Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 3

Sachverhalt:

 

Mit Datum vom 12.05.2010 beantragt die Firma Energiekontor AG, Krefeld, die Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung einer Konzentrationszone zur Windenergienutzung (Anlage 1). Der Antrag wurde bereits mit Datum vom 18.05.2010 den Fraktionen zur Kenntnis gegeben.

Die Firma beabsichtigt die Errichtung von bis zu zwei Windenergieanlagen mit 2-3 MW Leistung zwischen der L 117 und dem Gewerbegebiet Forst / Eulenbusch gemäß dem Lageplan der Firma (siehe Anlage 2).

Die Stadt hat bereits im Jahre 2004 im Rahmen eines 19. Änderungsverfahrens des Flächennutzungsplanes durch ein Fachbüro das Stadtgebietes auf potentielle Eignungsflächen untersuchen lassen. Aufgrund der Ausschlusskriterien, wie notwendige Abstände zu Wohnbebauungen, Restriktionsflächen etc. konnte keine geeignete Fläche gefunden werden.

Der Planungs- und Umweltausschuss hat deshalb am 10.01.2006 beschlossen, das Verfahren einzustellen. Demgemäß wurde deshalb im Flächennutzungsplan keine Konzentrationsfläche dargestellt. Der Auszug aus der Niederschrift mit umfangreicher Sachverhaltsdarstellung ist als Anlage 3 beigefügt. Anfragen potentieller Bauherren von Windenergieanlagen wurden somit seitdem immer abgelehnt, mit der Begründung, dass im Stadtgebiet Wassenberg keine geeignete Fläche zur Verfügung steht.

Um dennoch einen Beitrag zur regenerativen Energieerzeugung zu leisten, wurde u.a. die Biogasanlage gebaut.

Aufgrund des Antrages der Firma Energiekontor ergeben sich nach Meinung der Verwaltung zwei Möglichkeiten:

 

A:         Auf die Darstellung einer Konzentrationsfläche für Windenergieanlagen bzw.

            eine neue Untersuchung des Stadtgebietes auf potentielle Eignungsfläche wird

            verzichtet. Es wird auf das seinerzeit durchgeführte 19. Änderungsverfahren

            zum Flächennutzungsplan verwiesen. Anträge auf Errichtung von Wind-

            energieanlagen werden deshalb auch weiterhin abgelehnt.

            Es verbleibt das „Restrisiko“, dass ein Antragsteller u.U. in einem gerichtlichen

            Streitverfahren nachweisen kann, dass den privilegierten Vorhaben keine

            öffentlichen Belange entgegenstehen und die Errichtung einzelner Wind-

            energieanlagen an unterschiedlichen Stellen im Stadtgebiet möglich wäre.

 

B:         Dem Antrag auf Darstellung einer Konzentrationsfläche wird entsprochen und

der Standort zwischen L 117 und Eulenbusch/Gewerbegebiet Forst erneut auf       

eine Eignung, auf Kosten der Antragsteller, untersucht.

 

            Sollten nach einer durchgeführten Untersuchung keine Belange gegen den

            Standort sprechen und es könnten mindestens zwei Windenergieanlagen

            errichtet werden, wäre die Errichtung weiterer Anlagen im Stadtgebiet ausge-

            schlossen.

 

            Beim derzeitigen Stand der Technik ist  davon auszugehen, dass mit einer            

Gesamthöhe einer einzelnen Windenergieanlage von ca. 150 m zu rechnen ist.

 

 

 

Stadtverordneter Kluth erklärt, dass in der Vergangenheit bereits ein Antrag am gleichen Standort abgelehnt wurde. Solche Windenergieanlagen passen nicht ins Stadtgebiet, da die Abstände zur Wohnbebauung einfach zu gering seien.

 

Sachkundiger Bürger Poniewas ergänzt, dass gemäß Windenergieerlass die neue Abstandsempfehlung 1.500 m betrage und somit die Bürger durch die beantragte Konzentrationsfläche erheblich belastet würden. Des Weiteren passt eine solche Anlage nicht in das Tourismuskonzept der Stadt.

 

Stadtverordneter Seidel befürwortet eine solche Konzentrationsfläche.

 

Stadtverordneter Jennissen stellt den Antrag, nur den 1. Satz der Alternative A des Beschlussvorschlages zu beschließen.

 

Ausschussvorsitzender Dohmen lässt nun über den Antrag abstimmen.

 


Beschluss des Ausschusses:               (16 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen)

 

 


Dem Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung einer

Konzentrationszone zur Windenergienutzung wird nicht entsprochen.