Sachverhalt:
In der
Beschlussvorlage teilt die Verwaltung wie folgt mit:
Nach § 3 Abs. 2 des
Kommunalwahlgesetzes NRW (KWahlG) in Verbindung mit der Satzung der Stadt
Wassenberg über die Zahl der Mitglieder des Rates vom 11.03.2013 beträgt die
Zahl der zu wählenden Vertreter für die bevorstehende Kommunalwahl 36. Zur
Neubestimmung der Mitgliederzahl des Rates sowie der Verknüpfung einer
notwendigen Neueinteilung des Wahlgebietes wird auf die Erläuterungen zur
Ratssitzung am 28.02.2013 (TOP 5 der Sitzung) verwiesen.
Von den 36 Vertretern sind 18 in Wahlbezirken direkt zu wählen,
die weiteren Vertreter werden aus den Reservelisten der Parteien nach dem
Stimmenverhältnis gewählt. Gemäß § 4 Abs. 1 des KWahlG ist dementsprechend das
Wahlgebiet der Stadt Wassenberg vom Wahlausschuss in 18 Wahlbezirke
einzuteilen.
Wie zur Sitzung des Rates am 28.02.2013 berichtet
wurde, ergab sich bei der bisherigen Einteilung für den Stadtbezirk Wassenberg
Handlungsbedarf, da dort in 2 Wahlbezirken die nach dem KWahlG zulässige
Obergrenze (einwohnerbezogen) derzeit überschritten wird und 1 Bezirk sich
kritisch der zulässigen Obergrenze nähert.
Aus der als Anlage
beigefügten Übersicht ist zu entnehmen, dass der Stadtbezirk Wassenberg nunmehr
7 (statt bisher 6) Wahlbezirke umfasst. Da die zu überarbeitenden Bezirke
einmal in der Unterstadt und einmal in der Oberstadt liegen, konnte nicht
einfach eine Umverteilung in einen beliebigen Wahlbezirk oder Nachbarbezirk
vorgenommen werden, da § 4 Abs. 2 KWahlG bestimmt, dass bei der Abgrenzung der
Wahlbezirke darauf Rücksicht zu nehmen ist, dass räumliche Zusammenhänge
möglichst gewahrt werden. Dies machte eine komplett neue Wahlbezirkseinteilung
für den Stadtbezirk Wassenberg erforderlich.
Die Wahlbezirke in den
Stadtbezirken Birgelen, Orsbeck, Myhl, Effeld und Ophoven genügen den
derzeitigen Anforderungen und bedürfen hinsichtlich ihrer Einteilung keiner
Änderung.
Die Abweichung von der
durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlbezirke im Wahlgebiet darf nicht mehr
als 25 von Hundert nach oben oder nach unten betragen.
Die maßgebliche
Einwohnerzahl ist gemäß § 78 der Kommunalwahlordnung (KWahlO) in der z. Zt.
gültigen Fassung die vom IT NRW (Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik)
halbjährlich fort-geschriebene Bevölkerungszahl, welche 18 Monate vor Ablauf
der Wahlzeit (vermutlich Ende Mai 2014 gemäß Artikel 1 Nr. 3 b des Gesetzes
über die Zusammenlegung der allgemeinen Kommunalwahlen mit den Europawahlen),
also bis zum 30.11.2012 veröffentlicht ist.
Daher gilt die amtliche
Bevölkerungszahl zum 30.06.2012; diese beträgt 17.345 Einwohner mit
Hauptwohnsitz für Wassenberg, so dass sich bei 18 Wahlbezirken eine
durchschnittliche Einwohnerzahl von rd. 964 ergibt. Die Obergrenze beträgt
demnach 1.205 Einwohner, das untere Limit 723 Einwohner.
Wie die Übersicht über die
neuen Wahlbezirke für den Stadtbezirk Wassenberg zeigt, konnte eine ausgewogene
Verteilung der Einwohner in den neu gebildeten Bezirken erzielt werden, wobei
der nach § 4 Abs. KWahlG räumlich zu wahrende Zusammenhang ebenfalls
berücksichtigt wurde.
Stadtverordneter Dohmen stellt im Hinblick auf die Zuordnung der Ortslage Steinkirchen zum Wahlbezirk Ophoven klar, dass die Ortsvorsteher jeweils für ihre Ortschaft zuständig sind d.h., der Effelder Ortsvorsteher für die Ortschaft Effeld und die Ortslage Steinkirchen; der Ortsvorsteher für Ophoven nur für die Ortschaft Ophoven.
Desweiteren möchte er bestätigt wissen, dass die anstehende Wahlbezirkseinteilung nur für die Kommunalwahl 2014 gilt.
Stadtamtsrat Schiefke erläutert hierzu, dass sich dies bereits aus § 4 des KWahlG ergibt, wonach eine Wahlbezirkseinteilung vor jeder Wahl überprüft oder im Falle einer unveränderten Übernahme bestätigt werden muss.
Stadtverordneter Gansweidt beantragt, den Brunnenweg aus dem Wahlbezirk 4 dem Wahlbezirk 3 zuzuordnen, was der Ausschuss als unproblematisch und machbar ansieht.
Des Weiteren regt er an, für eine aus seiner Sicht bessere, räumliche Zuordnung die Straßen „Am Ersten Sportplatz/Am Segelberg/Erikastraße“ dem Wahlbezirk 6 zuzuordnen und dafür im Gegenzug die „Hermann-Löns-Str.“ in den Wahlbezirk 7 zu verschieben.
Nach einer kurzen, gemeinsamen Beratung innerhalb des Ausschusses, bei denen Herr Gansweidt den übrigen Beisitzern diese Änderung bildlich darstellt, findet dieser Änderungsvorschlag allgemein die Zustimmung des Ausschusses.
Hinsichtlich der Aufteilung der Bergstraße in den Wahlbezirken 4 und 7 bittet Herr Gansweidt um eine genaue Definierung, welche Wohnbereiche dies betrifft. Die Verwaltung sagt für die der Wahlausschussniederschrift beizufügenden und tlw. noch vorzunehmenden Änderungen eine hausnummergenaue Beschreibung für die Bereiche der Bergstraße zu.
Beschluss: (einstimmig)
Das Wahlgebiet der Stadt Wassenberg wird für
die Kommunalwahl 2014 in 18 Wahlbezirke eingeteilt.
Der Vorschlag der Verwaltung zum
Wahlbezirks- und Straßenverzeichnis wird wie folgt geändert:
Der „Brunnenweg“ wird dem Wahlbezirk 3
zugeordnet; die Straßen „Am Ersten Sportplatz/ Am Segelberg / Erikastraße“
werden dem Wahlbezirk 6 zugeteilt; die „Hermann-Löns-Str.“ wird aus dem
Wahlbezirk 6 in den Wahlbezirk 7 verlagert.