Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Enthaltungen: 2

Sachverhalt:

 

Am 27.05.2009 hat der Planungs- und Umweltausschuss die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich der verlängerten Heckenstraße in Effeld und die parallele Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

 

Mit den Vorentwürfen wurden die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

 

In dieser Zeit sind folgende Anregungen vorgebracht worden (siehe Anlage 1):

 

1.                   Geologischer Dienst NRW

-Schreiben vom 31.03.2010-

 

2.                   Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst

-Schreiben vom 29.04.2010-

 

3.                   Kreis Heinsberg, Amt für Bauen und Wohnen

-Schreiben vom 28.04.2010-

 

4.                   Grundstückseigentümer im Plangebiet

-Schreiben vom 17.05.2010-

 

Ein Übersichtsplan des Bebauungsplangebietes sowie eine Verkleinerung des Bebauungsplanentwurfes sind als Anlagen 2 und 3 beigefügt.

 

 

Sachkundiger Bürger Cremer erkundigt sich, warum nicht die ESW die Vermarktung übernimmt, wie dies beschlossen wurde.

 

Stadtkämmerer Darius führt aus, dass die ESW Gespräche geführt habe, aber mit einem Eigentümer keine Übereinkunft zustande gekommen ist. Da aber die Stadt selbst in diesem Bereich eine große Fläche besitzt, soll ein Umlegungsverfahren durchgeführt werden.

 


Beschluss des Ausschusses:               (17 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen)

 

 


A:        Zu den vorgebrachten Anregungen

 

1.                  Geologischer Dienst NRW

 

Anregung:

Der Geologische Dienst empfiehlt Informationen zu folgenden Themen in die Planung aufzunehmen:

-          Erdbebenzone

-          Versickerungsfähigkeit

-          Hydrologische Situation

-          Baugrundbeschaffenheit

-          Bewertung der Schutzgüter Boden und Wasser

 

            Beschluss:

            Die Informationen werden in den Bebauungsplan bzw. Umweltbericht aufge-  nommen. Es wird des Weiteren ein geohydrologisches Gutachten erstellt.

 

2.                  Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst

 

Anregung:

Das Bebauungsplangebiet ist vor Baubeginn (Beginn der Erschließung) geophysikalisch zu untersuchen, da das Gebiet in einem ehemaligen Kampfgebiet liegt.

 

Beschluss:

Der Anregung wird stattgegeben.

Das Plangebiet wird vor Beginn der Erschließungsarbeiten in Abstimmung mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst geophysikalisch untersucht.

 

3.                  Kreis Heinsberg

 

Anregung:

Im Bebauungsplan sollten Aussagen zur geplanten Beseitigung des Niederschlagwassers und zum Grundwasserabstand getroffen werden.

 

Beschluss:

Den Anregungen wird stattgegeben. Es wird ein hydrogeologisches Gutachten zur Errichtung der Angaben erstellt, die dann in den Bebauungsplan aufgenommen werden.

 

 

4.                  Grundstückseigentümer im Plangebiet

 

Anregung:

Das Grundstück Gemarkung Effeld, Flur 5, Flurstück 67, bildet eine wirtschaft-liche Einheit zusammen mit anderen Parzellen im Plangebiet , der Bebauungs-

plan sollte deshalb erweitert werden.

 

 

            Beschluss:

            Der Anregung wird in folgender Form stattgegeben:

 

            Im noch zu erstellenden Umweltbericht mit landschaftspflegerischen     Begleitplan wird die Einbeziehung des Grundstückes Gemarkung Effeld, Flur 5,       Flurstück 67 untersucht, insbesondere ob eine Festsetzung als öffentliche      Grünfläche / Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern, in Betracht          kommt.

            Im landschaftspflegerischen Begleitplan ist die künftige Bepflanzung zu unter-

            suchen, denkbar wäre die Anlegung einer Streuobstwiese.

            Gleichzeitig könnte die Fläche als Sammelausgleichsfläche für das durch das

            Plangebiet entstehende ökologische Defizit verwendet werden.

 

 

B:        Mit dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 78 „Heckenstraße“ und der 50.    Änderung des Flächennutzungsplanes wird die Beteiligung der Behörden

            gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.