Sachverhalt:

 

Der Bebauungsplan Nr. 17 N „Gewerbegebiet Forst - Neu“ in der Ortschaft Wassenberg ist seit dem Jahre 2012 rechtsverbindlich und wurde im Jahre 2016 in einem 1. Änderungsverfahrens geändert.

Mit Schreiben vom 12.01.2024 beantragt die Firma Schönmackers Umweltdienste, den Bebauungsplan erneut zu ändern, um einen Umbau und die Modernisierung des Betriebes vornehmen zu können (Anlage 1).

Die derzeitigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 17 N „Gewerbegebiet Forst - Neu“ schließen unter Punkt 1.3 der textlichen Festsetzungen Betriebe zur Lagerung, Sortierung und Verarbeitung von Abfallprodukten sowie Müllumladestationen und Recyclinganlagen aus.

Dieser Passus soll nun ersatzlos gestrichen werden und der Punkt 1.3 der textlichen Festsetzungen ist wie folgt anzupassen:

 „In den Gewerbegebieten sowie im Industriegebiet sind Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sowie Anlagen zur Lagerung, Sortierung und Verarbeitung von Gift- und Gefahrstoffen gemäß § 1 Abs. 5 BauNVO nicht zulässig“.

Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt, so dass die Bebauungsplanänderung gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren möglich ist.

Ein Übersichtsplan über die Abgrenzung des Bebauungsplanes Nr. 17 N „Gewerbegebiet Forst - Neu“ ist als Anlage 2 beigefügt.

Vertreter der Firma Schönmackers Umweltdienste werden die Planung in der Sitzung vorstellen.

Herr Winkler, Geschäftsführer der Firma Schönmackers Umweltdienste, stellt die Planung zur Modernisierung des Betriebes in Wassenberg vor.

Herr Winkler, Fa. Schönmackers, erklärt, dass an dem Standort in Wassenberg keine Bioabfälle mehr umgeschlagen werden.

Der Betrieb soll dem Stand der Technik angepasst und modernisiert werden.

Stadtverordneter Peters führt aus, dass ein Umschlag von Bioabfällen oder Ähnliches nicht erwünscht sei. Er stellt im Namen der CDU-Fraktion den Antrag, die Änderung des Punktes 1.3 der textlichen Festsetzungen zu ergänzen, um Geruchsbelästigungen u.ä. zu vermeiden.

Folgende Ergänzung soll mit aufgenommen werden:

Die Lagerung, Sortierung und Verarbeitung von Siedlungsabfällen, biologisch abbaubaren Abfällen, gastronomischen Abfällen, Sandfangrückständen sowie Sieb- und Rechenrückständen ist nicht zulässig.

Herr Winkler, Fa. Schönmackers, stimmt einem Verzicht auf den Umschlag von Bioabfällen zu. Auf den Umschlag von Siedlungsabfällen könne aber nicht verzichtet werden, da auch Papier und gelbe Tonne zu den Siedlungsabfällen gehören.

Frau Jaxa, VDH Projektmanagement GmbH, erklärt, dass die textliche Festsetzung so zu formulieren sei, dass ein Umschlag von unbedenklichen Siedlungsabfällen weiterhin möglich sei.

Bürgermeister Maurer schlägt vor, bis zur Ratssitzung eine abgestimmte Formulierung der textlichen Festsetzung zu erarbeiten.

Stadtverordneter Jans beantragt die Vertagung bis zur nächsten Ratssitzung.

Ausschussvorsitzender Jöris lässt nun darüber abstimmen, den Tagesordnungspunkt bis zur nächsten Ratssitzung zu vertagen und bis dahin die Formulierung der textlichen Festsetzung zu überarbeiten.


Beschlussvorschlag:     (einstimmig beschlossen)

 

Der Tagesordnungspunkt wird bis zur nächsten Ratssitzung zurückgestellt und die Formulierungen der textlichen Festsetzung ist anzupassen.

Der Ausschuss befürwortet das Vorhaben und spricht dem Rat vorbehaltlich der geänderten textlichen Festsetzung die Empfehlung aus, den Aufstellungsbeschluss zum Änderungsverfahren zu beschließen.