Sitzung: 02.05.2013 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 2
Vorlage: BV/FB4/025/2013
Der Rat nimmt die
Verwaltungsvorlage vom 19.04.2013 zur Kenntnis. Darin wird folgendes
mitgeteilt:
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 17.09.2012 stellt das
LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland unter Bezug auf § 3 Abs. 2 DSchG NW
den Antrag, dass Bodendenkmal Siedlung/Villa Rustica, Bodendenkmalblatt HS 175,
auf dem Grundstück Gemarkung Wassenberg, Flur 7, Flurstück 314 teilw., in die
Liste der ortsfesten Bodendenkmäler der Stadt Wassenberg einzutragen.
Dieses Grundstück liegt im Bereich des
rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 73 „Kombibad“ und es handelt sich dabei
um ein gewerbliches Baugrundstück. Trotz dieser Ausweisung in der
Bauleitplanung, gibt es bei dem vorliegenden Antrag dem Grunde nach kein Ermessen
der Stadt, den Antrag zu versagen.
Die Stadt wird dem LVR-Amt für
Bodendenkmalpflege im Rheinland zur Sicherung dieses Bodendenkmals eine Frist
von 12 Monaten einräumen.
Eine Übersichtskarte, der Antrag des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland sowie das Bodendenkmalblatt HS 175 sind als Anlage beigefügt.
Stadtverordneter Dohmen sowie Stadtverordneter Kluth erklären, dass sie der Eintragung in die Bodendenkmalliste nicht zustimmen werden, man müsse auch einmal Zeichen setzen, um einer Bodendenkmalbehörde die Grenzen aufzuzeigen.
Stadtkämmerer Darius erklärt, dass die gleiche Situation seinerzeit beim Parkbad gewesen sei. Dort habe der Stadtbetrieb nach altem Recht eine Menge Geld zahlen müssen. Nach der neuen Rechtsprechung müsse die übergeordnete Behörde, die das Bodendenkmal sichern möchte, die Kosten tragen. Die Stadt habe der Bodendenkmalbehörde nun 1 Jahr Zeit eingeräumt, um das Bodendenkmal zu sichern. Im Ernstfall sei man auch bereit, die Entscheidung gerichtlich durchzusetzen.
In diesem Zusammenhang verweist Stadtkämmerer Darius darauf, dass die Klärung der Kostenfrage am Beispiel dieses Gewerbegrundstücks auch die Voraussetzung dafür ist, dass der unter TOP 4 bekanntgegebene Antrag des CDU-Ortsverbandes Orsbeck zum Bebauungsplan Nr. 63 „Grüner Weg“, AN-Nr. AN/FB4/007/2013 künftig weiter beraten werden kann. Die Höhe der Grabungskosten war seinerzeit einer der Gründe für die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens.
Beschluss: (29 Ja-Stimmen, 2 Nein Stimmen)
Das Bodendenkmal HS 175, Siedlung/Villa Rustica auf dem Grundstück
Gemarkung Wassenberg, Flur 7, Flurstück 314 teilw., wird nicht in die Liste der
ortsfesten Bodendenkmäler der Stadt Wassenberg eingetragen.