Sitzung: 29.10.2009 Rat der Stadt Wassenberg
Die beiden stellvertretenden Bürgermeister werden
gem. § 67 GO NW von Bürgermeister Winkens eingeführt und durch
Nachsprechen der folgenden Formel in
feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer
Aufgaben verpflichtet:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine
Aufgaben als stellv. Bürgermeister nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das
Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine
Pflichten zum Wohle der Stadt Wassenberg erfüllen werde.“
Bürgermeister Winkens überreicht beiden
stellv. Bürgermeistern einen Blumenstrauß.
Nach Durchführung der Verpflichtung wird von den
Verpflichteten eine entsprechend vorbereitete Niederschrift unterzeichnet.
Anmerkung: Die Niederschriften sind der
Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
Bürgermeister Winkens teilt mit, dass gem. § 26
Abs. 4 Satz 2 der Geschäftsordnung des
Rates der Stadt Wassenberg die Mitunterzeichnung
der Sitzungsniederschrift durch den zweiten stv. Bürgermeister Leonard
Stassny erfolge, der hierzu sein Einverständnis erklärt.