Die beiden stellvertretenden Bürgermeister werden gem. § 67 GO NW von Bürgermeister Winkens eingeführt und durch Nachsprechen  der folgenden Formel in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet:

 

 „Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben als stellv. Bürgermeister nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Wassenberg erfüllen werde.“

 

Bürgermeister Winkens überreicht beiden stellv. Bürgermeistern einen Blumenstrauß.

 

Nach Durchführung der Verpflichtung wird von den Verpflichteten eine entsprechend vorbereitete Niederschrift unterzeichnet.

 

Anmerkung: Die Niederschriften sind der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

 

Bürgermeister Winkens teilt mit, dass gem. § 26 Abs. 4 Satz 2  der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wassenberg die Mitunterzeichnung der Sitzungsniederschrift durch den zweiten stv. Bürgermeister Leonard Stassny erfolge, der hierzu sein Einverständnis erklärt.