Sitzung: 15.05.2024 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB6/034/2024
Sachverhalt:
Gemäß § 38 Abs. 3 LWG NRW sind Gemeinden zur langfristigen
Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung zur Aufstellung eines
Konzeptes über den Stand und die zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung
(Wasserversorgungskonzept) verpflichtet.
Das Konzept war erstmalig in 2018 vorzulegen und ist alle
sechs Jahre fortzuschreiben.
Wie bereits in 2018 hat das Kreiswasserwerk Heinsberg den
beiliegenden Entwurf des Wasserversorgungskonzeptes für die vier Städte
Erkelenz, Hückelhoven, Wegberg und Wassenberg gemeinsam erstellt.
Nach entsprechender Verabschiedung durch den Stadtrat ist das
fortgeschriebene Wasserversorgungskonzept der Bezirksregierung bis zum
30.06.2024 vorzulegen.
Die Inhalte sind den beiliegenden Anlagen zu entnehmen.
Alle
Verständnisfragen aus der Mitte des Ausschusses werden umfassend beantwortet.
Beschlussvorschlag an den Rat: (einstimmig)
Der Rat der Stadt
Wassenberg verabschiedet das Wasserversorgungskonzept gem. § 38
Landeswassergesetz NRW für die Stadt Wassenberg.