Bürgermeister Winkens gibt folgende Anträge und Mitteilungen zur Kenntnis:

 

  1. Antrag des Herrn Heinz-Josef Harren vom 28.02.2013 bezüglich der Aufstellung einer mobilen Toilettenanlage in der Ortschaft Wassenberg, AN/FB3/006/2013 (Anlage 3)
  2. Antrag des CDU-Ortsverbandes Orsbeck vom 19.03.2013 betreffend den Bebauungsplan Nr. 63 „Grüner Weg“, AN/FB4/007/2013 (Anlage 4)
  3. Antrag des Herrn Georg Bienen vom 12.04.2013 betreffend Graffiti-Schmierereien in Wassenberg, AN/FB3/008/2013 (Anlage 5)
  4. Antrag der Fraktion  „Die Linke“ vom 25.04.2013 bezüglich der Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Kindergartensituation in Wassenberg“ in die Tagesordnung der Ratssitzung am 18.07.2013, AN/FB3/009/2013 (Anlage 6)
  5. Erinnerung des Hermann Thissen vom 26.04.2013 an seine Anregung nach § 24 GO NRW vom 21.08.2012, bezüglich der Neuregelung der Zuweisung von finanziellen Fördermitteln an Vereine, AN/FB4/018/2012 (Anlage 7)
  6. Anregung des Hermann Thissen vom 26.04.2013 gem. § 24 GO NRW, die Kosten für die Verlängerung und das Wiederauflebenlassen einer LKW-Fahrerlaubnis durch Träger des Feuerschutzes (Stadt Wassenberg) zu übernehmen, AN/FB3/010/2013 (Anlage 8)
  7. Schreiben der SPD-Fraktion vom 29.04.2013 die folgenden Anträge des Herrn  Markus Schnorrenberg als Fraktionsanträge der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Wassenberg bekanntzugeben:

a)    Antrag des Herrn Markus Schnorrenberg vom 21.04.2013 zur Änderung der Verkehrsführung „An der Haag“, AN/FB3/011/2013 (Anlage 9)

b)    Antrag des Herrn Markus Schnorrenberg vom 21.04.2013 zur Verkehrsberuhigung und Übergangsmöglichkeit auf der Graf-Gerhard-Straße, AN/FB3/012/2013 (Anlage 10)

c)    Antrag des Herrn Markus Schnorrenberg vom 21.04.2013 zur Regelung des Parkplatzverkehres und Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen vor dem Geschäftshaus Graf-Gerhard-Straße 33, AN/FB3/013/2013 (Anlage 11)

Stadtverordneter Bienen teilt mit, dass  die Stadt Erkelenz gute Erfahrungen mit der in seinem Antrag aufgeführten Verfahrungsweise gemacht habe. Er bittet die Verwaltung dort nachzufragen. Außerdem gebe es Wandmalereien bei denen es sich nicht um Graffiti handele,  z. B. das Wohn- und Geschäftshaus Rütten. Er habe gehört,  dass die Eigentümer seitens der Verwaltung aufgefordert wurden, den Wandanstrich zu beseitigen. Er bittet um Prüfung und Mitteilung, wie der Sachverhalt seitens der Verwaltung dargestellt werde.

Bürgermeister Winkens sagt zu, die Angelegenheit zu prüfen und dann darüber zu berichten.