Sitzung: 30.08.2012 Sozial- und Jugendausschuss
Beschluss: zurückgestellt
Der Ausschuss nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung vom 15.08.2012
zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Mit Antrag vom 16.06.2012 beantragt die
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine verbindliche Zusage der Stadt Wassenberg für
einen Biker-Platz. Auf diesen, bereits als Anlage zur Ratsniederschrift vom
05.07.2012 beigefügten Antrag, wird verwiesen.
In Abstimmung mit der Kreisverwaltung
Heinsberg ist das beantrage Vorhaben planungsrechtlich nur auf einer
Sportanlage zulässig.
Unter Beachtung dieser Voraussetzung
reduzierte sich die Suche nach einer geeigneten Fläche auf das Gebiet des BPL
Nr. 31 „Sportanlage Birgelen“ (Anlage 1).
In diesem für eine Sportanlage
ausgewiesenen Plangebiet befindet sich das stadteigene Grundstück Gemarkung
Birgelen, Flur 6, Nr. 334, groß 7.846 qm (Anlage 2). Auf dieser Fläche, die
teilweise auch aus Böschungen und mit Bäumen bewachsenen Teilbereichen besteht,
befindet sich ein Bolzplatz.
Da der Flächenbedarf für einen Bolzplatz
mit 1.200 – 1.400 qm beziffert werden kann, verbleibt auch unter
Berücksichtigung aufstehender Bäume und vorhandener Böschungen ausreichend
Platz für einen Mountainbike-Parcours (Bedarf c. 2.500 qm). Somit könnten dort
in planungsrechtlich zulässiger Weise flächenmäßig beide Nutzungen realisiert
werden.
Die Fläche zur Anlegung eines Parcours
sollte einem eingetragenen Verein zur Verfügung gestellt werden, wobei über
einen Pachtvertrag die Lage und Nutzung des Parcours einschließlich der
Übernahme der Verkehrssicherungspflicht sicherzustellen ist.
Beschlussvorschlag:
Für die Errichtung eines
Mountainbike-Parcours stellt die Stadt Wassenberg aus der städtischen Parzelle
Gemarkung Birgelen, Flur 6, Nr. 334 eine Fläche von ca. 2.500 qm zur Verfügung.
Über einen Pachtvertrag ist die
Nutzung mit einem eingetragenen
Sportverein zu vereinbaren, der Lage, Nutzungsart und Nutzungsbedingungen
einschließlich der Übernahme der Verkehrssicherungspflicht sicherstellt.
Der Ausschuss stellte nach ausführlicher Beratung fest, dass zuerst die Planung
des eigentlichen Projekts, in Bezug auf die Lage, die Nutzungsart, die
Nutzungsbedingungen und vor allem die Rücksprache mit den „Wassenbikern“
erfolgen muss, um ein geeignetes Grundstück festzulegen.
Beschluss: (mehrheitlich bei 2
Gegenstimmen und 1 Enthaltung)
Der Beschluss wird
zurückgestellt.