Nachtrag: 15.10.2013
Sitzung: 16.10.2013 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: BV/FB4/069/2013
Sachverhalt:
Im Planungs- und Umweltausschuss am
04.07.2013 (TOP 4.) wurde beschlossen, die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
Im Rahmen dieses Verfahrens wurden
fristgemäß nachfolgende Stellungnahmen abgegeben:
1.
NEW
– Netz GmbH, Geilenkirchen, vom 09.09.2013 (Anlage 2),
2.
Kreis
Heinsberg, vom 26.09.2013 (Anlage 3),
3.
Landwirtschaftskammer
Nordrhein-Westfalen, Kreisstelle Heinsberg, Viersen,
vom 30.09.2013
(Anlage 4),
4.
Landesbetrieb
Wald und Holz NRW, Hürtgenwald, vom 23.09.2013 (Anlage 5),
5.
NABU
Kreisverband Heinsberg vom 30.09.2013 (Anlage 6),
6.
Bezirksregierung
Köln -Dezernat 51- vom 07.10.2013 (Anlage 7).
Die
als Anlage 1 beigefügte Auflistung beinhaltet als Ergebnis die vorgebrachten
Anregungen und Bedenken der v.g. Trägerbeteiligung einschließlich der
entsprechenden Beschlussvorschläge der Verwaltung.
Als
weitere Anlage für den Offenlagebeschluss gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB) wird auf die beigefügte CD (erhalten
nur Ausschussmitglieder) mit nachfolgenden Unterlagen verwiesen:
1.
Teil
A-Begründung zur 54. Änderung des FNP „Effelder Waldsee“
2.
Entwurf
zur 54. Änderung des FNP „Effelder Waldsee“
3.
Teil
A-Begründung zum B-Plan Nr. 3 „Effelder Waldsee“
4.
Entwurf
B-Plan Nr. 3 „Effelder Waldsee“
5.
Teil
B – Umweltbericht mit landschaftspflegerischem Begleitplan / Eingriffs-
bilanzierung einschl.
Artenschutzprüfung
6.
Verkehrsgutachten
7.
Schalltechnisches
Gutachten
Stadtkämmerer
Darius führt aus, dass der Planungs- und Umweltausschuss am 04.07.2013 den Beschluss
gefasst hat, die Betriebszeiten mit in den Bebauungsplan aufzunehmen. Dieser
Beschluss müsse dahingehend geändert werden, dass nur die Betriebszeiten der
Freiraumnutzung (Badebetrieb und Wasserskianlage) im Bauleitplanverfahren
geregelt werden. Die Betriebszeiten der Beachbar und Indooranlagen werden im
Zuge des Baugenehmigungsverfahrens geprüft und entsprechend festgelegt.
Dementsprechend wird dies auch im Beschlussvorschlag der Verwaltung zum Antrag
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Tischvorlage) aufgegriffen.
Stadtverordneter
Kluth erkundigt sich, ob auch die Ausschussmitglieder an dem anstehenden
Ortstermin zur Festlegung der Bepflanzungsmaßnahmen und der weiteren Inhalte
des Verfahrens teilnehmen können.
Dipl.-Ing.
Scheller führt hierzu aus, dass kurzfristig ein Arbeitstermin festzulegen sei,
um die anstehenden Maßnahmen und die weitere Vorgehensweise abzustimmen. Er
sieht kein Problem darin, dass auch die Ausschussmitglieder daran teilnehmen.
Stadtverordneter
Maurer erklärt, dass das Straßenverkehrsamt ja eine Verbreiterung der
Waldseestraße und die Anlegung eines Geh-/Radweges fordert. Er erkundigt sich,
welche Planungen es bereits gibt.
Dipl.-Ing.
Scheller führt aus, dass die Erschließung des Gebietes nach dem
Verkehrsgutachten in Abschnitten erfolgen werde, zumal auch die Maßnahmen der
Investoren sich über mehrere Jahre erstrecken; im übrigen sei dies dann
Gegenstand von städtischen Haushaltsplanungen.
Stadtkämmerer
Darius ergänzt, dass nicht eine komplette Verbreiterung erfolgt, sondern lediglich
eine punktuelle Aufweitung. Den Vorgaben des Verkehrsgutachtens wird natürlich
nachgekommen, aber dies erfolgt genau wie die weitere Entwicklung des Waldsees
Schritt für Schritt.
Stadtverordneter
Seidl erklärt, dass der Geh-/Radweg jetzt schon gebraucht werde und somit
schnellstmöglich gebaut werden sollte.
Stadtkämmerer
Darius führt aus, dass die vorgegebenen Maßnahmen aus dem Verkehrsgutachten
sachgerecht nach Priorität abgearbeitet werden. Dies beinhalte auch eine
Prüfung möglicher Zuwendungen. Erfahrungsgemäß nimmt die Gewährung von
Zuwendungen aber einen längeren Zeitraum in Anspruch. Auch ergänzt er, dass
nach Abschluss der Bauleiplanung und in Kenntnis der Genehmigungsfähigkeit
einzelner Maßnahmen, anfallende Infrastrukturkosten mit den vom Vorhaben
begünstigten Betreibern Gegenstand zu treffender Vereinbarungen seien.
Stadtverordneter
Kluth erkundigt sich nach dem Stand der Grundstücksverhandlungen für die
Parkplatzflächen.
Bürgermeister
Winkens erklärt, dass die Verhandlungen laufen, aber schwierig sind und er
natürlich zum jetzigen Zeitpunkt keine möglichen Ergebnisses vorweg nehmen
kann; evtl. könne er in der nächsten Ratssitzung konkreteres berichten.
Ausschussvorsitzender
Dohmen lässt nun als erstes über den Beschlussvorschlag der Verwaltung zum
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11.10.2013 abstimmen:
Beschluss des Ausschusses: (einstimmig):
Den aufgelisteten Beschlussvorschlägen
der Verwaltung (Tischvorlage vom 16.10.2013) wird zugestimmt (Anlage 1).
Nun
lässt der Ausschussvorsitzende über den Beschlussvorschlag der Verwaltung über
das Ergebnis der durchgeführten Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) und den Beschluss zur Durchführung der Offenlage gemäß §
3 Abs. 2 BauGB abstimmen:
Beschluss des Ausschusses: (16 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen):
Mit Hinweis auf die beigefügte Auflistung
(Anlage 2) als Ergebnis der vorgebrachten Anregungen und Bedenken im Rahmen der
durchgeführten Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird
den aufgelisteten Beschlussvorschlägen der Verwaltung zugestimmt.
Mit dem Abwägungsergebnis über die
vorgebrachten Anregungen und Bedenken im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß §
4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3
„Effelder Waldsee“ und der 54. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3
Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.