Sachverhalt:

 

Mit Schreiben der WfW-Fraktion vom 27.01.2020 wird beantragt, die Gehwege der Straßen Mittlerer Weg und Oberer Weg an den Ossenbrucher Weg in Birgelen baulich anzuschließen. Der Antrag wurde mit Zustimmung der antragstellenden Fraktion zurückgestellt, da der Gehweganschluss im Zuge der Erschließung des geplanten Bebauungsplangebietes Mittlerer Weg erfolgen soll.

Um einen baulichen Gehweganschluss in dem vorbezeichneten Bereich herstellen zu können, bedarf es – unabhängig von der Aufstellung des Bebauungsplans Mittlerer Weg – eines städtischen Eigentumserwerbs der betroffenen Flächen.

Zwischenzeitlich hat die Verwaltung betreffend den Anschluss der Straße Mittlerer Weg entsprechende Bauerlaubniserklärungen erhalten, wodurch der Ausbau und auch die anschließende Eigentumsübertragung erfolgen können.

Hinsichtlich eines Anschlusses der Straße Oberer Weg liegen entsprechende Eigentümererklärungen nur zum Teil vor.

Es ist seitens der Verwaltung beabsichtigt, den Gehwegausbau Mittlerer Weg im Rahmen der Erschließungsmaßnahme des Bebauungsplangebietes Mittlerer Weg vorzunehmen, dessen Umsetzung durch die Entwicklungsgesellschaft Stadt Wassenberg GmbH zu erfolgen hat. Aktuell befindet sich der Bebauungsplan noch in der Aufstellungsphase, so dass mit einer Umsetzung der Maßnahme nicht vor 2025/2026 zu rechnen ist.

Hinsichtlich eines Gehweganschlusses der Straße Oberer Weg wird die Verwaltung bei Vorliegen der rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen unaufgefordert auf den Sachverhalt zurückkommen.