Sitzung: 05.07.2012 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 9
Vorlage: BV/FB4/022/2012
Der Rat nimmt die Ausführungen aus der Niederschrift des Planungs- und Umweltausschusses vom 13.06.2012 zur Kenntnis.
Für die SPD-Fraktion teilt Stadtverordneter Gansweidt mit, dass man nach
eingehender Prüfung des Vorhabens zu dem Ergebnis gekommen sei, dass die
Errichtung von 10 Stellplätzen im Zuge der Durchführung dieses Vorhabens
entlang der Straße „Am Bleichdamm“ für diese kleine und schmale Straße zu einer
unverhältnismäßigen Verkehrsbelastung führe und man deshalb dem
Befreiungsantrag nicht zustimmen werde.
Dezernent Darius bittet zu berücksichtigen, dass es im vorliegenden Fall
bei der Beteiligung des Rates lediglich um eine Befreiung von den Bestimmungen
der Gestaltungssatzung gehe. Würde der Rat diesen Antrag ablehnen, ergeben sich
für den Bauherrn zwei Möglichkeiten, zum einen kann er das Bauvorhaben den
Bestimmungen der Gestaltungssatzung konform umplanen oder das Bauvorhaben
aufgeben. Durch einen derartigen Beschluss des Rates werde aber nicht das Recht
des Grundstückseigentümers, Stellplätze -erreichbar über die Straße „Am
Bleichdamm“- anzulegen verhindert. Unter
Hinweis auf die Erörterung in der Planungs- und Umweltausschusssitzung stellt
Herr Darius nochmals heraus, dass das Grundstück von zwei Stadtstraßen
erschlossen sei und auch zu beiden Straßenausbaumaßnahmen beitragspflichtig
veranlagt werden musste. Die zweifache Erschließung stelle für einen
Grundstückseigentümer einen wirtschaftlichen Vorteil dar, den er mit der
Zahlung des Straßenausbaubeitrages bzw. des Erschließungsbeitrags abgelöst
habe.
Stadtverordneter Bienen erkundigt sich unter Hinweis auf diese schmale
Straße, ob auch mit einer Realisierung des Vorhabens die Durchfahrtssperre
Richtung Graf-Gerhard-Straße aufgehoben werde.
Stadtkämmerer Darius bestätigt zwar, dass in einem Teilbereich die
Straße „Am Bleichdamm“ schmal sei, jedoch als Spielstraße ausgebaut für die
Nutzer angrenzender Grundstücke ausreichend sei. Eine Öffnung zur
Graf-Gerhard-Straße scheidet zum einen wegen des Höhenunterschiedes und zum
anderen wegen des nicht unerheblich zunehmenden Gefahrenpotentials mit
querenden Fußgängern im Bereich der Graf-Gerhard-Straße aus.
Auch die Nachfrage des Stadtverordneten Bienen, ob eine
Einbahnstraßenregelung auf der Straße „Am Bleichdamm“ denkbar sei, verneint
Herr Darius, denn durch eine derartige Regelung würden die Verkehre der Straße
„Am Bleichdamm“ über die Welfenstraße/Salierstraße Richtung Brühlstraße oder
über die Welfenstraße/Salierstraße/Staufenstraße Richtung Parkstraße abfließen
müssen, mit der Folge, dass anderen in diesem Bebauungsplangebiet gelegenen
Wohnstraßen zusätzliche Verkehre ungerechtfertigt zugeführt würden.
Bürgermeister Winkens stellt nochmals die Zulässigkeit der Errichtung
von Stellplätzen, erreichbar von der Straße „Am Bleichdamm“, heraus und gibt zu
bedenken, dass eine Ablehnung der beantragten Befreiung allenfalls zu einer
Änderung der Planung des Objektes führen würde, jedoch nicht auf die
Herstellung von Stellplätzen an dieser Stelle. Im Übrigen, so Bürgermeister
Winkens weiter, ließen die barrierefreien und kleinen Wohnungen eher den Zuzug
älterer Mitbürger erwarten; die Errichtung von Mehrfamilienhäusern auf dem
Grundstück mit Stellplätzen zu der Straße „Am Bleichdamm“ würden nach Einschätzung
des Bürgermeisters sicherlich gegenüber dem geplanten Objekt zu einem höheren
Fahrzeugaufkommen führen.
Stadtverordneter Dohmen bezeichnet das geplante Bauvorhaben als für
diesen Standort geeignet, verweist auf die nach der Bauleitplanung zulässige Errichtung
von Stellplätzen an dieser Stelle, meint, dass die beantragten Befreiungen von
den Bestimmungen der Gestaltungssatzung in der Abwägung zu dem geplanten zu
vernachlässigen sei und spricht sich für den gestellten Antrag aus.
Beschluss: (23 Ja-Stimmen, 9
Nein-Stimmen)
Dem vorliegenden Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen der
Gestaltungssatzung der Stadt Wassenberg für den historischen Altstadtbereich zur
Realisierung eines Einzelvorhabens (Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 10
barrierefreien Wohneinheiten, Parkstraße, Gemarkung Wassenberg, Flur 8,
Flurstück 687) wird entsprochen.