Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Auf die beiliegenden Kalkulationen wird verwiesen.

 

a)       Straßenreinigung

Die Gebührenkalkulation geht aufgrund des Ergebnisses 2012 und der Entwicklung 2013 zwar von einem etwas geringeren Aufwand aus, aber dadurch, dass der Sonderposten für den Gebührenausgleich im Jahr 2013 voraussichtlich fast vollständig aufgezehrt wird und nur noch ein verbleibender Betrag von 2.500,00 € in die Kalkulation eingestellt werden kann, steigt zwangsläufig die Gebühr und zwar von bisher 0,50 €/m auf 0,77 €/m.

 

b)       Winterdienst

Der Fehlbetrag im Winterdienst ist bereits im Jahr 2012 mehr als kalkuliert reduziert worden, für das laufende Jahr sind 11.300,00 € zur Deckung des Defizites in die Gebührenkalkulation eingestellt worden. Voraussichtlich wird damit nun sogar ein geringer Sonderposten aufgebaut werden, der umgehend in die Gebührenkalkulation 2014 eingestellt wird. Nachdem nun in den vergangenen Jahren der in 2010 entstandene erhebliche Fehlbetrag ausgeglichen wurde, zahlen die Gebührenpflichtigen ab 2014 „nur“ die kalkulierten Kosten eines „normalen“ Winterdienstes.

Der Gebührensatz sinkt von 1,25 €/m auf nun 0,95 €/m.

 

Nach einer kurzen Aussprache ergeht folgender


 

 


Beschlussvorschlag (einstimmig):

 

Die beiliegenden Gebührenbedarfsberechnungen zur Straßenreinigung (Anlage 1) und zum Winterdienst (Anlage 2) werden zur Kenntnis genommen. Die vorgelegte 7. Änderungssatzung (Anlage 3) wird beschlossen und mit Wirkung vom 01.01.2014 in Kraft gesetzt.