Die neu gewählten Mitglieder des Rates der Stadt Wassenberg werden  gemäß § 67 Abs. 3 GO NW durch Bürgermeister Winkens in ihr Amt als Stadtverordnete eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

 

Bürgermeister Winkens bittet die Anwesenden, sich von den Sitzen zu erheben und bittet die Stadtverordneten, ihr Einverständnis durch Nachsprechen der folgenden Verpflichtungsformel zu bekunden:

 

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Wassenberg erfüllen werde.“

                                   

Nach dem Nachsprechen der Verpflichtungsformel wird die Verpflichtung vom Bürgermeister durch Handschlag bekräftigt. Bürgermeister Winkens heißt die Stadtverordneten im Rat der Stadt Wassenberg herzlich willkommen.

 

Anschließend haben alle Stadtverordneten die Niederschrift über diese Verpflichtung unterschrieben.

 

Anmerkung: Die unterzeichneten Niederschriften sind der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.