Sitzung: 05.03.2024 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Vorlage: BV/FB6/016/2024
Sachverhalt:
Der Bebauungsplan Nr. 17 N „Gewerbegebiet Forst -
Neu“ in der Ortschaft Wassenberg ist seit dem Jahre 2012 rechtsverbindlich und
wurde im Jahre 2016 in einem 1. Änderungsverfahrens geändert.
Mit Schreiben vom 12.01.2024 beantragt die Firma Schönmackers
Umweltdienste, den Bebauungsplan erneut zu ändern, um einen Umbau und die
Modernisierung des Betriebes vornehmen zu können (Anlage 1).
Die derzeitigen Festsetzungen des Bebauungsplanes
Nr. 17 N „Gewerbegebiet Forst - Neu“ schließen unter Punkt 1.3 der textlichen
Festsetzungen Betriebe zur Lagerung, Sortierung und Verarbeitung von
Abfallprodukten sowie Müllumladestationen und Recyclinganlagen aus.
Dieser Passus soll nun ersatzlos gestrichen werden und der Punkt 1.3
der textlichen Festsetzungen ist wie folgt anzupassen:
„In den Gewerbegebieten sowie im
Industriegebiet sind Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sowie Anlagen zur
Lagerung, Sortierung und Verarbeitung von Gift- und Gefahrstoffen gemäß § 1
Abs. 5 BauNVO nicht zulässig“.
Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt, so
dass die Bebauungsplanänderung gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren
möglich ist.
Ein Übersichtsplan über die Abgrenzung des
Bebauungsplanes Nr. 17 N „Gewerbegebiet Forst - Neu“ ist als Anlage 2
beigefügt.
Vertreter
der Firma Schönmackers Umweltdienste werden die Planung in der Sitzung
vorstellen.
Herr Winkler,
Geschäftsführer der Firma Schönmackers Umweltdienste, stellt die Planung zur
Modernisierung des Betriebes in Wassenberg vor.
Herr Winkler, Fa. Schönmackers,
erklärt, dass an dem Standort in Wassenberg keine Bioabfälle mehr umgeschlagen
werden.
Der Betrieb soll dem Stand
der Technik angepasst und modernisiert werden.
Stadtverordneter Peters
führt aus, dass ein Umschlag von Bioabfällen oder Ähnliches nicht erwünscht
sei. Er stellt im Namen der CDU-Fraktion den Antrag, die Änderung des Punktes
1.3 der textlichen Festsetzungen zu ergänzen, um Geruchsbelästigungen u.ä. zu
vermeiden.
Folgende Ergänzung soll
mit aufgenommen werden:
Die Lagerung, Sortierung
und Verarbeitung von Siedlungsabfällen, biologisch abbaubaren Abfällen,
gastronomischen Abfällen, Sandfangrückständen sowie Sieb- und Rechenrückständen
ist nicht zulässig.
Herr Winkler, Fa.
Schönmackers, stimmt einem Verzicht auf den Umschlag von Bioabfällen zu. Auf
den Umschlag von Siedlungsabfällen könne aber nicht verzichtet werden, da auch
Papier und gelbe Tonne zu den Siedlungsabfällen gehören.
Frau Jaxa, VDH
Projektmanagement GmbH, erklärt, dass die textliche Festsetzung so zu
formulieren sei, dass ein Umschlag von unbedenklichen Siedlungsabfällen
weiterhin möglich sei.
Bürgermeister Maurer
schlägt vor, bis zur Ratssitzung eine abgestimmte Formulierung der textlichen
Festsetzung zu erarbeiten.
Stadtverordneter Jans
beantragt die Vertagung bis zur nächsten Ratssitzung.
Ausschussvorsitzender
Jöris lässt nun darüber abstimmen, den Tagesordnungspunkt bis zur nächsten
Ratssitzung zu vertagen und bis dahin die Formulierung der textlichen
Festsetzung zu überarbeiten.
Beschlussvorschlag: (einstimmig beschlossen)
Der Tagesordnungspunkt
wird bis zur nächsten Ratssitzung zurückgestellt und die Formulierungen der
textlichen Festsetzung ist anzupassen.
Der Ausschuss
befürwortet das Vorhaben und spricht dem Rat vorbehaltlich der geänderten
textlichen Festsetzung die Empfehlung aus, den Aufstellungsbeschluss zum
Änderungsverfahren zu beschließen.