Sitzung: 27.03.2014 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: MV/FB5/004/2014
Der Rat nimmt die Mitteilungsvorlage der Verwaltung vom 17.03.2014 zur
Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Als Teil des Internen Kontrollsystems (IKS) wurde im
Jahr 2012 mit dem Aufbau eines Berichtswesens begonnen, dass den
Entscheidungsträgern (Rat und Verwaltungsführung) notwendige und unterstützende
Informationen für operative und strategische Entscheidungen liefern soll.
Nunmehr wird der vierte und letzte Bericht für das
Haushaltsjahr 2013 zum Stichtag 31.12.2013 vorgelegt.
Dieser Bericht dient gemäß § 95 Abs. 3 Gemeindeordnung
NRW gleichzeitig als vorläufiger Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2013.
Zeitgleich
mit der Erstellung dieses Berichtes ist der vorläufige Jahresabschluss dem vom
Rechnungsprüfungsausschuss beauftragten Wirtschaftsprüfer zur örtlichen Prüfung
vorgelegt worden.
Dieser Bericht erfolgt
grundsätzlich im Umfang der üblichen Quartalsberichte und erläutert im
Wesentlichen das vorläufige Ergebnis des Jahres 2013.
Zusätzlich sind im Rahmen
des vorläufigen Jahresabschlusses eine vorläufige Finanzrechnung und eine
vorläufige Schlussbilanz beigefügt, die ebenfalls kurz erläutert werden. Eine
detaillierte Bilanzanalyse wird jedoch erst mit dem Anhang und Lagebericht im
endgültigen Jahresabschluss erfolgen.
Im Quartalsbericht werden analog zum Lagegericht des
endgültigen Jahresabschlusses wesentliche Abweichungen des voraussichtlichen Jahresergebnisses
von der Haushaltsplanung und von den Berichten der vorigen Quartale im
Einzelnen herausgestellt und erläutert.
Zum Zeitpunkt
der Erstellung dieses Berichtes kann davon ausgegangen werden, dass das lfd.
Buchungsgeschäft für das Jahr 2013 im Wesentlichen abgeschlossen ist. Weitere
Änderungen sind ggf. durch einzelne noch ausstehende Abrechnungen möglich.
Ebenfalls
sind alle Jahresabschlussarbeiten vorläufig abgeschlossen.
Es ist weiter
davon auszugehen, dass im Rahmen der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses
durch den Wirtschaftprüfer die Notwendigkeit einzelner Änderungen festgestellt
wird.
Die
Haushaltsplanung des Jahres 2013 schließt mit einem geplanten Jahresfehlbetrag
in Höhe von rd. 1,895 Mio. €. Gemäß dem vorläufigen Anschluss des Jahres 2013
erfolgt eine Ergebnisverbesserung um rd. 1,183 Mio. € und eine Reduzierung des
Jahresfehlbetrages auf rd. 0,712 Mio.
€.
Die
wesentlichen Gründe für diese Ergebnisverbesserungen im Vergleich zur
Haushaltsplanung und im Vergleich zur Prognose des vorigen Quartals werden im
Bericht ausführlich erläutert.
Weiter wird
zu den einzelnen Positionen erläutert, ob noch Änderungen durch ausstehende
Abrechnungen oder Jahresabschlussarbeiten zu erwarten sind, oder ob das
Ergebnis dem endgültigen Jahresabschluss gleichzusetzen ist.
Die
Ergebnisverbesserungen sind jedoch wie in den Vorjahren im Wesentlichen auf
erhöhte Erträge zurückzuführen. Die größten Ertragsverbesserungen wurden bei
der Auflösung und Herabsetzung von Rückstellungen, dem Verkauf von Grundstücken
des Umlaufvermögens und den Erträge aus der Schul- und Bildungspauschale des
Landes erzielt.
Auf der
Aufwandseite hingegen werden Einsparungen bei Personal- und
Transferaufwendungen durch erhöhte Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
wieder aufgezehrt.
Insgesamt bleibt
festzuhalten, dass die Ergebnisverbesserung des Jahres 2013 im Wesentlichen aus
Einmaleffekten im Rahmen des Jahresabschlusses (Auflösung von Rückstellungen,
erhöhte Zuordnung der Schul- und Bildungspauschale zum konsumtiven Bereich)
resultiert. Ohne diese Einmaleffekte wäre durch die lfd. Haushaltswirtschaft
nur eine Ergebnisverbesserung im Rahmen der Prognose des dritten Quartals 2013
erreicht worden.
Der Quartalsbericht zum
31.12.2013 sowie die vorläufige Ergebnisrechnung, Finanzrechnung und
Schlussbilanz für das Haushaltsjahr 2013 sind als Anlage beigefügt.
Bürgermeister
Winkens bedankt sich bei der Kämmerei und Herrn Winkens für die Erstellung des
Quartalsberichtes.
Die
Stadtverordneten Dohmen und Kluth bedanken sich ebenfalls bei der Kämmerei und
der Verwaltung für diesen umfassenden Bericht kurz nach dem Jahresabschluss.
Stadtkämmerer
Darius erklärt, dass im Rahmen der Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer keine
wesentlichen Änderungen des Jahresergebnisses 2013 zu erwarten seien. Er gibt
zu bedenken, dass die positive Entwicklung des Jahresabschlusses 2013 nicht
automatisch auch auf das Haushaltsjahr 2014 übertragen werden könne. Die
Quartalsberichte im Jahr 2014 werden deutliche Verschlechterungen, insbesondere
im Ertragsbereich, ausweisen, so dass im Jahr 2014 auch insgesamt mit einem
schlechteren Ergebnis gerechnet werden müsse.