Nachtrag: 25.02.2013
Sitzung: 28.02.2013 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB3/002/2013
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage der Verwaltung vom 08.01.2013 sowie den Nachtrag vom
28.02.2013 zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Für die Kommunalwahl in 2014 ist - wie zu jedem Wahltermin besonders – gemäß
§ 2 Abs. 3 KWahlG ein Wahlausschuss zu bilden.
Dem für das
Wahlgebiet zuständigen Wahlausschuss obliegen folgende Aufgaben:
1. das
Wahlgebiet in Wahlbezirke einzuteilen (§ 4 Abs. 1 des Gesetzes),
2. über
Verfügungen des Wahlleiters bei der Prüfung von Wahlvorschlägen zu entscheiden,
wenn die Vertrauensperson den Wahlausschuss anruft (§ 18 Abs. 1 Satz 3 des
Gesetzes),
3. über die
Zulassung der Wahlvorschläge zu entscheiden (§ 18 Abs. 3 des Gesetzes),
4. das
Wahlergebnis festzustellen (§ 34 Abs. 1 des Gesetzes).
Der Wahlausschuss besteht aus dem Wahlleiter als
Vorsitzenden und vier, sechs, acht oder zehn Beisitzern, die vom Rat der Stadt
gewählt werden; eine Benennung oder Bestellung weiterer Mitglieder ist nicht
zulässig (§ 2 Abs. 3 KWahlG). Für jeden Beisitzer im Wahlausschuss sollte ein
persönlicher Stellvertreter gewählt werden (§ 6 Abs. 1 KWahlO). Beisitzer und
Stellvertreter müssen nicht Mitglieder des Rates sein. Der Wahlausschuss kann
neben den Ratsmitgliedern auch andere zum Rat der Stadt Wassenberg wählbare
sachkundige Bürger berufen. Deren Anzahl darf jedoch diejenige der Ratsmitglieder
im Wahlausschuss nicht erreichen (§ 58 Abs. 3 GO in Verbindung mit § 12 Abs. 1
KWahlG). Wahlbewerber dürfen zugleich Beisitzer im Wahlausschuss sein (§ 2 Abs.
7 KWahlG in Verbindung mit
§ 6 Abs. 3 Satz 2 KWahlO); dies gilt jedoch nicht für Bewerber für das Amt des
hauptamtlichen Bürgermeisters (§ 2 Abs. 7 KWahlG).
Dem Wahlausschuss gehörten für die vergangenen Wahlen
jeweils 8 Beisitzer an. Das Zugriffsrecht der Parteien/Fraktionen auf die
Besetzung orientiert sich am Ergebnis der jeweiligen Kommunalwahl.
Bei dem hierbei zu verwendenden Höchstzahlenverfahren nach
D’Hondt (§ 2 Abs. 3 KWahlG i.V. m. § 50
Abs. 3 Satz 3 GO) entfiele auf die Fraktion „DIE LINKE“ kein Vorschlagsrecht
für einen Beisitzer (s. Tabelle):
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Berechnung
Höchstzahlverfahren bei 8 Mitgliedern |
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Mandate |
2009 |
Teiler 1 |
Teiler 2 |
Teiler 3 |
Teiler 4 |
Sitze |
CDU |
18 |
18 |
9 |
6 |
4,5 |
4 |
SPD |
8 |
8 |
4 |
1,33 |
2 |
2 |
FDP |
3 |
3 |
1,5 |
1 |
0,75 |
1 |
Grüne |
3 |
3 |
1,5 |
1 |
0,75 |
1 |
Die Linke |
2 |
2 |
1 |
0,66 |
0,5 |
0 |
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8 |
Bei einer Besetzung des Wahlausschusses mit 10 Beisitzern
erhielte auch die Fraktion „DIE LINKE“ ein Vorschlagsrecht:
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Berechnung
Höchstzahlverfahren bei 10 Mitgliedern |
||||
Mandate |
2009 |
Teiler 1 |
Teiler 2 |
Teiler 3 |
Teiler 4 |
Sitze |
CDU |
18 |
18 |
9 |
6 |
4,5 |
4 |
SPD |
8 |
8 |
4 |
1,33 |
2 |
3 |
FDP |
3 |
3 |
1,5 |
1 |
0,75 |
1 |
Grüne |
3 |
3 |
1,5 |
1 |
0,75 |
1 |
Die Linke |
2 |
2 |
1 |
0,66 |
0,5 |
1 |
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10 |
Gemäß § 2 Abs. 4 Satz 2 KWahlG sollen nach Möglichkeit alle vertretenen
Parteien und Wählergruppen einer Kommune bei der Bildung von Wahlorganen berücksichtigt
werden. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, den Wahlausschuss für die
Kommunalwahl 2014 mit 10 Beisitzern zu besetzen.
In der Regel und bisher auch üblich wird die Besetzung über
einen einheitlichen und einvernehmlichen Wahlvorschlag vorgenommen. Hierfür
werden die Fraktionen mit dieser Vorlage gebeten, entsprechende Vorschläge zu
machen. Der Wahlausschuss könnte dann bereits nach entsprechendem Ratsbeschluss
am 28.02.2013 frühzeitig (Termin der Sitzung ist für den 15.04.2013 eingeplant)
die Neueinteilung des Wahlgebietes für die Kommunalwahl 2014 vornehmen (vgl.
auch Erläuterungen Sitzungsvorlage zur Vertreterzahl für die Wahl 2014).
Bürgermeister Winkens verweist auf den Nachtrag zu diesem TOP und stellt
fest, dass die Fraktion „Die Linke“ nicht im Wahlausschuss vertreten sein kann.
Nach einer kurzen Diskussion wird ein einheitlicher und einvernehmlicher
Wahlvorschlag zusammengestellt und es ergeht folgender
Beschluss (bei 1 Enthaltung
einstimmig):
Für die Kommunalwahl 2014 wird
ein Wahlausschuss mit insgesamt 10 Beisitzern
sowie Stellvertretern und
Stellvertreterinnen gebildet. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:
Partei Mitglied Vertreter
CDU Kliemt, Martin Dohmen,
Karl-Heinz
CDU Beckers, Franz-Josef Albrecht, Hans
CDU Maurer, Marcel Staas, Erwin
CDU Peters,
Rainer Leutner,
Klaus-Werner
CDU Jennißen, Dirk Ramackers, Ingo
CDU Ramackers, Ingo Vieten, Silke
SPD Gansweidt,
Frank Simons, Heike
SPD Stassny,
Leonhard Kluth, Ernst
FDP Dr. Beckers,
Susanne Storms, Manfred
B90/Grüne Kretschmer, Frank Seidel, Robert