Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Der Ausschuss nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachverhalt:

Der Bürgermeister ist gemäß § 57 Abs. 3 S. 1 und 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) kraft seines Amtes Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses mit Stimmrecht. Einer gesonderten Wahl des Ausschussvorsitzenden bedarf es insoweit nicht. Der Vorsitz selbst kann aus diesem Grund im Rahmen des Zugriffsverfahrens zunächst auch keiner Fraktion angerechnet werden. Anders als bei den übrigen Fachausschüssen werden die stellvertretenden Vorsitzenden des Hauptausschusses daher aus der Mitte seiner Mitglieder gewählt und nicht beispielsweise durch einen einheitlichen Wahlvorschlag bestimmt (vgl. § 58 Abs. 5 S. 6 GO NRW). Bislang hatte den stellvertretenden Vorsitz im Haupt- und Finanzausschuss – entsprechend der bisherigen Praxis und Verfahrensweise im Rat – der 1. stellvertretende Bürgermeister, Frank Winkens, inne.


Beschluss: (17 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)


Der 1. stv. Bürgermeister und Stadtverordnete, Frank Winkens, wird zum stv. Ausschussvorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses gewählt.