Sitzung: 10.06.2010 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Enthaltungen: 2
Vorlage: FB4/057/2010
Sachverhalt:
Am 27.05.2009 hat der
Planungs- und Umweltausschuss die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den
Bereich der verlängerten Heckenstraße in Effeld und die parallele Änderung des
Flächennutzungsplanes beschlossen.
Mit den Vorentwürfen
wurden die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die
frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
In dieser Zeit sind
folgende Anregungen vorgebracht worden (siehe Anlage 1):
1.
Geologischer
Dienst NRW
-Schreiben vom 31.03.2010-
2.
Bezirksregierung
Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst
-Schreiben vom 29.04.2010-
3.
Kreis Heinsberg,
Amt für Bauen und Wohnen
-Schreiben vom 28.04.2010-
4.
Grundstückseigentümer
im Plangebiet
-Schreiben vom 17.05.2010-
Ein Übersichtsplan des
Bebauungsplangebietes sowie eine Verkleinerung des Bebauungsplanentwurfes sind
als Anlagen 2 und 3 beigefügt.
Sachkundiger
Bürger Cremer erkundigt sich, warum nicht die ESW die Vermarktung übernimmt,
wie dies beschlossen wurde.
Stadtkämmerer
Darius führt aus, dass die ESW Gespräche geführt habe, aber mit einem
Eigentümer keine Übereinkunft zustande gekommen ist. Da aber die Stadt selbst
in diesem Bereich eine große Fläche besitzt, soll ein Umlegungsverfahren
durchgeführt werden.
Beschluss des Ausschusses: (17
Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen)
A: Zu den vorgebrachten Anregungen
1. Geologischer Dienst NRW
Anregung:
Der Geologische Dienst empfiehlt Informationen zu folgenden Themen in die Planung aufzunehmen:
- Erdbebenzone
- Versickerungsfähigkeit
- Hydrologische Situation
- Baugrundbeschaffenheit
- Bewertung der Schutzgüter Boden und Wasser
Beschluss:
Die Informationen werden in den Bebauungsplan bzw. Umweltbericht aufge- nommen. Es wird des Weiteren ein geohydrologisches Gutachten erstellt.
2. Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst
Anregung:
Das Bebauungsplangebiet ist vor Baubeginn (Beginn der Erschließung) geophysikalisch zu untersuchen, da das Gebiet in einem ehemaligen Kampfgebiet liegt.
Beschluss:
Der Anregung wird stattgegeben.
Das Plangebiet wird vor Beginn der Erschließungsarbeiten in Abstimmung mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst geophysikalisch untersucht.
3. Kreis Heinsberg
Anregung:
Im Bebauungsplan sollten Aussagen zur geplanten Beseitigung des Niederschlagwassers und zum Grundwasserabstand getroffen werden.
Beschluss:
Den Anregungen wird stattgegeben. Es wird ein hydrogeologisches Gutachten zur Errichtung der Angaben erstellt, die dann in den Bebauungsplan aufgenommen werden.
4. Grundstückseigentümer im Plangebiet
Anregung:
Das Grundstück Gemarkung Effeld, Flur 5, Flurstück 67, bildet eine wirtschaft-liche Einheit zusammen mit anderen Parzellen im Plangebiet , der Bebauungs-
plan sollte deshalb erweitert werden.
Beschluss:
Der Anregung wird in folgender Form stattgegeben:
Im noch zu erstellenden Umweltbericht mit landschaftspflegerischen Begleitplan wird die Einbeziehung des Grundstückes Gemarkung Effeld, Flur 5, Flurstück 67 untersucht, insbesondere ob eine Festsetzung als öffentliche Grünfläche / Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern, in Betracht kommt.
Im landschaftspflegerischen Begleitplan ist die künftige Bepflanzung zu unter-
suchen, denkbar wäre die Anlegung einer Streuobstwiese.
Gleichzeitig könnte die Fläche als Sammelausgleichsfläche für das durch das
Plangebiet entstehende ökologische Defizit verwendet werden.
B: Mit dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr.
78 „Heckenstraße“ und der 50. Änderung
des Flächennutzungsplanes wird die Beteiligung der Behörden
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.