Sitzung: 05.03.2024 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: MV/FB1/004/2024
Der Ausschuss nimmt
die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Der Bürgermeister ist gemäß § 57 Abs. 3 S. 1 und 2 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) kraft seines Amtes Vorsitzender des
Haupt- und Finanzausschusses mit Stimmrecht. Einer gesonderten Wahl des
Ausschussvorsitzenden bedarf es insoweit nicht. Der Vorsitz selbst kann aus
diesem Grund im Rahmen des Zugriffsverfahrens zunächst auch keiner Fraktion
angerechnet werden. Anders als bei den übrigen Fachausschüssen werden die
stellvertretenden Vorsitzenden des Hauptausschusses daher aus der Mitte seiner
Mitglieder gewählt und nicht beispielsweise durch einen einheitlichen
Wahlvorschlag bestimmt (vgl. § 58 Abs. 5 S. 6 GO NRW). Bislang hatte den
stellvertretenden Vorsitz im Haupt- und Finanzausschuss – entsprechend der
bisherigen Praxis und Verfahrensweise im Rat – der 1. stellvertretende
Bürgermeister, Frank Winkens, inne.
Beschluss: (17 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)
Der 1. stv. Bürgermeister und Stadtverordnete, Frank Winkens, wird zum stv. Ausschussvorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses gewählt.