Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 9

Der Rat nimmt die Ausführungen aus der Niederschrift des Planungs- und Umweltausschusses vom 13.06.2012 zur Kenntnis.

 

Für die SPD-Fraktion teilt Stadtverordneter Gansweidt mit, dass man nach eingehender Prüfung des Vorhabens zu dem Ergebnis gekommen sei, dass die Errichtung von 10 Stellplätzen im Zuge der Durchführung dieses Vorhabens entlang der Straße „Am Bleichdamm“ für diese kleine und schmale Straße zu einer unverhältnismäßigen Verkehrsbelastung führe und man deshalb dem Befreiungsantrag nicht zustimmen werde.

 

Dezernent Darius bittet zu berücksichtigen, dass es im vorliegenden Fall bei der Beteiligung des Rates lediglich um eine Befreiung von den Bestimmungen der Gestaltungssatzung gehe. Würde der Rat diesen Antrag ablehnen, ergeben sich für den Bauherrn zwei Möglichkeiten, zum einen kann er das Bauvorhaben den Bestimmungen der Gestaltungssatzung konform umplanen oder das Bauvorhaben aufgeben. Durch einen derartigen Beschluss des Rates werde aber nicht das Recht des Grundstückseigentümers, Stellplätze -erreichbar über die Straße „Am Bleichdamm“-  anzulegen verhindert. Unter Hinweis auf die Erörterung in der Planungs- und Umweltausschusssitzung stellt Herr Darius nochmals heraus, dass das Grundstück von zwei Stadtstraßen erschlossen sei und auch zu beiden Straßenausbaumaßnahmen beitragspflichtig veranlagt werden musste. Die zweifache Erschließung stelle für einen Grundstückseigentümer einen wirtschaftlichen Vorteil dar, den er mit der Zahlung des Straßenausbaubeitrages bzw. des Erschließungsbeitrags abgelöst habe.

 

Stadtverordneter Bienen erkundigt sich unter Hinweis auf diese schmale Straße, ob auch mit einer Realisierung des Vorhabens die Durchfahrtssperre Richtung Graf-Gerhard-Straße aufgehoben werde.

 

Stadtkämmerer Darius bestätigt zwar, dass in einem Teilbereich die Straße „Am Bleichdamm“ schmal sei, jedoch als Spielstraße ausgebaut für die Nutzer angrenzender Grundstücke ausreichend sei. Eine Öffnung zur Graf-Gerhard-Straße scheidet zum einen wegen des Höhenunterschiedes und zum anderen wegen des nicht unerheblich zunehmenden Gefahrenpotentials mit querenden Fußgängern im Bereich der Graf-Gerhard-Straße aus.

 

Auch die Nachfrage des Stadtverordneten Bienen, ob eine Einbahnstraßenregelung auf der Straße „Am Bleichdamm“ denkbar sei, verneint Herr Darius, denn durch eine derartige Regelung würden die Verkehre der Straße „Am Bleichdamm“ über die Welfenstraße/Salierstraße Richtung Brühlstraße oder über die Welfenstraße/Salierstraße/Staufenstraße Richtung Parkstraße abfließen müssen, mit der Folge, dass anderen in diesem Bebauungsplangebiet gelegenen Wohnstraßen zusätzliche Verkehre ungerechtfertigt zugeführt würden.

 

Bürgermeister Winkens stellt nochmals die Zulässigkeit der Errichtung von Stellplätzen, erreichbar von der Straße „Am Bleichdamm“, heraus und gibt zu bedenken, dass eine Ablehnung der beantragten Befreiung allenfalls zu einer Änderung der Planung des Objektes führen würde, jedoch nicht auf die Herstellung von Stellplätzen an dieser Stelle. Im Übrigen, so Bürgermeister Winkens weiter, ließen die barrierefreien und kleinen Wohnungen eher den Zuzug älterer Mitbürger erwarten; die Errichtung von Mehrfamilienhäusern auf dem Grundstück mit Stellplätzen zu der Straße „Am Bleichdamm“ würden nach Einschätzung des Bürgermeisters sicherlich gegenüber dem geplanten Objekt zu einem höheren Fahrzeugaufkommen führen.

 

Stadtverordneter Dohmen bezeichnet das geplante Bauvorhaben als für diesen Standort geeignet, verweist auf die nach der Bauleitplanung zulässige Errichtung von Stellplätzen an dieser Stelle, meint, dass die beantragten Befreiungen von den Bestimmungen der Gestaltungssatzung in der Abwägung zu dem geplanten zu vernachlässigen sei und spricht sich für den gestellten Antrag aus.


Beschluss:                          (23 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen)

 

 


Dem vorliegenden Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung der Stadt Wassenberg für den historischen Altstadtbereich zur Realisierung eines Einzelvorhabens (Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 10 barrierefreien Wohneinheiten, Parkstraße, Gemarkung Wassenberg, Flur 8, Flurstück 687) wird entsprochen.