Sitzung: 22.01.2014 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 2
Vorlage: BV/FB4/003/2014
Sachverhalt:
Am 25. Juni 2013 hat die
Landesregierung den Entwurf des neuen
Landesentwicklungsplanes
NRW gebilligt und das zu seiner Aufstellung
erforderliche
Beteiligungsverfahren beschlossen. Mit Erlass vom 15. August
2013 sind die Unterlagen
zur Neuaufstellung des LEP NRW von der
Staatskanzlei des Landes
Nordrhein-Westfalen der Stadt Wassenberg zur
Stellungnahme bis zum 28.
Februar 2013 zugeleitet worden.
Der Entwurf des LEP NRW
besteht aus einem 310-seitigen Text sowie einer
Karte mit zeichnerischen
Festlegungen und kann im Internet unter
http://www.nrw.de/landesregierung/landesplanung/
eingesehen werden.
Der LEP NRW enthält
Grundsätze und Ziele in folgenden Kapiteln:
- Räumliche Struktur des
Landes
- Erhaltende
Kulturlandschaftsentwicklung
- Klimaschutz und Anpassung
an den Klimawandel
- Regionale Kooperation und
grenzübergreifende Zusammenarbeit
- Siedlungsraum
- Freiraum
- Verkehr und technische
Infrastruktur
- Rohstoffversorgung
- Energieversorgung
Zu dem Entwurf des LEP NRW
hat der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-
Westfalen zwischenzeitlich
eine Bewertung abgegeben. Die Bewertung des
Städte- und Gemeindebundes
vom 16. Oktober 2013 ist der Einladung zu
dieser Sitzung als Anlage 1
beigefügt.
In Übereinstimmung mit
dieser Bewertung stellt die Stadt Heinsberg fest, dass
insbesondere die
raumordnerischen Festlegungen des LEP-Entwurfs zum
Siedlungsraum eine
eigenverantwortliche und selbstbestimmte Entwicklung
der Kommunen erheblich
erschweren und ihre Planungshoheit unangemessen
einschränken. Die Stadt Wassenberg
lehnt den LEP-Entwurf daher in der
vorliegenden Fassung ab und
fordert die Landesplanungsbehörde auf, den
Entwurf zu überarbeiten und
dabei die Anregungen der Bewertung des Städte und
Gemeindebundes
Nordrhein-Westfalen zu berücksichtigen.
Ergänzend wurden die
Fraktionen im Rat der Stadt Wassenberg mit Schreiben vom
28. November 2013 vorab
informiert. Diesem nochmals in Kopie beigefügten Schreiben
war auch eine
Presseinformation des Städte- und Gemeindebundes NRW vom
15. November 2013
beigeheftet (Anlage 2).
Zu den nachfolgenden
Grundsätzen und Zielen im Entwurf des LEP NRW
wird wie folgt Stellung
genommen:
1. Rücknahme von
Siedlungsflächenreserven (Ziel 6.1-2)
Die Vorgabe, für
Siedlungszwecke vorgehaltene Flächen, für die kein
Bedarf mehr besteht, wieder
dem Freiraum zuzuführen, sofern sie noch
nicht in verbindliche
Bauleitpläne umgesetzt sind, ist abzulehnen.
Soweit diese
Rücknahmepflicht Darstellungen im Flächennutzungsplan
betrifft, verletzt sie die
grundsätzlich verankerte kommunale
Planungshoheit ebenso wie
die höherrangige Regelung des § 6 BauGB,
welche die Genehmigung des
Flächennutzungsplanes durch die höhere
Verwaltungsbehörde
(Bezirksplanungsbehörde) regelt.
2. Flächentausch (Ziel
6.1-10)
Die Zielvorgabe 6.1-10 zum
Flächentausch, wonach der Freiraum
nur dann in Anspruch
genommen werden darf, wenn zugleich an
anderer Stelle bereits
festgelegter Siedlungsraum im Regionalplan
wieder als Freiraum bzw.
als innerstädtische Freifläche festgelegt
wird, ist zu restriktiv
formuliert und sollte nur als Grundsatz
aufgenommen werden. Die
Kommunen handhaben dieses
Instrument seit Jahren, es
kann aber nicht allein der Maßstab für
weitere Entwicklungen sein.
3. Eigenentwicklung
untergeordneter Ortsteile (Grundsatz 6.2-3)
Das dem LEP NRW zugrunde
liegende Konzept der Stärkung
zentralörtlich bedeutsamer
Allgemeiner Siedlungsbereiche zur
Gewährleistung einer
tragfähigen Infrastruktur darf den kleineren
Ortsteilen einer Stadt
nicht sämtliche Entwicklungsperspektive
nehmen. Das Anliegen dieses
Grundsatzes ist es, ein wesentliches
Anwachsen Allgemeiner
Siedlungsbereiche ohne zentralörtlich
bedeutsame Infrastruktur,
die insbesondere in kleineren Ortsteilen
mit weniger als 2.000
Einwohnern gesehen werden, zu vermeiden.
Kleinere Ortsteile mit
weniger als 2.000 Einwohnern sollen auf ihre
Eigenentwicklung beschränkt
werden. Mit diesem Grundsatz
werden die
Entwicklungsmöglichkeiten kleinerer Ortsteile
gehemmt. Die
Entwicklungsfähigkeit dieser Ortsteile sollte nicht nur
von dem Faktor der
Einwohnergröße abhängig gemacht werden,
sondern sollte in erster
Linie durch die Stadt abgewogen und
eingeschätzt werden können.
Falls andere Faktoren für eine
Entwicklung kleinerer
Ortsteile sprechen, sollte die Kommune die
Möglichkeit besitzen, diese
Entwicklungen positiv zu begleiten.
4. Freiraum (Grundsatz
7.1-1)
Zum Kapitel 7 Freiraum ist
beim Grundsatz 7.1-1 mit dem Inhalt
„Schutz der natürlichen
Lebensgrundlagen" ausgeführt, dass keine
zusätzlichen Flächen vom
Freiraum für Siedlungsentwicklung in
Anspruch genommen werden
dürfen. Dies ist so nicht tragbar für
die weitere Entwicklung.
Zudem darf auch keine Streichung von
noch nicht genutzten
Planungsreserven an der Grenze zum Freiraum
vollzogen werden. Die
Kommunen benötigen Spielräume wie
bereits
unter Punkt 1 ausgeführt.
Stadtverordneter Seidl führt aus, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen zustimmen werde, da der anhaltend starke Flächenverbrauch dringend gedrosselt werden sollte.
Alle anderen Fraktionen im Ausschuss erklären ihre Zustimmung zum vorgelegten Beschlussvorschlag der Verwaltung.
Beschluss: (17
Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen)
Der
Landesentwicklungsplan wird in der vorliegenden Entwurfsfassung
von der Stadt Wassenberg
abgelehnt, da insbesondere die Belange der
Kommunen im
ländlichen Raum nur unzureichend berücksichtigt werden
und durch
Festlegungen in Kapitel 6 und 7 die kommunale Planungshoheit
erheblich
einschränkt wird. Im Übrigen unterstützt die Stadt Wassenberg
die Bewertung des
Städte- und Gemeindebundes vom 16. Oktober 2013 zum
Entwurf des Landesentwicklungsplanes in vollem Umfang.