSt. 90150200 – Zentrale Dienste, KoSt. 90310100 – Allg.
Schulverwaltung)).
In Abstimmung mit der Kindergartenleitung
soll die zur Verfügung stehende Stelle einer Berufspraktikantin für das
Kindergartenjahr 2014/2015 im Rahmen der Personalvakanzen nicht besetzt werden.
Aufgrund mehrerer langfristiger krankheitsbedingter Personalausfälle soll die
mit der Beschäftigung einer Berufspraktikantin verbundene zusätzliche Belastung
vermieden und die personelle Situation hierdurch insgesamt entlastet werden.
Beschluss: (einstimmig)
Die anliegende 1. Änderung des Stellenplanes (Anlage 7) der Stadt
Wassenberg für das Haushaltsjahr 2014 im Bereich der Tariflich Beschäftigten,
Sozial- und Erziehungsdienst, wird hiermit beschlossen.