Sitzung: 28.02.2013 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB4/013/2013
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage der Verwaltung vom 04.02.2013 zur Kenntnis. Darin wird
Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Bereits
am 05. Juli 1977 hatte der Stadtrat beschlossen, für den Effelder Waldsee und
das umliegende Gelände einen Bebauungsplan aufzustellen. Anlass der damaligen
Planaufstellung waren die bau- und planungsrechtliche Regelung des Camping- und
Wochenendplatzes und die Entwicklung des Effelder Waldsees zu einem Schwerpunkt
für Freizeit, Erholung und Landschaftspflege. Wegen privat-rechtlicher
Pachtstreitigkeiten zwischen der Stadt und dem Seepächter wurde am
26.02./10.09.1985 vom Stadtrat beschlossen, dieses Planverfahren ruhen zu
lassen.
Nachdem
der Oberkreisdirektor des Kreises Heinsberg mit Verfügungen zu Beginn der 90er
Jahre permanent an die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens erinnerte, um
den dort baurechtlich nicht genehmigten Zustand zu sanktionieren, fasste der
Stadtrat am 19. September 1995 den Beschluss, das Bebauungsplanverfahren
weiterzuführen.
Der
zunächst letzte Schritt in diesem Planverfahren erfolgte durch den Beschluss
des Planungs- und Umweltausschusses am 12. März 2003 (TOP 11.) als Ergebnis der
durchgeführten frühzeitigen Behördenbeteiligung; seit nunmehr 10 Jahren ruht
dieses Verfahren.
Nachdem
zum Jahresende 2012 das ursprüngliche Pachtverhältnis beendet wurde und ab dem
01.01.2013 neue Investoren die städtischen Flächen in diesem Bereich
angepachtet haben, ist es erforderlich, das Bebauungsplanverfahren zeitnah zur
Weiterentwicklung der Flächen für die Zwecke Tourismus, Freizeit, Sport und
Naherholung fortzusetzen und auch den Flächennutzungsplan in Teilbereichen
entsprechend zu ändern.
Die
Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 3 „Effelder Waldsee“
ist aus der beigefügten Anlage ersichtlich und wurde im Vorfeld bereits mit den
Fachbehörden des Kreises Heinsberg abgestimmt.
Nach einer kurzen Aussprache, in der Dezernent Darius erklärt, dass auch der Lärmschutz im Zuge des Planverfahrens Berücksichtigung findet, ergeht folgender
Beschluss (einstimmig):
Der bereits bestehende, aus dem Jahre 1995 stammende Bebauungsplan Nr. 3
„Effelder Waldsee“ ist zu überplanen und mit den geänderten Planungsabsichten
sind die erforderlichen Verfahrensschritte gemäß Baugesetzbuch durchzuführen.
Deshalb ist für das geänderte und eine Fläche von 24,65 ha umfassende
Plangebiet (Bruchstraße / Waldseestraße / Wasserfläche teilweise) ein
qualifizierter Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen.
Ferner ist der Flächennutzungsplan für diesen Geltungsbereich in einem
54. Verfahren zu ändern.