Der Rat nimmt die Mitteilungsvorlage vom 04.11.2009 zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:
Die Gemeinden sind vielfach an juristischen Personen oder
Personenvereinigungen unmittelbar oder mittelbar beteiligt. Aufgrund dessen
besteht auf Grundlage der Regelungswerke dieser juristischen Personen oder
Personenvereinigungen (Satzungen, Gesellschaftsvertrag pp.) das Recht,
Vertreter in deren Organe (Beiräte, Ausschüsse, Gesellschafterversammlungen,
Aufsichtsrat etc.) zu entsenden. Da die Vertreter vom Rat gemäß § 113 Abs. 1 Satz 3, Abs. 3 Satz 2
bzw. Abs. 4 GO NW zu bestellen, zu entsenden oder vorzuschlagen sind, bedarf
es entsprechender Entscheidungen des Rates. Der Bürgermeister ist dabei
stimmberechtigt. Grundsätzlich kann der Rat nach eigenem Ermessen entscheiden, wen er
als Vertreter bestellen will. Insbesondere braucht er grundsätzlich nicht
zwingend Mitglieder der Vertretung oder Gemeindebedienstete zu bestellen,
sofern nicht das Gesetz dies ausdrücklich bestimmt (z.B. in § 113 Abs. 2 Satz
2 GO). Der Rat hat insbesondere die Vorschriften der §§ 113 und 50 Abs. 4 GO
zu beachten. Danach gelten folgende Grundsätze: 1. Sofern die Gemeinde nur einen Vertreter zu bestellen hat,
entscheidet der Rat durch einfachen Mehrheitsbeschluss (§ 113 Abs. 2 GO). Er
entscheidet in der Vertreterauswahl nach pflichtgemäßem Ermessen. Eine Wahl
ist nicht gegeben, da das Gesetz für diesen Fall keine „Wahl“, sondern eine
Bestellung vorsieht und § 50 Abs. 4 GO nicht greift. 2. Sofern die Gemeinde zwei oder mehr Vertreter zu benennen
hat, muss der Bürgermeister oder der ihm vorgeschlagene Bedienstete der
Gemeinde dazuzählen. Der Rat ist verpflichtet, den Bürgermeister bzw. den von
ihm vorgeschlagenen Bediensteten zu benennen. Gemäß ausdrückliche Anordnung
des § 50 Abs. 4 GO ist in diesem Fall – anders als im Fall der Bestellung nur
eines Vertreters – das Wahlverfahren nach § 50 Abs. 3 GO für die Vertreter
durchzuführen. Dies gilt allerdings nur, wenn es bei den zu besetzenden
Ämtern um nicht hauptberufliche Funktionen geht. Auch auf geborene Mitglieder eines Aufsichtsrats oder eines anderen
Gremiums findet § 50 Abs. 4 GO keine Anwendung, so dass hierbei weder eine
Bestellung durch den Rat noch eine Anrechnung auf die nach § 50 Abs. 4 GO zu
bestellenden Vertreter erfolgt. Ist der Bürgermeister insofern als
Verwaltungsspitze geborenes Mitglied eines solchen Gremiums, wird er in
dieser Funktion durch seinen allgemeinen Vertreter nach § 68 GO vertreten.
Ist er aber als vom Rat nach § 50 Abs. 4 GO gewählter Vertreter Mitglied des
Gremiums, so ist auch sein Vertreter nach § 50 Abs. 4 GO zu bestimmen. Gemäß § 50 Abs. 3 GO kann der Rat seine Bestellungs- und
Vorschlagsrechte durch einheitlichen Wahlvorschlag oder Verhältniswahl
ausüben. Bei der Bestellung können auch die vorgeschlagenen Stadtverordneten
mitwirken, da für sie gemäß § 31 Abs. 3 Nr. 4 GO ausdrücklich kein
Mitwirkungsverbot gilt. a) Mitgliederversammlung des NRW Städte- und Gemeindebundes
b) Gesellschafterversammlung der
Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den
Kreis Heinsberg mbH
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c) Gesellschafterversammlung
der Interkommunalen Entwicklungs- gesellschaft
Hückelhoven-Wassenberg mbH (IEG)
Mitglieder |
Vertreter |
1. Verwaltungsvorschlag: Willibert Darius |
1. Verwaltungsvorschlag: Jürgen Oeben |
2. |
2. |
3. |
3. |
d) Ersatzbenennung eines
Delegierten für die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur (WVER)
Anlage:
Schreiben Wasserverband Eifel-Rur, Düren, vom 24.08.2009
1.
Bürgermeister Manfred Winkens
2.
e) Entsendung eines
Mitgliedes für den Regionalen Beirat des Kreises Heinsberg für den Aachener
Verkehrsverbund (AVV)
Anlage:
Schreiben Kreis Heinsberg vom 14.09.2009
Mitglied |
Vertreter |
|
|
f) Vertreter für die Räte
der Tageseinrichtungen für Kinder
- Kindergarten
Steinkirchen
- AWO-Kindergarten
-
Johanniter-Kindergarten Regenbogen (Kuratorium)
Kindergarten
Steinkirchen
Mitglieder |
Vertreter |
1. |
1. |
2. |
2. |
3. |
3. |
4. |
4. |
für die Verwaltung: |
Vertreter: |
Heike Görtz |
H.-J. Seffner |
AWO-Kindergarten
Verwaltungsvorschlag: Vertreter:
Hans-Jürgen Seffner Norbert
Schiefke
Johanniter Kindergarten
Regenbogen (Kuratorium)
1.
2.
3.
4.
5.
6.
g) Verbandsversammlung des
Förderschulzweckverbandes in Heinsberg
Mitglieder Vertreter
1. Verwaltungsvorschlag: 1.
Verwaltungsvorschlag:
Heike Görtz Manfred Sieg
2. 2.
3. 3.
h) Beirat der EWV –
Energie- und Wasserversorgung GmbH
Mitglied:
Bürgermeister Manfred Winkens
i) Aufsichtsrat und
Gesellschafterversammlung der Entwicklungs-gesellschaft Stadt Wassenberg GmbH
(ESW)
Aufsichtsrat
Mitglieder Vertreter
1.
Bürgermeister M. Winkens 1. entf.
2. 2.
–
3. 3.
–
4. 4.
–
5. 5.
–
6. 6. –
Gesellschafterversammlung
Mitglied Vertreter
Stadtkämmerer Darius
j) Aufsichtsrat und
Gesellschafterversammlung der Kreiswerke Heinsberg GmbH
Aufsichtsrat
Anmerkung: (Es handelt sich um einen gemeinsamen
Sitz der Kommunen
Selfkant, Waldfeucht und Wassenberg)
Mitglied Vertreter
Willibert
Darius Bürgermeister
Winkens
Gesellschafterversammlung
Mitglied Vertreter
Bürgermeister Winkens
k) Regionaler Beirat der
WestEnergie und Verkehr GmbH
Mitglied: Bürgermeister Manfred Winkens
l) Entsendung eines
Vertreters in die Schulkonferenz und beratende Teilnehmer
Mitglied: Vertreter:
Bürgermeister M. Winkens Heike
Görtz
beratende Mirtglieder:
1. Heike Görtz
2.
3.
m) Aufsichtsrat und
Gesellschafterversammlung der Biogas Wassenberg Verwaltungs GmbH und der Biogas
Wassenberg GmbH & Co. KG
Mitglied: Vertreter:
Bürgermeister M. Winkens Willibert
Darius
Stadtverordneter Kluth teilt mit, dass die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke eine Listenverbindung eingegangen seien.