Sitzung: 27.03.2014 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 30
Vorlage: BV/FB1/019/2014
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage der Verwaltung vom 11.03.2014 zur Kenntnis. Darin wird
Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Die Namensgebung einer Schule fällt in
den Zuständigkeitsbereich des Schulträgers. Ein formales Verfahren zur
Namensgebung ist in NRW nicht vorgeschrieben, so dass lediglich § 6 Abs. 6 des
Schulgesetzes NRW als allgemeine Vorschrift zu beachten ist. Hiernach muss jede
Schule eine Bezeichnung führen, die den Schulträger, die Schulform und bei
Grundschulen auch die Schulart angibt. Der Name der Schule muss sich von dem
anderer Schulen am gleichen Ort unterscheiden.
Die Schulkonferenz der Kath. Grundschule
Orsbeck hat den Namen „Martinus-Schule Orsbeck“ in der Sitzung am 25.02.2014
einstimmig beschlossen. Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Vorschlag der Schule
zu folgen und der Kath. Grundschule Orsbeck den Eigennamen „Martinus-Schule
Orsbeck“ zu geben. Die offizielle Bezeichnung der Schule lautet dann
„Martinus-Schule Orsbeck, Kath. Grundschule Stadt Wassenberg“.
Beschluss: (einstimmig)
Auf Vorschlag der
Kath. Grundschule Orsbeck erhält die Schule den Eigennamen „Martinus-Schule
Orsbeck“.