Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

In der Beschlussvorlage teilt die Verwaltung wie folgt mit:

Nach § 3 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes NRW (KWahlG) in Verbindung mit der Satzung der Stadt Wassenberg über die Zahl der Mitglieder des Rates vom 11.03.2013 beträgt die Zahl der zu wählenden Vertreter für die bevorstehende Kommunalwahl 36. Zur Neubestimmung der Mitgliederzahl des Rates sowie der Verknüpfung einer notwendigen Neueinteilung des Wahlgebietes wird auf die Erläuterungen zur Ratssitzung am 28.02.2013 (TOP 5 der Sitzung) verwiesen.

Von den 36 Vertretern sind 18 in Wahlbezirken direkt zu wählen, die weiteren Vertreter werden aus den Reservelisten der Parteien nach dem Stimmenverhältnis gewählt. Gemäß § 4 Abs. 1 des KWahlG ist dementsprechend das Wahlgebiet der Stadt Wassenberg vom Wahlausschuss in 18 Wahlbezirke einzuteilen.

Wie zur  Sitzung des Rates am 28.02.2013 berichtet wurde, ergab sich bei der bisherigen Einteilung für den Stadtbezirk Wassenberg Handlungsbedarf, da dort in 2 Wahlbezirken die nach dem KWahlG zulässige Obergrenze (einwohnerbezogen) derzeit überschritten wird und 1 Bezirk sich kritisch der zulässigen Obergrenze nähert.

Aus der als Anlage beigefügten Übersicht ist zu entnehmen, dass der Stadtbezirk Wassenberg nunmehr 7 (statt bisher 6) Wahlbezirke umfasst. Da die zu überarbeitenden Bezirke einmal in der Unterstadt und einmal in der Oberstadt liegen, konnte nicht einfach eine Umverteilung in einen beliebigen Wahlbezirk oder Nachbarbezirk vorgenommen werden, da § 4 Abs. 2 KWahlG bestimmt, dass bei der Abgrenzung der Wahlbezirke darauf Rücksicht zu nehmen ist, dass räumliche Zusammenhänge möglichst gewahrt werden. Dies machte eine komplett neue Wahlbezirkseinteilung für den Stadtbezirk Wassenberg erforderlich.

Die Wahlbezirke in den Stadtbezirken Birgelen, Orsbeck, Myhl, Effeld und Ophoven genügen den derzeitigen Anforderungen und bedürfen hinsichtlich ihrer Einteilung keiner Änderung.

Die Abweichung von der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlbezirke im Wahlgebiet darf nicht mehr als 25 von Hundert nach oben oder nach unten betragen.

Die maßgebliche Einwohnerzahl ist gemäß § 78 der Kommunalwahlordnung (KWahlO) in der z. Zt. gültigen Fassung die vom IT NRW (Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik) halbjährlich fort-geschriebene Bevölkerungszahl, welche 18 Monate vor Ablauf der Wahlzeit (vermutlich Ende Mai 2014 gemäß Artikel 1 Nr. 3 b des Gesetzes über die Zusammenlegung der allgemeinen Kommunalwahlen mit den Europawahlen), also bis zum 30.11.2012 veröffentlicht ist.

Daher gilt die amtliche Bevölkerungszahl zum 30.06.2012; diese beträgt 17.345 Einwohner mit Hauptwohnsitz für Wassenberg, so dass sich bei 18 Wahlbezirken eine durchschnittliche Einwohnerzahl von rd. 964 ergibt. Die Obergrenze beträgt demnach 1.205 Einwohner, das untere Limit 723 Einwohner.

Wie die Übersicht über die neuen Wahlbezirke für den Stadtbezirk Wassenberg zeigt, konnte eine ausgewogene Verteilung der Einwohner in den neu gebildeten Bezirken erzielt werden, wobei der nach § 4 Abs. KWahlG räumlich zu wahrende Zusammenhang ebenfalls berücksichtigt wurde.

Stadtverordneter Dohmen stellt im Hinblick auf die Zuordnung der Ortslage Steinkirchen zum Wahlbezirk Ophoven klar, dass die Ortsvorsteher jeweils für ihre Ortschaft zuständig sind d.h., der Effelder Ortsvorsteher für die Ortschaft Effeld und die Ortslage Steinkirchen; der Ortsvorsteher für Ophoven nur für die Ortschaft Ophoven.

Desweiteren möchte er bestätigt wissen, dass die anstehende Wahlbezirkseinteilung nur für die Kommunalwahl 2014 gilt.

Stadtamtsrat Schiefke erläutert hierzu, dass sich dies bereits aus § 4 des KWahlG ergibt, wonach eine Wahlbezirkseinteilung vor jeder Wahl überprüft oder im Falle einer unveränderten Übernahme bestätigt werden muss.

Stadtverordneter Gansweidt beantragt, den Brunnenweg aus dem Wahlbezirk 4 dem Wahlbezirk 3 zuzuordnen, was der Ausschuss als unproblematisch und machbar ansieht.

Des Weiteren regt er an, für eine aus seiner Sicht bessere, räumliche Zuordnung die Straßen „Am Ersten Sportplatz/Am Segelberg/Erikastraße“ dem Wahlbezirk 6 zuzuordnen und dafür im Gegenzug die „Hermann-Löns-Str.“ in den Wahlbezirk 7 zu verschieben.

Nach einer kurzen, gemeinsamen Beratung innerhalb des Ausschusses, bei denen Herr Gansweidt den übrigen Beisitzern diese Änderung bildlich darstellt, findet dieser Änderungsvorschlag allgemein die Zustimmung des Ausschusses.

Hinsichtlich der Aufteilung der Bergstraße in den Wahlbezirken 4 und 7 bittet Herr Gansweidt um eine genaue Definierung, welche Wohnbereiche dies betrifft. Die Verwaltung sagt für die der Wahlausschussniederschrift beizufügenden und tlw. noch vorzunehmenden Änderungen eine hausnummergenaue Beschreibung für die Bereiche der Bergstraße zu.


Beschluss:                          (einstimmig)


Das Wahlgebiet der Stadt Wassenberg wird für die Kommunalwahl 2014 in 18 Wahlbezirke eingeteilt.

Der Vorschlag der Verwaltung zum Wahlbezirks- und Straßenverzeichnis wird wie folgt geändert:

Der „Brunnenweg“ wird dem Wahlbezirk 3 zugeordnet; die Straßen „Am Ersten Sportplatz/ Am Segelberg / Erikastraße“ werden dem Wahlbezirk 6 zugeteilt; die „Hermann-Löns-Str.“ wird aus dem Wahlbezirk 6 in den Wahlbezirk 7 verlagert.