Der Rat
nimmt die Ausführungen aus der Rechnungsprüfungsausschusses vom 14.10.2013 zur
Kenntnis.
Stadtverordneter
Roggen übernimmt den Sitzungsvorsitz.
Beschluss: (einstimmig)
a) Der als Anlage beigefügte und vom Wirtschaftsprüfer Herrn Dipl.-Kfm.
Harren örtlich geprüften Gesamtabschluss 2010 gem. § 116 Abs. 1 Satz 3 GO NRW wird
bestätigt und
b) der lt. Gesamtergebnisrechnung 2010 festgestellte Gesamtfehlbetrag in
Höhe von 2.430.844,51 € wird anteilig in Höhe von 2.382.263,07 € mit der
Ausgleichsrücklage und in Höhe von 48.581,44 € mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet,
sowie
c) dem Bürgermeister gem. § 116 Abs. 1 i.V.m. § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW die
Entlastung für den bestätigten Gesamtabschluss 2010 erteilt.