Nachtrag: 10.12.2013

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 30

Der Rat nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung vom 10.12.2013 zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:

 

Sachverhalt:

 

Der Landtag NRW hat das 9. Schulrechtsänderungsgesetz (1. Gesetz zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention in den Schulen) am 16.10.2013 verabschiedet. Das Gesetz tritt grundsätzlich zum 01.08.2014 in Kraft, enthält jedoch Übergangsvorschriften zur Abwicklung des Aufnahmeverfahrens für das Schuljahr 2014/2015. Kernpunkt des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes ist, dass Gemeinsames Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung zum gesetzlichen Regelfall wird. Zur Umsetzung der gesetzlichen Regelungen in der Praxis ist beabsichtigt, an der Betty-Reis-Gesamtschule – Europaschule -, rechnerisch pro Parallelklasse zwei Schülerinnen/Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf aufzunehmen. In Abstimmung mit der Schulleitung der Betty-Reis-Gesamtschule – Europaschule – ist beabsichtigt, von der Möglichkeit der Begrenzung der Zahl der in die Klasse 5 aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler Gebrauch zu machen. Hierzu sind folgende formale Beschlüsse des Schulträgers erforderlich:

 

  1. Die Erteilung der Zustimmung zur Einrichtung von gemeinsamen Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf an der Betty-Reis-Gesamtschule – Europaschule – als allgemeine Schule (Gemeinsames Lernen);
  2. Die Erteilung des Einvernehmens gemäß § 46 Abs. 4 Schulgesetz für das Land NRW (SchulG NRW) zur Begrenzung der Zahl der in die Klasse 5 der Betty-Reis-Gesamtschule – Europaschule – aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler, wenn rechnerisch pro Parallelklasse mindestens zwei Schülerinnen/Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf aufgenommen werden.

 

Es ist vorgesehen, die vorbenannte Thematik in einer Sitzung des Schulausschusses am 20.01.2014, unter Beteiligung der Schulleitung, ausführlich mit dem Ziel zu erörtern, die vorbenannten Beschlüsse zu fassen.

 

Da die vorbenannten Entscheidungen über die Ausrichtung der Betty-Reis-Gesamtschule – Europaschule – vor Beginn des Anmeldeverfahrens getroffen werden müssen (Anmeldeverfahren beginnt am 08.02.2014) und nachfolgend noch die Beteiligung der Bezirksregierung Köln als Schulaufsichtsbehörde erforderlich ist, wird vorgeschlagen, dem Schulausschuss entsprechende Beschlussvollmacht zu erteilen.


Beschluss:          (einstimmig)

 

 


Dem Schulausschuss wird Beschlussvollmacht erteilt zur Beschlussfassung:

 

  1. Über die Erteilung der Zustimmung zur Einrichtung von gemeinsamem Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf an der Betty-Reis-Gesamtschule – Europaschule – als allgemeine Schule (Gemeinsames Lernen);
  2. Über die Erteilung des Einvernehmens gemäß § 46 Abs. 4 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) zur Begrenzung der Zahl der in die Klasse 5 der Betty-Reis-Gesamtschule – Europaschule – aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler.