Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Die Abgrabungsbehörde des Kreises Heinsberg hat die Stadt Wassenberg aufgefordert zum Abgrabungsvorhaben „Ophovener Seenplatte, 2. Westerweiterung“ des Abgrabungsunternehmens an der Rurtalstraße Stellung zu nehmen.

Zur Beschreibung des Vorhabens wird auf den als Anlage 1 beigefügten Erläuterungstext verwiesen.

Bei der am 18.02.2010 angebotenen Fahrt zu einer rekultivierten Abgrabungsfläche in Goch/Niederrhein bestand für die Mitglieder des Fachausschusses die Gelegenheit zur Information und Beantwortung von Fragen. Für weitere Fragen steht zudem bei Bedarf der Antragsteller den Fraktionen zwischen der Fahrt und der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses zur Verfügung; im Bedarfsfall wird um terminliche Abstimmung mit der Verwaltung gebeten.

 

Ein Übersichtsplan mit der Abgrenzung der 2. Westerweiterung ist als Anlage 2 beigefügt.

 

 

Herr Rechtsanwalt Andres stellt das gesamte Projekt „Abgrabung Ophoven“ vor. Anschließend wird die 2. Westerweiterung von Frau Dipl.-Ing. Lebbing ausführlich erläutert.

 

Ausschussvorsitzender Dohmen erklärt, dass es nur noch um die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens geht und die Firma einen Rechtsanspruch darauf hat.

Alle beteiligten Behörden haben bereits ihre Zustimmung gegeben.

 

Stadtverordneter Seidl erkundigt sich, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wurde.

 

Frau Lebbing führt aus, dass im Jahre 2005 eine Umweltverträglichkeitsstudie gemacht worden ist und diese wurde 2008 aktualisiert.

 

Stadtverordneter Jennissen stellt im Namen der CDU-Fraktion den Antrag das mögliche Einvernehmen an folgende Bedingungen zu knüpfen (Anlage):

1.      Sofortige Einleitung einer Überplanung des Seengebietes mit Änderung bzw. Anpassung des Flächennutzungsplanes und eine konkrete Festlegung der Folgenutzung als Freizeit- und Erholungsgebiet. Die hierfür entstehenden Kosten in Höhe von 50.000,00 Euro sind von der Antragstellerin zu tragen und vertraglich abzusichern.

2.      Am Westufer der Erweiterungsfläche ist in Richtung Ophoven ein Grünstreifen einzuplanen und nach entsprechender Zustimmung vor Übergabe an die Stadt Wassenberg vom Kiesabbauunternehmer anzulegen.

3.      Teilbereiche des Westufers – insbesondere in den Eckbereichen an der Kreisstraße K 34 und der Gemeindeverbindungsstraße von Krafeld nach Ophoven – sind ebenfalls vor Übergabe an die Stadt Wassenberg noch abzustimmende nutzbare Flachzonen durch Einbringung von beispielsweise Schwemmsand oder ähnliches anzulegen.

4.      Schaffung von Parkmöglichkeiten für Nutzer der Freizeit- und Erholungseinrichtungen bzw. Bereitstellung entsprechender Flächen.

 

Des Weiteren beantragt Stadtverordneter Jennissen die Entscheidung bis zur nächsten Ratssitzung zu vertagen.

 

Stadtverordneter Seidel erklärt, dass ein Vertreter des NABU in dieser Angelegenheit gehört werden müßte, um eine weitere Sichtweise zu bekommen.

 

Stadtkämmerer Darius teilt mit, dass die Beteiligung öffentlicher Belange bereits vom Kreis Heinsberg durchgeführt wurde. Somit wurde auch der NABU bereits gehört.

Auf die Erteilung des Einvernehmens bestehe ein rechtlicher Anspruch.

 

Herr Anders führt aus, dass die Forderungen der CDU-Fraktion mit der Antragstellerin besprochen werden müßten und er ist sicher, dass man bis zur nächsten Ratssitzung zu einem vernünftigen Ergebnis kommen wird.

 

Stadtverordneter Cremer erklärt, dass die Erteilung des Einvernehmens nicht verhindert werden kann. Somit seien die gestellten Forderungen das einzig Mögliche.

 

Ausschussvorsitzender Dohmen lässt nun über die gestellten Anträge abstimmen:

 


Beschluss des Ausschusses:               (einstimmig)

 

Der Tagesordnungspunkt wird bis zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt Wassenberg am 25.03.2010 zurückgestellt.

Die Verwaltung wird beauftragt, zwischenzeitlich mit der Firma GMG über die gestellten Forderungen (Anlage) zu verhandeln.