Sitzung: 29.10.2009 Rat der Stadt Wassenberg
Die neu gewählten Mitglieder des Rates der Stadt
Wassenberg werden gemäß § 67 Abs. 3 GO
NW durch Bürgermeister Winkens in ihr Amt als Stadtverordnete eingeführt und
zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Bürgermeister Winkens bittet die Anwesenden, sich
von den Sitzen zu erheben und bittet die Stadtverordneten, ihr Einverständnis
durch Nachsprechen der folgenden Verpflichtungsformel zu bekunden:
„Ich verpflichte mich, dass ich
meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die
Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle
der Stadt Wassenberg erfüllen werde.“
Nach dem Nachsprechen der Verpflichtungsformel
wird die Verpflichtung vom Bürgermeister durch Handschlag bekräftigt.
Bürgermeister Winkens heißt die Stadtverordneten im Rat der Stadt Wassenberg
herzlich willkommen.
Anschließend haben alle Stadtverordneten die
Niederschrift über diese Verpflichtung unterschrieben.
Anmerkung: Die unterzeichneten Niederschriften sind der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.