Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 30

Der Rat nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung vom 29.04.2014 zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:

 

Sachverhalt:

Entsprechend den Bestimmungen des Kinderbildungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Anlage zu § 19 KiBiz) ist der Personalbedarf in einer Kindertageseinrichtung jeweils für das Kindergartenjahr, entsprechend der Betreuungswünsche der Eltern, neu zu bemessen. Das Kindergartenjahr beginnt jeweils zum 01.08. eines Jahres. Aufgrund der Betreuungswünsche der Eltern für das Kindergartenjahr 2014/2015 ergibt sich für die Kindertagesstätte Steinkirchen ein personeller Mehrbedarf von rund zwei Vollzeitstellen gegenüber dem Kindergartenjahr 2013/2014. Unter Berücksichtigung einer Verschiebung von Fachkraftstunden zu Ergänzungskraftstunden verteilen sich die benötigten Personalmehrstunden auf Fachkraftstunden in einem Umfang von 1,51 Stellen (ausgewiesen in der Entgeltgruppe S 6) und Ergänzungskraftstunden von 0,49 Stellen (ausgewiesen in der Entgeltgruppe S 3). Der Stellenplan wurde entsprechend angepasst und ist in der Anlage beigefügt.

 

Der hierdurch entstehende personelle Mehraufwand (≈ € 57.000,00 jährlich) wird teilweise durch die ebenfalls erhöhten Kindpauschalen des Landes refinanziert (+ ≈ 43.000,00 € jährlich, die aber nicht ausschließlich auf den Personalbedarf entfallen, sondern auch Betriebs- und Sachkosten beinhalten). Die Finanzierung des Nettomehraufwandes ist im Rahmen des Personaletats gesichert (langfristige krankheitsbedingte Ausfälle, die nicht vollständig vertretungsmäßig besetzt werden konnten (KoSt. 90620300 – Kindergarten Steinkirchen) sowie Stellenvakanzen in verschiedenen Bereichen (KoSt. 90150200 – Zentrale Dienste, KoSt. 90310100 – Allg. Schulverwaltung)).

 

In Abstimmung mit der Kindergartenleitung soll die zur Verfügung stehende Stelle einer Berufspraktikantin für das Kindergartenjahr 2014/2015 im Rahmen der Personalvakanzen nicht besetzt werden. Aufgrund mehrerer langfristiger krankheitsbedingter Personalausfälle soll die mit der Beschäftigung einer Berufspraktikantin verbundene zusätzliche Belastung vermieden und die personelle Situation hierdurch insgesamt entlastet werden.

 


Beschluss:          (einstimmig)

 

 


Die anliegende 1. Änderung des Stellenplanes (Anlage 7) der Stadt Wassenberg für das Haushaltsjahr 2014 im Bereich der Tariflich Beschäftigten, Sozial- und Erziehungsdienst, wird hiermit beschlossen.