Der Rat nimmt die Ausführungen
aus der Rechnungsprüfungsausschusses vom 14.10.2013 zur Kenntnis.
Beschluss: (einstimmig)
- Die
bislang der allgemeinen Rücklage zugeführten Jahresabschlüsse der Jahre
2007 bis 2009 in Höhe von insgesamt 360.182,94 € werden gemäß § 3 der
Übergangsregelungen zu den Artikeln 1 bis 7 des
NKF-Weiterentwicklungsgesetzes NRW nunmehr der Ausgleichsrücklage
zugeführt.
2. a) Der als Anlage beigefügte und vom
Wirtschaftsprüfer Herrn Dipl.-Kfm. Harren örtlich geprüften Jahresabschluss
2012 wird gem. § 96 Abs. 1 Satz 1 GO NRW festgestellt.
b) Der
lt. Ergebnisrechnung 2012 festgestellte Jahresüberschuss i.H. von 1.573.481,32
€ wird der Ausgleichsrücklage zugeführen, sowie
c) dem
Bürgermeister wird gem. § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW die Entlastung für das
Haushaltsjahr 2012 erteilt.
Bürgermeister
Winkens übernimmt wieder den Vorsitz