Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Auf die Anträge wird verwiesen.

 

Stadtverordneter Dohmen stellt fest, dass der Ausschuss beschlussfähig ist.

Stadtkämmerer Darius bittet um Ergänzung des Beschlussvorschlages um den Passus „Ein Verwendungsnachweis ist zeitnah vorzulegen“.

Stadtverordneter Dohmen führt an, dass auf diesen Hinweis bewusst verzichtet worden sei, um den Vereinen Vertrauen zu zeigen.

Darius erklärt, dass das Gemeindeprüfungsamt Nachweise für die tatsächlich entstandenen Ausgaben fordert.

Dohmen schlägt vor, über die Beschlussvorlage mit dem vorgeschlagenen Wortlaut abzustimmen und über den Nachtrag später zu beschließen.

Stadtverordnete Wojak fragt nach, was mit dem Begriff „zeitnah“ genau gemeint ist.

Darius erklärt, dass hiermit „im Laufe des Folgejahres“ gemeint ist.

Dohmen wendet ein, dass die Vereine möglicherweise Maßnahmen durchführen, die über einen Zeitraum von 2 Jahren laufen könnten.

Darius erkundigt sich beim sachk. Bürger Hubert Ramakers nach der Durchführung von entsprechenden Dorfverschönerungsmaßnahmen.

Dieser sagt, dass die Erbringung entsprechender Nachweise kein Problem sei, entsprechende Maßnahmen würden meist umgehend durchgeführt.

Stadtverordneter Kluth fragt bei Darius nach, ob die Fördergelder noch im Laufe des Jahres 2013 ausgegeben werden müssen. Dieser verneint die Frage.

 


Beschluss:                          (einstimmig)

(Entscheidungsbefugnis übertragen durch Rat)

 


Aus den für Dorfverschönerung bereitgestellten Mitteln in Höhe von insgesamt 12.000 € sollen jeweils 2.000 € an die Ortschaften Wassenberg, Myhl, Orsbeck, Ophoven und Effeld ausgezahlt werden. Die Mittel sind so zu verwenden, wie es in den beigefügten Anträgen beschrieben wird.
Der Verwendungsnachweis ist bis zum 30.09. des Folgejahres vorzulegen.