Nachtrag: 15.10.2013

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Sachverhalt:

Im Planungs- und Umweltausschuss am 04.07.2013 (TOP 4.) wurde beschlossen, die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

 

Im Rahmen dieses Verfahrens wurden fristgemäß nachfolgende Stellungnahmen abgegeben:

 

1.                   NEW – Netz GmbH, Geilenkirchen, vom 09.09.2013 (Anlage 2),

2.                   Kreis Heinsberg, vom 26.09.2013 (Anlage 3),

3.                   Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Kreisstelle Heinsberg, Viersen,

vom 30.09.2013 (Anlage 4),

4.                   Landesbetrieb Wald und Holz NRW, Hürtgenwald, vom 23.09.2013 (Anlage 5),

5.                   NABU Kreisverband Heinsberg vom 30.09.2013 (Anlage 6),

6.                   Bezirksregierung Köln -Dezernat 51- vom 07.10.2013 (Anlage 7).

 

Die als Anlage 1 beigefügte Auflistung beinhaltet als Ergebnis die vorgebrachten Anregungen und Bedenken der v.g. Trägerbeteiligung einschließlich der entsprechenden Beschlussvorschläge der Verwaltung.

 

Als weitere Anlage für den Offenlagebeschluss gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird auf die beigefügte CD (erhalten nur Ausschussmitglieder) mit nachfolgenden Unterlagen verwiesen:

 

1.                   Teil A-Begründung zur 54. Änderung des FNP „Effelder Waldsee“

2.                   Entwurf zur 54. Änderung des FNP „Effelder Waldsee“

3.                   Teil A-Begründung zum B-Plan Nr. 3 „Effelder Waldsee“

4.                   Entwurf B-Plan Nr. 3 „Effelder Waldsee“

5.                   Teil B – Umweltbericht mit landschaftspflegerischem Begleitplan / Eingriffs-

bilanzierung einschl. Artenschutzprüfung

6.                   Verkehrsgutachten

7.                   Schalltechnisches Gutachten

 

 

Stadtkämmerer Darius führt aus, dass der Planungs- und Umweltausschuss am 04.07.2013 den Beschluss gefasst hat, die Betriebszeiten mit in den Bebauungsplan aufzunehmen. Dieser Beschluss müsse dahingehend geändert werden, dass nur die Betriebszeiten der Freiraumnutzung (Badebetrieb und Wasserskianlage) im Bauleitplanverfahren geregelt werden. Die Betriebszeiten der Beachbar und Indooranlagen werden im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens geprüft und entsprechend festgelegt. Dementsprechend wird dies auch im Beschlussvorschlag der Verwaltung zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Tischvorlage) aufgegriffen.

 

Stadtverordneter Kluth erkundigt sich, ob auch die Ausschussmitglieder an dem anstehenden Ortstermin zur Festlegung der Bepflanzungsmaßnahmen und der weiteren Inhalte des Verfahrens teilnehmen können.

 

Dipl.-Ing. Scheller führt hierzu aus, dass kurzfristig ein Arbeitstermin festzulegen sei, um die anstehenden Maßnahmen und die weitere Vorgehensweise abzustimmen. Er sieht kein Problem darin, dass auch die Ausschussmitglieder daran teilnehmen.

 

Stadtverordneter Maurer erklärt, dass das Straßenverkehrsamt ja eine Verbreiterung der Waldseestraße und die Anlegung eines Geh-/Radweges fordert. Er erkundigt sich, welche Planungen es bereits gibt.

 

Dipl.-Ing. Scheller führt aus, dass die Erschließung des Gebietes nach dem Verkehrsgutachten in Abschnitten erfolgen werde, zumal auch die Maßnahmen der Investoren sich über mehrere Jahre erstrecken; im übrigen sei dies dann Gegenstand von städtischen Haushaltsplanungen.

 

Stadtkämmerer Darius ergänzt, dass nicht eine komplette Verbreiterung erfolgt, sondern lediglich eine punktuelle Aufweitung. Den Vorgaben des Verkehrsgutachtens wird natürlich nachgekommen, aber dies erfolgt genau wie die weitere Entwicklung des Waldsees Schritt für Schritt.

 

Stadtverordneter Seidl erklärt, dass der Geh-/Radweg jetzt schon gebraucht werde und somit schnellstmöglich gebaut werden sollte.

 

Stadtkämmerer Darius führt aus, dass die vorgegebenen Maßnahmen aus dem Verkehrsgutachten sachgerecht nach Priorität abgearbeitet werden. Dies beinhalte auch eine Prüfung möglicher Zuwendungen. Erfahrungsgemäß nimmt die Gewährung von Zuwendungen aber einen längeren Zeitraum in Anspruch. Auch ergänzt er, dass nach Abschluss der Bauleiplanung und in Kenntnis der Genehmigungsfähigkeit einzelner Maßnahmen, anfallende Infrastrukturkosten mit den vom Vorhaben begünstigten Betreibern Gegenstand zu treffender Vereinbarungen seien.

 

Stadtverordneter Kluth erkundigt sich nach dem Stand der Grundstücksverhandlungen für die Parkplatzflächen.

 

Bürgermeister Winkens erklärt, dass die Verhandlungen laufen, aber schwierig sind und er natürlich zum jetzigen Zeitpunkt keine möglichen Ergebnisses vorweg nehmen kann; evtl. könne er in der nächsten Ratssitzung konkreteres berichten.

 

Ausschussvorsitzender Dohmen lässt nun als erstes über den Beschlussvorschlag der Verwaltung zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11.10.2013 abstimmen:

 

 


 

 


Beschluss des Ausschusses:               (einstimmig):

Den aufgelisteten Beschlussvorschlägen der Verwaltung (Tischvorlage vom 16.10.2013) wird zugestimmt (Anlage 1).

 

 

 

Nun lässt der Ausschussvorsitzende über den Beschlussvorschlag der Verwaltung über das Ergebnis der durchgeführten Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und den Beschluss zur Durchführung der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB abstimmen:

 

 

Beschluss des Ausschusses:               (16 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen):

Mit Hinweis auf die beigefügte Auflistung (Anlage 2) als Ergebnis der vorgebrachten Anregungen und Bedenken im Rahmen der durchgeführten Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird den aufgelisteten Beschlussvorschlägen der Verwaltung zugestimmt.

 

Mit dem Abwägungsergebnis über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3 „Effelder Waldsee“ und der 54. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.